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Alles zum Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildung im Fernstudium: Voraussetzungen, Höhe, Rückzahlung

Das Aufstiegs-BAföG ist ein gesetzlich geregeltes Förderprogramm nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildungen bietet. Es umfasst sowohl Zuschüsse für die Kosten der Fortbildung und zum Lebensunterhalt, die nicht zurückgezahlt werden müssen, als auch die Möglichkeit für zinsgünstige Darlehen von der KfW.

  • Bis zu 75 % der Fortbildungskosten als Zuschuss
  • Über 700 förderfähige Fortbildungen in Deutschland (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt)
  • Auch für Fortbildungen per Fernstudium
  • Möglicher Erlass des Darlehens bei Unternehmensgründung

In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG, die Höhe der Förderung, den Antragsprozess sowie die Rückzahlung des Darlehensanteils. Zudem stellen wir einige interessante Fernkurse vor, die für Sie und eine Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG in Frage kommen könnten.

Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG steht grundsätzlich allen Personen offen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Voll- oder Teilzeit absolvieren, um sich gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder gleichwertige Abschlüsse vorzubereiten.

Allgemeine Bedingungen an den angestrebten Abschluss:

  • Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau des aktuellen Bildungsabschlusses und einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.
  • Es kann sich um eine Fortbildung handeln, die auf einen Aufstiegsfortbildungsabschluss vorbereitet, für den neben einem Erstausbildungsabschluss auch andere Vorqualifikationen zugelassen sind, wie beispielsweise für Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis.

Förderfähige Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR):

  • DQR-Niveau 5: Geprüfte/r Berufsspezialist/in (z. B. Service-Techniker, IT-Spezialisten)
  • DQR-Niveau 6: Bachelor Professional (z. B. Meister, Techniker, Fachwirte)
  • DQR-Niveau 7: Master Professional (z. B. Betriebswirte)

Weitere spezifische Bedingungen:

  • Maßnahmen der ersten Fortbildungsstufe (DQR-5) müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen, in Teilzeit bis zu 400 Stunden.
  • Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufe (DQR-6 und -7) benötigen mindestens 400 Unterrichtsstunden und können in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden.
  • Vollzeitmaßnahmen erfordern in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche an 4 Werktagen, mit einer maximalen Dauer von drei Jahren.
  • Teilzeitmaßnahmen müssen monatlich durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden umfassen und dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern.
  • Fernlehrgänge sind förderfähig, wenn sie die AFBG-Voraussetzungen und die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen.
  • Mediengestützte Lehrgänge können gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder vergleichbare, verbindliche mediengestützte Kommunikation ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen stattfinden.
  • Förderung ist nur bei zertifizierten Anbietern mit entsprechendem Qualitätssicherungssystem möglich.

Höhe des Aufstiegs-BAföG 2025

Die Hauptbestandteile des Aufstiegs-BAföG sind zweckgebunden, in ihrer Höhe pauschal sowie unabhängig vom Einkommen und bestehen aus Zuschüssen sowie einem möglichen Darlehen durch die KfW.

Für Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit kann zudem ein einkommens- und vermögensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden, der in seiner Höhe vollständig als Zuschuss gefördert wird.

Grundsätzlich ist der maximale Förderbetrag begrenzt:

  • Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu 75 % der Kosten als Zuschuss gewährt, die in der tatsächlichen Höhe der Gebühren liegen, jedoch insgesamt maximal 18.000 € betragen.
  • Zusätzlich werden Meisterstücke oder Materialkosten mit bis zu 50 % der Kosten als Zuschuss gefördert, wobei der maximale Zuschussbetrag 4.000 € beträgt. Optional besteht die Möglichkeit, verbleibende Kosten über ein Darlehen der KfW zu finanzieren.
  • Für Alleinerziehende bietet das Aufstiegs-BAföG einen pauschalen Zuschuss von 175 € pro Kind unter 14 Jahren, unabhängig von Einkommen, Vermögen oder ob die Fortbildung in Voll- oder Teilzeit absolviert wird.

So funktioniert der Antrag für das Aufstiegs-BAföG

Die Beantragung des Aufstiegs-BAföG erfolgt über die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte. Die folgenden Schritte sind für die Antragstellung erforderlich:

  1. Zuständige Stelle für die Beantragung des Aufstiegs-BAföGs über den Zuständigkeitsfinder ermitteln.
  2. Antrag auf Förderleistung online oder in Papierform ausfüllen und bei der zuständigen Stelle einreichen.
  3. Bearbeitungszeit abwarten – in der Regel dauert die Prüfung vier bis acht Wochen.
  4. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse und gegebenenfalls das Angebot für ein KfW-Darlehen.

Rückzahlung des Darlehensanteils

Die Rückzahlung des Darlehensanteils des Aufstiegs-BAföG erfolgt über die KfW. Es gelten folgende Konditionen:

  • Während der Fortbildung und einer Karenzzeit von bis zu sechs Jahren ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei.
  • Die Rückzahlung beginnt nach der Karenzzeit und erfolgt in monatlichen Raten, wobei die Mindestrate 130 € beträgt.
  • Eine teilweise Erlassung von 60% des Darlehens ist möglich, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden wurde.
  • Eine vollständige Erlassung des Darlehens ist möglich, wenn der Absolvent innerhalb von drei Jahren nach der Fortbildung ein Unternehmen gründet oder übernimmt und Arbeitsplätze schafft.
  • Für Personen mit geringem Einkommen gibt es Freistellungs- und Stundungsmöglichkeiten.

Förderfähige Fernkurse

Es gibt zahlreiche Fernstudiengänge und Fortbildungen, die mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden können. Hier sind einige Beispiele:

Hier eine Auswahl möglicher Fortbildungen im Überblick:

StudiengangHochschuleStudiendauerStudieninhalteKosten
24 MonateFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: Arbeitsmethodik; Rechtsbewußtes Handeln; Betriebswirtschaftliches Handeln; Zusammenarbeit im Betrieb;…ab 5280 € insgesamt
ab 220 € monatlich
21 MonateAspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Finanzierung und Investition, Material- Produktions- und Absatzwirtschaft…ab 3045 € insgesamt
ab 145 € monatlich
18 MonateBetriebswirtschaftslehre, Ideen- und Innovationsmanagement, Projektmanagement, Marketing und Kommunikation, Managementperspektiven, Unternehmensführun…ab 2970 € insgesamt
ab 165 € monatlich
36 Monateu.a. Deutsch/Kommunikation, Wirtschaftsenglisch, Politik, Mathematik/Naturwissenschaften, Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik, Betriebs- u…ab 5976 € insgesamt
ab 166 € monatlich
42 MonateGemeinsamer Lernstoff für SGD-Abschluss und staatl. Abschluss: Englisch, Mathematik, Projekte mittels systemischen Projektmanagements zum Erfolg führe…ab 9282 € insgesamt
ab 221 € monatlich

Fazit

Das Aufstiegs-BAföG bietet eine hervorragende Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung bei beruflichen Weiterbildungen. Durch die Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen können Berufstätige ihren nächsten Karriereschritt realisieren, ohne eine vollständige Eigenfinanzierung leisten zu müssen. Besonders attraktiv sind die hohen Zuschussanteile sowie die Möglichkeit der Darlehenserlassung bei Unternehmensgründung.

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