Aufstiegs-BAföG für Fernlehrgänge: Effektiv nur 25 % Eigenanteil
Du willst dich zum Meister, Techniker oder Fachwirt weiterbilden – am liebsten per Fernlehrgang neben dem Job? Dann übernimmt der Staat einen Großteil der Kosten. Das Aufstiegs-BAföG (offiziell: AFBG) bezuschusst berufliche Aufstiegsfortbildungen mit 50 % der Lehrgangsgebühren direkt als Zuschuss. Nimmst du für den Rest das zinsgünstige KfW-Darlehen und bestehst die Prüfung, werden weitere 50 % des Darlehens erlassen – effektiv zahlst du nur 25 % der Kosten selbst.
Trotzdem lassen viele Berufstätige die Förderung liegen – oft, weil sie Aufstiegs-BAföG mit dem „normalen" BAföG verwechseln oder den Antrag für zu kompliziert halten. Dieser Artikel räumt mit den Missverständnissen auf und zeigt dir Schritt für Schritt, was du bekommst, was du zurückzahlen musst und was am Ende wirklich aus deiner Tasche kommt.
- BAföG vs. Aufstiegs-BAföG – was ist der Unterschied?
- Wer bekommt Aufstiegs-BAföG für einen Fernlehrgang?
- Wie viel Geld bekommst du? (Förderung 2026)
- Wie stellst du den Antrag? (Schritt für Schritt)
- KfW-Darlehen und Rückzahlung: Was du wissen musst
- Beliebte Aufstiegsfortbildungen als Fernlehrgang
- Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG
- Kommentare
BAföG vs. Aufstiegs-BAföG – was ist der Unterschied?
Die Verwechslung ist verständlich: Beide heißen „BAföG“, aber die Programme könnten unterschiedlicher kaum sein. Das klassische BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Studierende und Schülerinnen und Schüler. Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert dagegen berufliche Weiterbildungen – also Meisterkurse, Techniker-Lehrgänge, Fachwirt-Fortbildungen und ähnliche Abschlüsse.
| BAföG (Studium) | Aufstiegs-BAföG (AFBG) | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Studierende, Schülerinnen und Schüler | Berufstätige mit abgeschlossener Erstausbildung |
| Geförderte Abschlüsse | Bachelor, Master, Schulabschlüsse | Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt u. a. |
| Einkommensabhängig? | Ja | Nein (Lehrgangsgebühren) |
| Was wird gefördert? | Lebensunterhalt | Lehrgangsgebühren + optional Unterhalt (Vollzeit) |
| Zuschussanteil | 50 % Zuschuss, 50 % Darlehen | 50 % Zuschuss + Darlehenserlass bei Bestehen |
| Effektiver Eigenanteil | 50 % | Nur 25 % (bei Darlehenserlass) |
| Fernlehrgänge? | Nur Fernstudiengänge an Hochschulen | Ja, bei ZFU-zertifizierten Anbietern |
Der entscheidende Vorteil: Den Zuschuss auf die Lehrgangsgebühren bekommst du unabhängig von deinem Einkommen. Egal ob du 2.000 oder 5.000 € brutto verdienst – der 50-%-Zuschuss steht dir zu.
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG für einen Fernlehrgang?
Grundsätzlich steht das Aufstiegs-BAföG allen offen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren – also eine Weiterbildung, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) vorbereitet. Die Förderung deckt drei Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ab:
- DQR 5 – Berufsspezialist: z. B. Servicetechniker, IT-Spezialist (mind. 200 Unterrichtsstunden)
- DQR 6 – Bachelor Professional: z. B. Meister, Techniker, Fachwirt, Staatl. gepr. Betriebswirt (mind. 400 Stunden)
- DQR 7 – Master Professional: z. B. Betriebswirt (IHK), Strategischer Professional (mind. 400 Stunden)
Besondere Voraussetzungen für Fernlehrgänge
Fernlehrgänge sind ausdrücklich förderfähig, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen:
- Der Lehrgang muss bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen sein.
- Der Lehrgang muss regelmäßige Erfolgskontrollen beinhalten (Einsendeaufgaben, Online-Tests, Prüfungssimulationen) und durch Präsenzunterricht oder mediengestützte Kommunikation ergänzt werden.
Reine Selbstlernkurse ohne Betreuung und Lernkontrollen sind nicht förderfähig. Die großen Fernschulen wie SGD, ILS und Fernakademie für Erwachsenenbildung erfüllen diese Anforderungen in der Regel. Im Zweifel steht auf der Kursseite des Anbieters, ob der Lehrgang AFBG-förderfähig ist.
Wie viel Geld bekommst du? (Förderung 2026)
Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen: einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem optionalen zinsgünstigen KfW-Darlehen für den Rest. Durch den Darlehenserlass bei bestandener Prüfung werden insgesamt bis zu 75 % der Kosten effektiv übernommen.
Lehrgangsgebühren: 50 % Zuschuss + Darlehen
Der Staat bezuschusst 50 % deiner Lehrgangsgebühren direkt – bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 €. Diesen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Für die verbleibenden 50 % kannst du ein zinsgünstiges Darlehen der KfW beantragen. Bestehst du die Prüfung, werden dir 50 % dieses Darlehens erlassen – du zahlst also nur noch 25 % der ursprünglichen Kosten aus eigener Tasche.
Materialkosten (Meisterstück etc.)
Für das Meisterprüfungsprojekt, ein Gesellenstück oder vergleichbare Materialkosten gibt es zusätzlich 50 % Zuschuss auf bis zu 2.000 €. Auch hier ist ein KfW-Darlehen für den restlichen Eigenanteil möglich.
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten pauschal 160 € pro Monat und Kind unter 14 Jahren als reinen Zuschuss – unabhängig von Einkommen und Vermögen. Dieser Zuschlag wird für die gesamte Dauer des Lehrgangs gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Beispiel: Du machst den Staatlich geprüften Techniker per Fernlehrgang. Die Gebühren betragen rund 9.300 €. So rechnet sich das:
- 50 % Zuschuss = 4.650 € (geschenkt)
- KfW-Darlehen für die restlichen 4.650 € (optional)
- 50 % Darlehenserlass bei bestandener Prüfung = 2.325 €
- Dein Eigenanteil: nur noch rund 2.325 € – das sind 25 % der Gesamtkosten
Aufstiegs-BAföG-Rechner: Was zahlst du wirklich?
Wähle einen Fernlehrgang oder gib die Kosten manuell ein.
Berechnung auf Basis des aktuell geltenden AFBG (4. Novelle 2020, Stand 2026). Förderhöhe für Lehrgangsgebühren ist einkommensunabhängig. Kinderbetreuungszuschlag nur für Alleinerziehende. Darlehens-Erlass setzt bestandene Prüfung voraus.
Wie stellst du den Antrag? (Schritt für Schritt)
Den Antrag für das Aufstiegs-BAföG stellst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Welches Amt zuständig ist, hängt von deinem Wohnort ab.
- Zuständiges Amt ermitteln: Nutze den Zuständigkeitsfinder auf aufstiegs-bafoeg.de, um dein Amt zu finden.
- Antrag ausfüllen: Der Antrag besteht aus mehreren Formularen (Formblatt A für dich, Formblatt B für den Bildungsträger). Viele Ämter bieten inzwischen eine Online-Antragstellung über BAföG Digital an.
- Unterlagen einreichen: Neben dem Antrag brauchst du die Anmeldebestätigung deines Fernlehrgangs und einen Nachweis über die Lehrgangsgebühren. Dein Bildungsträger füllt Formblatt B aus.
- Bewilligung abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen. Nach Bewilligung erhältst du den Zuschuss direkt und – falls gewünscht – ein Darlehensangebot der KfW.
KfW-Darlehen und Rückzahlung: Was du wissen musst
Die verbleibenden 50 % der Lehrgangsgebühren (und 50 % der Materialkosten) kannst du über ein KfW-Darlehen finanzieren. Du musst das Darlehen nicht annehmen – es ist ein Angebot, kein Zwang. Wenn du die Restkosten lieber selbst trägst, ist das natürlich möglich.
Konditionen des KfW-Darlehens
- Zinsfrei während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von bis zu 6 Jahren
- Rückzahlung in monatlichen Raten (Mindestrate: 130 €/Monat)
- Maximale Rückzahlungsdauer: 10 Jahre nach Ende der Karenzzeit
- Freistellung bei geringem Einkommen möglich
50 % Erlass bei bestandener Prüfung
Bestehst du die Abschlussprüfung, werden dir 50 % des noch offenen Darlehens erlassen. Du zahlst also nur die Hälfte des Darlehensbetrags tatsächlich zurück. Bei einem Darlehen von 4.650 € (im Techniker-Beispiel oben) wären das nach Erlass 2.325 €.
Zusammengerechnet: 50 % Zuschuss (geschenkt) + 25 % durch Darlehenserlass = effektiv 75 % der Kosten werden vom Staat übernommen.
Existenzgründungserlass
Gründest du innerhalb von 3 Jahren nach der Prüfung ein Unternehmen und schaffst Arbeitsplätze, kann das Darlehen vollständig erlassen werden. Diese Regelung ist besonders für Handwerksmeisterinnen und -meister relevant, die sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen wollen.
Beliebte Aufstiegsfortbildungen als Fernlehrgang
Nicht jede Weiterbildung ist über das Aufstiegs-BAföG förderfähig – es muss sich um eine Aufstiegsfortbildung handeln, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet. Die folgenden Fernlehrgänge gehören zu den beliebtesten förderfähigen Optionen:
- Industriemeister (DQR 6) – z. B. Fachrichtung Metall, Elektrotechnik oder Chemie
- Staatlich geprüfter Techniker (DQR 6) – z. B. Maschinenbautechnik, Elektrotechnik, Bautechnik
- Wirtschaftsfachwirt (DQR 6) – kaufmännische Allround-Weiterbildung
- Bilanzbuchhalter (DQR 6) – anspruchsvollste kaufmännische Aufstiegsfortbildung im Rechnungswesen
- Geprüfter Betriebswirt (IHK) (DQR 7) – höchster nicht-akademischer Abschluss im kaufmännischen Bereich
| Kurs | Anbieter | Studiendauer | Kosten | |
|---|---|---|---|---|
| Gepr. Technische:r Betriebswirt:in (IHK), IHK-Abschluss | AKAD University | 21 Monate | ab 2583 € insgesamt ab 123 € monatlich | |
| Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK), IHK-Abschluss | IST-Studieninstitut | 18 Monate | ab 2970 € insgesamt ab 165 € monatlich | |
| Gepr. Industriemeister Metall (IHK), Meisterbrief | Fernakademie für Erwachsenenbildung | 24 Monate | ab 5280 € insgesamt ab 220 € monatlich | |
| Staatl. gepr. Maschinenbautechniker, Staatlich geprüfter Techniker | Studiengemeinschaft Darmstadt | 42 Monate | ab 9287 € insgesamt ab 221 € monatlich |
Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG
Ja. Seit der 4. AFBG-Novelle (2020) ist es nicht mehr relevant, ob du bereits einen Hochschulabschluss hast. Auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen können das Aufstiegs-BAföG für eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Anspruch nehmen.
Den Zuschuss (50 % der Lehrgangsgebühren) nicht – er ist geschenkt. Nur wenn du zusätzlich das optionale KfW-Darlehen für die restlichen 50 % annimmst, musst du diesen Anteil zurückzahlen. Und auch dann werden dir bei bestandener Prüfung 50 % des Darlehens erlassen – effektiv zahlst du also nur 25 % der Gesamtkosten.
Ja. Fernlehrgänge laufen fast immer in Teilzeit neben dem Beruf und sind förderfähig, solange der Lehrgang monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden umfasst und insgesamt nicht länger als 4 Jahre dauert. Die Lehrgangsgebühren werden unabhängig davon gefördert, ob du in Voll- oder Teilzeit lernst.
Grundsätzlich ja. Das Aufstiegs-BAföG lässt sich mit einem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur kombinieren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch eine steuerliche Absetzung der Eigenanteile als Werbungskosten ist möglich – lies dazu unseren Artikel zur steuerlichen Absetzung des Fernstudiums.
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