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Alles zum Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildung im Fernstudium: Voraussetzungen, Höhe, Rückzahlung

Das Aufstiegs-BAföG, ein gesetzlich geregeltes Förderprogramm nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bietet finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es umfasst sowohl Zuschüsse für die Kosten der Fortbildung und zum Lebensunterhalt, welche nicht zurückgezahlt werden müssen, als auch die Möglichkeit für zinsgünstige Darlehen von der KfW.

Mit dem Ziel, die berufliche Höherqualifizierung zu erweitern und zu fördern, ermöglicht das Aufstiegs-BAföG den Teilnehmern den Zugang zu über 700 förderfähigen Fortbildungen in Deutschland. Dabei können auch Aufstiegsfortbildungen per Fernstudium gefördert werden, sofern sie die Förderungsvoraussetzungen des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Das AFBG hat bereits rund 3,4 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht und spielt eine bedeutende Rolle bei der Förderung der Führungs- und Fachkräfte von morgen.

In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick darüber, wann und zu welchem Zweck dir Aufstiegs-BAföG zusteht, wie hoch dieses Ausfällt und wie man es beantragt sowie den Darlehen-Anteil zurückzahlt - oder auch nicht. Außerdem zeige ich dir einige interessante Fernkurse, die für dich und eine Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG in Frage kommen könnten.

Wem steht Aufstiegs-BAföG zu?

Das Aufstiegs-BAföG steht grundsätzlich allen Personen offen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Voll- oder Teilzeit absolvieren, um sich gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertige Abschlüsse vorzubereiten.

Dabei gibt es jedoch einige allgemeine Bedingungen, die an den angestrebten Abschluss gestellt werden:

  • Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau des aktuellen Bildungsabschlusses und einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. ODER
  • Es muss sich um eine Fortbildung handeln, die auf einen Aufstiegsfortbildungsabschluss vorbereitet, für den neben einem Erstausbildungsabschluss auch andere Vorqualifikationen zugelassen sind, wie beispielsweise für Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis.

Außerdem gilt: Um die Förderung nach dem AFBG zu erhalten, muss man die Voraussetzungen der entsprechenden Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung zur angestrebten fachschulischen Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen.

Was ist förderfähig?

Im Grunde sind damit exakt drei Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) förderfähig: 

  • DQR-Niveau 5 „Geprüfte/r Berufsspezialist/-in“: Service-Techniker und IT-Spezialisten
  • DQR-Niveau 6 „Bachelor Professional“: Meister, Techniker und Fachwirte
  • DQR-Niveau 7 „Master Professional“: Betriebswirte

Es ist also beispielsweise auch möglich, mit einem vorhandenen akademischen Bachelor (DQR-6) eine Förderung für eine Fortbildung zum Betriebswirt (DQR-7) zu erhalten, sofern man nicht bereits einen akademischen Master (ebenfalls DQR-7) hat.

Die Förderung mit Aufstiegs-BAföG ist darüber hinaus an spezifische zeitliche und qualitative Bedingungen geknüpft, die es insbesondere bei Teilzeit- und Fernlernkursen zu beachten gilt:

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe (DQR-5) müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, in Teilzeit bis zu 400 Stunden.
  • Maßnahmen der zweiten und dritten (DQR-6 und -7)Fortbildungsstufe benötigen mindestens 400 Unterrichtsstunden und können in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden.
  • Vollzeitmaßnahmen erfordern in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an 4 Werktagen, mit einer maximalen Dauer von drei Jahren.
  • Teilzeitmaßnahmen müssen monatlich durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen und dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.
  • Fernlehrgänge sind förderfähig, wenn sie die AFBG-Voraussetzungen und die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder vergleichbare, verbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden. 
  • Förderung ist nur bei zertifizierten Anbietern mit entsprechendem Qualitätssicherungssystem möglich.

So hoch ist das Aufstiegs-BAföG 2023 (mit Rechenbeispiel)

Die Hauptbestandteile des Aufstiegs-BAföG sind zweckgebunden. Sie sind in ihrer Höhe pauschal sowie unabhängig vom Einkommen und bestehen aus Zuschuss sowie einem möglichen Darlehen durch die KfW.

Das Darlehen ist mit folgendem Hinweis des BMBF versehen: „Es steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern innerhalb einer gewissen Frist frei, ob sie das Darlehen in Anspruch nehmen. Sie können das Darlehen ganz oder auch nur teilweise in Anspruch nehmen.“

Für Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit kann man zudem einen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen, der in seiner Höhe vollständig als Zuschuss gefördert wird.

Grundsätzlich ist der jeweils maximale Förderbetrag begrenzt.

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zu je 50% Zuschüsse und KfW-Darlehen gewährt, die in der tatsächlichen Höhe der Gebühren liegen, jedoch insgesamt maximal 15.000 € betragen.

Zusätzlich werden Meisterstücke oder Materialkosten mit 50% der Kosten als Zuschuss gefördert, wobei der maximale Zuschussbetrag 2.000 € ist. Optional besteht die Möglichkeit, verbleibende Kosten über ein Darlehen der KfW zu finanzieren.

Für Alleinerziehende bietet das Aufstiegs-BAföG einen pauschalen Zuschuss von 150 € pro Kind unter 14 Jahren und für Kinder mit Behinderung, unabhängig von Einkommen, Vermögen oder ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird.

Für die Unterhaltsförderung in Vollzeit-Fortbildungen wird die Lebenssituation, das Einkommen sowie das Vermögen der Antragsteller berücksicht. Grundlage für die Berechnung ist hier ein pauschaler Bedarfssatz, der 2023 für kinderlose Alleinstehende 963 € pro Monat beträgt und sich wie folgt zusammensetzt:

  • 421 € Grundbedarf
  • 360 € Wohnpauschale
  • 94 € Zuschlag für Krankenversicherung
  • 28 € Zuschlag für Pflegeversicherung
  • 60 € Erhöhungsbetrag

Dieser Grundbetrag wird schließlich entsprechend der Lebensumstände der Antragsteller angepasst:

+ 235 € Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte
+ 235 € pro Kind mit Kindergeldanspruch

... und das Einkommen und Vermögen wie folgt abgezogen:

Brutto-Einkommen

- Abzüglich: 1.230 € Werbungskostenpauschale pro Jahr, 21,6% Sozialpauschale, tatsächlich geleistete Steuern etc.
- 330 € Einkommensfreibetrag (bzw. 805 € für Verheiratete/Verpartnerte)

+ Brutto-Einkommen des (Ehe-)Partners
- Abzüglich: 1.230 € Werbungskostenpauschale pro Jahr, 21,6% Sozialpauschale, tatsächlich geleistete Steuern etc.
- 1.605 € Einkommensfreibetrag für (Ehe-)Partner

- 730 € Freibetrag pro Kind

= Anrechenbares Einkommen

  • Unter Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale sind Minijobs mit bis 520 € Vergütung grundsätzlich anrechnungsfrei.

Vermögen

- 45.000 € Freibetrag
- 2.300 € Freibetrag für Verheiratete/Verpartnerte
- 2.300 € Freibetrag pro Kind

= Anrechenbares Vermögen

  • Das Vermögen von (Ehe-)Partnern wird nicht berücksichtigt, ist also anrechnungsfrei.

Rechenbeispiel-Szenario

Für das Rechenbeispiel gehe ich anhand des deutschen Durchschnitts in Familiengröße und Partnerschaftsform, sowie  durchschnittlichem Einkommen und Vermögen aus. Die Besonderheit soll darin liegen, dass der Antragsteller für die Vollzeit-Fortbildung in Teilzeitarbeit wechselt, was im Falle eines Fernstudiums durchaus realistisch und auch sinnvoll sein kann. Ich gehe hierbei davon aus, dass das Absolvieren des Fernkurses in Vollzeit und der Wechsel in Teilzeitarbeit möglich sind. 

Das Ausgangszenario soll sich also wie folgt gestalten:

  • Fortbildung Industriemeister (IHK) mit Ausbilderschein zzgl. ~1.000 € Materialkosten für Meisterstück
  • Ehepaar
  • 1 Kind (12 Jahre, kindergeldberechtigt)
  • Brutto-Einkommen Antragsteller: 1.600 € (Teilzeitarbeit während der Vollzeit-Fortbildung)
  • Brutto-Einkommen Ehepartner: 3.400 €
  • Vereinfachung: Ich nehme pauschal Abzüge für Werbungskosten, Sozialpauschale etc. in Höhe von 30% der Brutto-Einkommen an.
  • Gesamtvermögen ~40.000 € :
    • 2 Kfz (1 von Antragsteller mit Wiederverkaufswert 10.000 €; 1 von Partner mit 15.000 €)
    • sonstiges Vermögen z.B. Rücklagen, Versicherungen mit Beitragsrückgewähr etc. 15.000 €, davon 12.000 € des Antragstellers

      Rechenbeispiel 1: Fortbildung per Fernstudium in Teilzeit am ILS

      Hierfür müssen etwa 14 Stunden pro Woche geleistet werden. Die Gesamtkosten für die Weiterbildung betragen 5.280 € bei einer Studiendauer von 24 Monaten.

      Da es sich um eine Fortbildung in Teilzeit handelt und es keinen besonderen Bedarf aus den Lebensumständen gibt, entfällt die Unterhaltsförderung vollständig.

      Für das Aufstiegs-BAföG können demnach lediglich die Gesamtkosten für die Weiterbildung und die Materialkosten geltend gemacht werden.

      Der förderfähige Betrag beläuft sich also auf:

      Weiterbildungskosten gesamt  5.280 €
      + Zuschussanteil Materialkosten + 500 €
      (+ Darlehensanteil Materialkosten) (+ 500 €)
      = Aufstiegs-BAföG in Teilzeit gesamt
      = 5.780 €
      (= Aufstiegs-BAföG mit Darlehen für Material gesamt) (= 6.280 €)

      Das BAföG deckt also in jedem Fall die Weiterbildungskosten und mindestens anteilig die Materialkosten. Der zurückzuzahlende Darlehens-Anteil beträgt hier demnach 2.640 € bzw. 3.140 €.

      Rechenbeispiel 2: Fortbildung per Fernstudium in Vollzeit am ILS

      Hierfür müssen mehr als 25 Unterrichtsstunden pro Woche absolviert werden. Die Gesamtkosten für die Weiterbildung betragen unverändert 5.280 € bei einer Studiendauer von nun etwa 13 Monaten.

      Da es sich um eine Fortbildung in Vollzeit handelt und sich ein besonderer Bedarf aus dem Zusammenwirken aus Fortbildungsaufwand und Lebensumständen ergibt, kann eine Unterhaltsförderung beantragt werden.

      Da die Weiterbildungskosten unverändert sind bleibt hier der Anspruch von 5.780 € bzw. 6.280 € bestehen.

      Für die Unterhaltsförderung berechnet sich anschließend über den Grundbetrag von 963 € hinaus:

       Grundbetrag  963 €
      + Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte + 235 €
      + Zuschuss pro Kind mit Kindergeldanspruch + 235 €
       - gemeinsames Einkommen (5.000 €) abzgl. 30% und Freibeträgen (3.140 €) - 360 €
       - Vermögen des Antragstellers (22.000 €) abzgl. Freibeträge (49.600 €) 0
      = monatliche Unterhaltsförderung = 1.073 €

      Dem Antragsteller stehen also erstmal pauschal 1.073 € monatlich als Zuschuss zur Unterhaltsförderung zu. Rechnet man die Übernahme der Weiterbildungskosten (5.780 €) ein und auf den Monat, so erhält man in diesem Beispiel durch das Aufstiegs-BAföG insgesamt monatlich 1.517,62 € für die Aufstiegsfortbildung.

      Abschließend noch ein Überblick zum genannten Kurs, sowie einigen Alternativen, die ebenso per Fernstudium absolviert werden können. Solltest du die Fortbildung wie im Beispiel in Vollzeit per Fernstudium absolvieren wollen, kläre die Möglichkeiten bitte im Vorfeld mit der jeweiligen Beratungsstelle des Anbieters und des zuständigen Amtes!

      StudiengangHochschuleStudiendauerKosten
      24 Monateab 5280 € insgesamt
      ab 220 € monatlich
      30 Monateab 5184 € insgesamt
      ab 216 € monatlich
      24 Monateab 5280 € insgesamt
      ab 220 € monatlich

      So funktioniert der Antrag fürs Aufstiegs-BAföG

      Beratung und Antragstellung sind laut Hinweis des BMBF nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt und die Zuständigkeiten können unterschiedlich sein.

      Grundsätzlich jedoch sind zur Beantragung des Aufstiegs-BAföG einige Schritte zur Einreichung der Antragsunterlagen nötig bis, nach Prüfung durch die zuständige Stelle, die mögliche finanzielle Förderung sowie ein Vertragsangebot für ein Darlehen von der KfW erfolgt:

      1. Zuständige Stelle für die Beantragung des Aufstiegs-BAföGs über den Zuständigkeitsfinder oder die Postleitzahlensuche finden und je nach Bedarf beraten lassen.
      2. Antrag auf Förderleistung herunterladen, ausfüllen und bei der zuständigen Stelle einreichen. Oft bietet sich auch die Möglichkeit die Unterlagen online einzureichen. In diesem Fall können die Unterlagen direkt im PDF ausgefüllt und im jeweiligen Online-Portal abgelegt werden.
      3. Mögliche Rückfragen oder das Ausfüllen weiterer Formulare einkalkulieren. Hierbei kann es hilfreich sein, bereits einen Ansprechpartner (siehe 1.) zu haben.
      4. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und es wird ein Leistungsbescheid über die staatlichen Zuschüsse ausgestellt.
      5. Abschließend unterbreitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Vertragsangebot zum Darlehens-Anteil des Aufstiegs-BAföG.

      Sollten zudem während der Fortbildung besondere Umstände wie eine Erkrankung eintreten, die die Förderung beeinflussen könnten, müssen diese sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.

      Rückzahlung des Darlehen-Anteils

      Ein bekannter Teil des BAföGs ist das zinsgünstige Darlehen, welches von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten wird. Die Rückzahlung wird durch verschiedene sog. Karrenzzeiten, Freistellungsoptionen und Erlassmöglichkeiten ergänzt. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die wichtigen Aspekte der Rückzahlung.

      • Das Darlehen ist während der gesamten Fortbildungsdauer und einer anschließenden Karenzzeit von bis zu sechs Jahren zins- und tilgungsfrei.
      • Nach Abschluss der Karenzzeit erfolgt die Rückzahlung innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten, wobei die Mindestrate 128 Euro beträgt.
      • Falls das Einkommen während der Rückzahlungsphase bestimmte Grenzen unterschreitet, kann eine Freistellung von bis zu fünf Jahren beantragt werden.
      • Zusätzlich gibt es besondere Stundungs- und Erlassmöglichkeiten bei geringem Einkommen, der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren und der Pflege naher Angehöriger.
      • Wer die Fortbildungsprüfung erfolgreich besteht, erhält gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses eine Erlassquote von 50% des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

      Und jetzt aufgepasst:

      Für diese Fernkurse gibt es Aufstiegs-BAföG

      Im folgenden führe ich einige Beispiele für Aufstiegsfortbildungen in unterschiedlichen Fachrichtungen und zu unterschiedlichen DQR-Niveaus auf. Beachte bitte, dass es jeweils nur eine Auswahl ist und es sich um Fernkurse handelt, die üblicherweise als Fortbildungen in Teilzeit konzipiert wurden.

      Für eine Aufstiegsfortbildung zum bereits erwähnten Geprüften Industriemeister (DQR-Niveau 6) kommen beispielsweise folgende Kurse infrage:

      StudiengangHochschuleStudiendauerKosten
      33 Monateab 6237 € insgesamt
      ab 189 € monatlich
      24 Monateab 5640 € insgesamt
      ab 235 € monatlich
      27 Monateab 6883 € insgesamt
      ab 229 € monatlich

      Auf demselben Niveau (DQR-6) bieten sich auch Fortbildungen zum Fachwirt oder zum Techniker an:

      StudiengangHochschuleStudiendauerKosten
      16 Monateab 5100 € insgesamt
      ab 318 € monatlich
      28 Monateab 4984 € insgesamt
      ab 178 € monatlich
      28 Monateab 6132 € insgesamt
      ab 219 € monatlich
      42 Monateab 10206 € insgesamt
      ab 243 € monatlich
      42 Monateab 9224 € insgesamt
      ab 162 € monatlich
      42 Monateab 7872 € insgesamt
      ab 176 € monatlich

      Auf dem mit Aufstiegsfortbildungen höchstmöglichen Niveau DQR-7 befinden sich Betriebswirte und Technische Betriebswirte:

      StudiengangHochschuleStudiendauerKosten
      18 Monateab 7160 € insgesamt
      ab 209 € monatlich
      24 Monateab 2808 € insgesamt
      ab 117 € monatlich
      18 Monateab 3510 € insgesamt
      ab 195 € monatlich
      18 Monateab 7160 € insgesamt
      ab 209 € monatlich
      36 Monateab 7008 € insgesamt
      ab 178 € monatlich
      36 Monateab 8604 € insgesamt
      ab 239 € monatlich

      Weitere Kurse und Fachrichtungen zum Betriebswirt findest du auch mit unserer Suchfunktion.

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