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sgd-Fernstudium: Kostenstruktur & wichtige Finanzierungsmöglichkeiten (2024)

Die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd), einer der führenden Anbieter von Fernstudienkursen in Deutschland, bietet eine breite Palette an Kursen, die sowohl berufliche als auch persönliche Entwicklungsziele unterstützen. Von aktuellen Trends über fachspezifische Qualifikationen bis hin zu persönlichen Interessensgebieten – die sgd ermöglicht es Lernenden, sich flexibel und zielgerichtet weiterzubilden. Angesichts der durchschnittlichen Kurskosten und der vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet die sgd jedem die Chance, in seine Zukunft zu investieren. In diesem Artikel werfe ich einen einen Blick auf die beliebtesten Kurse, erläutere die Kostenstruktur eines sgd-Fernstudiums und stelle die verschiedenen Optionen zur Finanzierung vor.

Top-Kurse & Kosten

Vorab hier eine Reihe an sehr beliebten Kursen der sgd und deren Kosten:

KursKosten
ab 1908 € insgesamt
ab 159 € monatlich
ab 1971 € insgesamt
ab 219 € monatlich
ab 2985 € insgesamt
ab 199 € monatlich
ab 3315 € insgesamt
ab 221 € monatlich
ab 3480 € insgesamt
ab 232 € monatlich
ab 4392 € insgesamt
ab 183 € monatlich
ab 4809 € insgesamt
ab 229 € monatlich
ab 5856 € insgesamt
ab 183 € monatlich

Das ist die Kostenstruktur eines sgd-Fernstudiums

Die Kostenstruktur eines Fernstudiums bei der Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) kann je nach Studiengang und Kurs variieren. Generell setzt sich die Kostenstruktur aus mehreren Komponenten zusammen, die für potenzielle Studierende von Interesse sind:

  • Monatliche Kursgebühren: Die meisten Kurse werden über monatliche Studiengebühren finanziert, deren Höhe je nach Kursinhalt, Dauer und Umfang variieren kann. Diese Gebühren decken in der Regel die Bereitstellung der Studienmaterialien, den Zugang zum Online-Campus, die Betreuung durch Fernlehrer sowie Korrektur und Bewertung von Einsendeaufgaben ab.
  • Ggf. Prüfungsgebühren: Für die Teilnahme an Abschlussprüfungen oder externen Prüfungen können gelegentlich zusätzliche Gebühren anfallen. Diese sind oft direkt an die prüfende Institution zu entrichten und variieren je nach Kurs und Abschluss.
  • Materialien und Lehrbücher: Obwohl die Studienmaterialien und Lehrbücher in den Studiengebühren enthalten sind, können für spezielle Kurse zusätzliche Kosten für zusätzliche Materialien oder Fachbücher entstehen, etwa für besondere Nachschlagewerke.
  • Ggf. Seminargebühren: Für einige Kurse sind Präsenzseminare oder Online-Seminare vorgesehen, die in den monatlichen Gebühren enthalten sein können. In einigen Fällen können jedoch zusätzliche Kosten für besondere Seminare anfallen.

Die durchschnittliche Dauer aller sgd-Kurs beträgt etwa 15,15 Monate! Kursgebühren werden immer über gesamte Kursdauer monatlich gezahlt. Darüber hinaus gewährt die sgd aber immer noch eine erweiterte Betreuungszeit, die kostenfrei ist. Beispiel: Der Fernkurs Gepr. Berufspädagoge (IHK) dauert insgesamt 21 Monate. Die Gebühren werden über die 21 Monate gezahlt, etwa 229,– Euro monatlich. Wer länger braucht, kann sich aber bis zu 32 Monate Zeit lassen, ohne zusätzliche Kosten.

Die genauen Kosten für ein Fernstudium bei der sgd hängen stark vom gewählten Kurs ab. Potenzielle Studierende sollten sich direkt bei der sgd informieren oder Kontakt mit der Studienberatung aufnehmen, um detaillierte Informationen zu den Kosten eines spezifischen Kurses zu erhalten. 

Für Unternehmen gelten in der Regel andere Konditionen. Vor allen große Unternehmen, dir ihre Mitarbeiter über die sgd weiterbilden möchten, können hohe Rabatte und ganz individuelle Preise aushandeln.

Finanzierungsmöglichkeiten

Viele Studierende finanzieren ihr Fernstudium selbst, durch monatliche Zahlungen, die direkt an die sgd geleistet werden. Die sgd bietet flexible Zahlungspläne, die es den Studierenden ermöglichen, die monatlichen Kosten ihres Studiums besser zu managen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich einen sgd-Kurs fördern zu lassen. Hier die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick:

Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein beantragen. Dieser Gutschein deckt die Kosten für Weiterbildungs­maßnahmen, die die beruflichen Chancen verbessern, vollständig ab. Es werden also 100% der Kurskosten gefördert!

Die Weiterbildung muss für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig sein, etwa um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um eine bereits bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Die antragstellende Person muss für die angestrebte Weiterbildung persönlich geeignet sein. Dies bezieht sich sowohl auf die fachlichen Voraussetzungen als auch auf die körperliche und geistige Eignung für den angestrebten Beruf oder die Qualifizierung. Träger und die Maßnahmen müssen außerdem durch eine sog. AZAV-Zulassung anerkannt sein. Mit mehr als 150 Kursen ist ein sehr hoher Anteil der sgd-Kurse entsprechend zertifiziert.

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Beratungsgespräch: Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Hier wird geprüft, ob ein Bildungsgutschein die geeignete Förderung für die persönliche Situation ist.
  2. Ausstellung des Bildungsgutscheins: Erfüllt die antragstellende Person die Voraussetzungen, wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser enthält Angaben zum Bildungsziel, zur Dauer der Maßnahme, zum regionalen Geltungsbereich, zur Gültigkeitsdauer und zum Höchstbetrag der Förderung.
  3. Auswahl einer Bildungsmaßnahme: Mit dem Bildungsgutschein kann nun eine passende Bildungsmaßnahme bei einem zugelassenen Bildungsträger ausgewählt werden. Es ist sinnvoll, sich bei mehreren Anbietern zu informieren und Angebote zu vergleichen.
  4. Einlösung des Bildungsgutscheins: Nach Auswahl der Weiterbildungsmaßnahme wird der Bildungsgutschein beim Bildungsträger eingereicht. Dieser rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.

Weitere Infos: Umschulung mit Bildungsgutschein : So überzeugst du Sachbearbeiter.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG, vormals bekannt als Meister-BAföG, ist eine Förderung des Bundes und der Länder für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es unterstützt Fachkräfte dabei, sich durch Qualifizierungsmaßnahmen weiterzubilden und höhere berufliche Abschlüsse zu erlangen. Das Aufstiegs-BAföG umfasst dabei sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch den Lebensunterhalt während der Weiterbildung.

Antragsberechtigt sind Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben, z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation. Voraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Nach der Erstausbildung ist zumeist eine bestimmte Zeit beruflicher Praxis erforderlich, die je nach Fortbildungsziel variiert. Die geplante Fortbildung muss zu einem anerkannten Abschluss führen und in Vollzeit oder Teilzeit erfolgen.

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem Darlehensteil, für den günstige Rückzahlungsbedingungen gelten.

Zahlreiche sgd-Kurse können durch Aufstiegs-BAföG gefördert werden.

Weitere Infos: Alles zum Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildung im Fernstudium: Voraussetzungen, Höhe, Rückzahlung.

Steuerliche Absetzbarkeit

Über die Steuererklärung können Sie einen hohen Teil der Lehrgangskosten bei der sgd zurückbekommen.

Eine Weiterbildung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn sie beruflich veranlasst ist. Dabei können Kosten für Studiengebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, eventuelle Übernachtungen und Verpflegungs­mehraufwendungen geltend gemacht werden.

Die Absetzbarkeit hängt davon ab, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Weiterbildung handelt, wobei Letzteres als Werbungskosten abgesetzt werden kann. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation aller Ausgaben und Belege.

Mehr Infos hier: Fernstudium steuerlich anrechnen: So funktioniert es (Voraussetzungen & Sonderausgaben vs. Werbungskosten).

Arbeitgeberfinanzierung

Die Finanzierung eines Kurses oder einer Weiterbildung durch den Arbeitgeber kann für beide Seiten von Vorteil sein. Sie ermöglicht es dem Arbeitnehmer, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln, während der Arbeitgeber von qualifizierteren Mitarbeitern profitiert. Hier sind einige Ansätze und Strategien, um eine solche Finanzierung anzusprechen und den Arbeitgeber zu überzeugen:

  1. Bedarf und Nutzen aufzeigen: Analysieren Sie, wie die Weiterbildung Ihre Kompetenzen erweitert und konkret zur Verbesserung Ihrer Arbeitsergebnisse beitragen kann. Zeigen Sie auf, wie die neu erworbenen Fähigkeiten zur Erreichung der Unternehmensziele beitragen können.
  2. Passenden Kurs auswählen: Wählen Sie einen Kurs, der sowohl für Ihre persönliche Entwicklung als auch für die Bedürfnisse des Unternehmens relevant ist. Achten Sie darauf, dass der Kursanbieter als seriös und qualitativ hochwertig gilt.
  3. Kosten-Nutzen-Analyse vorbereiten: Erstellen Sie eine Übersicht über die Kosten der Weiterbildung und stellen Sie diesen den erwarteten Vorteilen gegenüber. Berücksichtigen Sie dabei nicht nur direkte Ergebnisse wie Leistungssteigerung oder Wissenszuwachs, sondern auch langfristige Vorteile wie Mitarbeiterbindung.
  4. Flexibilität anbieten: Zeigen Sie sich flexibel, was die Arbeitszeitgestaltung betrifft, falls der Kurs während der Arbeitszeit stattfindet. Bieten Sie an, die Zeit nachzuarbeiten oder den Kurs in Ihrer Freizeit zu besuchen, falls dies möglich ist.
  5. Präsentation vorbereiten: Bereiten Sie eine kurze, überzeugende Präsentation vor, in der Sie die Punkte 1 bis 4 zusammenfassen. Nutzen Sie klare Argumente und belegen Sie Ihre Ausführungen mit Beispielen oder Fallstudien.
  6. Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, um Ihre Weiterbildungspläne zu besprechen. Gehen Sie gut vorbereitet in das Gespräch und seien Sie bereit, Fragen zu beantworten und weitere Informationen zu liefern.
  7. Schriftlichen Antrag stellen: Nach dem Gespräch kann es hilfreich sein, einen formellen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen, in dem Sie alle relevanten Informationen und Ihre Argumentation schriftlich festhalten.

Indem Sie den Mehrwert der Weiterbildung für das Unternehmen klar herausstellen und sich als engagierter und motivierter Mitarbeiter präsentieren, erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten für den Kurs übernimmt. Es ist wichtig, die Kommunikation offen und positiv zu gestalten und den langfristigen Nutzen für das Unternehmen in den Vordergrund zu stellen.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm der Bundesregierung in Deutschland, das Erwerbstätige bei der Finanzierung von beruflicher Weiterbildung unterstützt. Ziel der Bildungsprämie ist es, die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung finanziell zu erleichtern und somit die individuelle berufliche Entwicklung zu fördern. Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt werden, deren Gesamtkosten 1.000 Euro (inkl. MwSt.) nicht überschreiten. Die Bildungsprämie kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert werden.

Antragsteller müssen erwerbstätig sein, wobei eine Mindestarbeitszeit nicht vorgegeben ist. Auch Selbstständige sind antragsberechtigt.
Das zu versteuernde Einkommen darf 20.000 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht überschreiten.

Der Prozess der Beantragung der Bildungsprämie gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Beratungstermin vereinbaren: Interessierte müssen zunächst einen Beratungstermin bei einer der bundesweit verteilten Beratungsstellen vereinbaren. Die Beratung ist obligatorisch und kostenlos.
  2. Beratungsgespräch: Im Beratungsgespräch werden die individuellen Weiterbildungsziele besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bildungsprämie erfüllt sind. Zudem erhalten Interessierte Informationen über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen.
  3. Prämiengutschein erhalten: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Anschluss an das Beratungsgespräch ein Prämiengutschein ausgestellt. Der Gutschein deckt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
  4. Weiterbildungsmaßnahme auswählen: Mit dem Prämiengutschein können sich die Teilnehmenden dann bei einem Weiterbildungsanbieter ihrer Wahl anmelden. Wichtig ist, dass die Weiterbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins begonnen wird.
  5. Gutschein einlösen: Der Prämiengutschein wird bei der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme dem Anbieter vorgelegt. Der Anbieter reduziert die Kursgebühren um den Betrag des Gutscheins und rechnet diesen direkt mit der zuständigen Stelle ab.

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) erweitert die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und schützt Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit durch technologischen Wandel. Es ermöglicht unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße die Förderung von Weiterbildungen, die nicht ausschließlich arbeitsplatzbezogen sind. Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, und arbeitslose Personen können ihre Qualifikationen erweitern, um in zukunftsträchtige Arbeitsfelder zu wechseln. Die Förderung umfasst auch einen erweiterten Versicherungsschutz und erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld.

Das Qualifizierungschancengesetz stellt mehrere Bedingungen für die Förderung beruflicher Weiterbildungen, um Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Wichtige Kriterien sind, dass der letzte Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegen muss und in den letzten vier Jahren keine Teilnahme an einer ähnlich geförderten Weiterbildung stattgefunden hat. Zudem gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Lehrgangskosten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Fördermittel gezielt eingesetzt werden, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes effektiv zu begegnen.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss darauf ausgerichtet sein, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die über das hinausgehen, was als ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung gilt. Es geht also um eine qualifizierte Weiterbildung, die die beruflichen Perspektiven erweitert und die Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig sichert.

Die Durchführung der Weiterbildung muss durch einen Bildungsträger erfolgen, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Ein solcher zugelassener Träger ist beispielsweise die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd), die eine breite Palette an Lehrgängen anbietet, die den Anforderungen des Qualifizierungschancengesetzes entsprechen.

Der Lehrgang muss eine Mindestdauer von 160 Stunden haben. Diese Bedingung wird von allen sgd-Lehrgängen erfüllt, was die sgd zu einer attraktiven Option für Arbeitnehmer macht, die eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes in Anspruch nehmen möchten.

Wesentliche Bestandteile sind:

  • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen: Arbeitnehmer, die sich weiterbilden möchten, um ihre Qualifikationen zu erweitern oder an neue Anforderungen anzupassen, können finanzielle Unterstützung erhalten. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Berufsgruppen oder Qualifikationsniveaus beschränkt und steht grundsätzlich allen Beschäftigten offen.
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Für die Dauer von Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, übernimmt die Bundesagentur die vollständigen Beiträge zur Sozialversicherung für die Teilnehmenden.
  • Anpassungsqualifizierungen: Besonderer Fokus liegt auf Anpassungsqualifizierungen, die darauf abzielen, die Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitnehmer an den aktuellen oder zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen.
  • Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMUs, die ihre Mitarbeiter weiterbilden, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Unterstützung erhalten, da sie oft über geringere Ressourcen für die Qualifizierung ihrer Belegschaft verfügen.

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in der Regel über die Bundesagentur für Arbeit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich frühzeitig beraten lassen, um die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes auszuloten.

Fazit

  • Die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) bietet eine Vielzahl an beliebten Kursen, die unterschiedlichste Interessensgebiete und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten abdecken.
  • Die Kostenstruktur der sgd-Fernstudienkurse variiert je nach gewähltem Kurs, wobei die durchschnittliche Kursdauer bei etwa 15,15 Monaten liegt und die Gebühren über diese Zeit monatlich entrichtet werden.
  • Die durchschnittlichen Gesamtkosten für einen sgd-Kurs belaufen sich auf etwa 3.233,42 Euro, mit monatlichen Kosten von rund 212,74 Euro.
  • Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für die Teilnahme an sgd-Kursen, darunter der Bildungsgutschein für Arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, das Aufstiegs-BAföG für Fachkräfte, die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit, die Finanzierung durch den Arbeitgeber sowie die Bildungsprämie der Bundesregierung.
  • Um eine Finanzierung durch den Arbeitgeber zu erreichen, ist es wichtig, den Nutzen der Weiterbildung für das Unternehmen klar herauszustellen, einen relevanten Kurs auszuwählen, eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzubereiten, Flexibilität bezüglich der Arbeitszeitgestaltung zu zeigen, eine überzeugende Präsentation vorzubereiten, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und einen formellen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
  • Die Investition in Weiterbildung ist nicht nur eine Bereicherung für die persönliche Entwicklung, sondern stellt auch eine lohnende Investition in die berufliche Zukunft dar.

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