Psychotherapie HP, Heilpraktiker (HeilprG)

Weiterbildung @ Studiengemeinschaft Darmstadt 

Der Kurs bereitet Sie auf die behördliche Kenntnisüberprüfung „Psychotherapie“ nach dem Heilpraktikergesetz vor. Sie erwerben Kenntnisse über psychische Störungen sowie über die Grundlagen ihrer Behandlung: Befunderstellung, Diagnose, Einteilung und Therapie psychischer Störungen. Der Lehrgang vermittelt Ihnen weit mehr Wissen, als Sie für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung beherrschen müssen.

Auf einen Blick

Anbieter Studiengemeinschaft Darmstadt, Fernschule mit Sitz in Darmstadt
Fachrichtung Gesundheit & SozialesPsychotherapie
Abschluss Heilpraktiker (HeilprG)
Dauer 15 Monate
Unterrichtssprache Deutsch
Studieninhalte Allgemeine und spezielle Psychopathologie, Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD-10-Klassifikation (WHO) -Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, therapeutische Verfahren, inkl. Indikationen/Kontraindikationen, Anamneseerhebung, psychischer Befund, Dokumemtation, Psychopharmakologie und psychische Notfallsituationen, rechtliche Grundlagen der Tätigkeit und Standesethik
Präsenzphasen 45-minütiges Telefontraining zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung; zusätzlich wird kostenpflichtig ein 5-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar angeboten von insgesamt 40 Unterrichtsstunden
ZFU-Zulassung Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat den Kurs Psychotherapie HP unter der Nummer 5116618 zugelassen.
Kursstart jederzeit
AZAV Dieser Kurs ist nach AZAV zertifiziert und kann mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu 100 % gefördert werden.
Kosten
ab 219 € monatlich
ab 3285 € insgesamt
Mehr Infos https://www.sgd.de

Zulassungsvoraussetzungen

Um an diesem Lehrgang erfolgreich teilzunehmen, sollten Sie mindestens 23 Jahre alt sein, einen mittleren Bildungsabschluss besitzen und psychisch gesund sein. Spezielle fachliche Vorkenntnisse sind nicht zwingend notwendig. Allerdings ist es hilfreich, wenn Sie sich vor dem Lehrgang oder lehrgangsbegleitend fundierte Kenntnisse der allgemeinen Psychologie aneignen (z. B. mit dem SGD-Fernlehrgang „Praktische Psychologie“).

Um in Deutschland zur behördlichen Prüfung „Psychotherapie HP“ vor dem Gesundheitsamt zugelassen zu werden, müssen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Hauptschulabschluss besitzen und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen. Außerdem müssen Sie deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sein (Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung). Außerdem dürfen Sie keine schweren körperlichen Erkrankungen, psychischen Störungen oder Süchte haben.

Studienberatung

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  • Maria · vor 1 Jahren
    Hallo,
    kann ich den Lehrgang zeitlich völlig flexibel gestalten oder gibt es Live-Webinare mit festen Zeiten?
    Steht die Dauer von 15 Monaten fest oder kann ich auch schneller sein, wenn ich mehr Zeit investiere?
    • fernstudi.net · vor 1 Jahren
      @Maria Hallo Maria,
      in den Kursgebühren enthalten ist ein 45-minütiges Telefontraining zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung; zusätzlich wird kostenpflichtig ein 5-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar angeboten. Webinare gibt es u.W. nicht. Wenn Sie etwas schneller vorgehen wollen, können Sie das mit der SGD absprechen, Sie können auch gebührenfrei auf bis zu 24 Monate verlängern.
  • Jane · vor 4 Jahren
    Hallo

    Gilt der Abschluss dann auch in Österreich als vollwertige Therapieausbildung?
    • fernstudi.net · vor 4 Jahren
      @Jane Hallo Jane,
      es handelt sich hier um die Heilpraktikerausbildung nach dem deutschen Heilpraktikergesetz, nicht um eine psychotherapeutische Ausbildung in Anschluss an ein Psychologie-Studium.

      Für die Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung in Österreich ist das Vorliegen eines spezifischen Quellberufs erforderlich. Als solche gelten Studienabschlüsse der Medizin, der Psychologie, der Psychotherapiewissenschaft (PTW), der Pädagogik, der Philosophie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen (Quelle).
  • Jeanette · vor 4 Jahren
    Ist sas nach vollendung eine abgeschlosse Ausbildung?
    • fernstudi.net · vor 4 Jahren
      @Jeanette Hallo Jeanette,
      nachdem Sie die behördliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestanden haben, lautet Ihre Berufsbezeichnung „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“. Es handelt sich hier nicht um eine betriebliche Ausbildung oder um eine Lehre nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern um eine Weiterbildung auf Basis des Heilpraktikergesetzes (HPG).
  • Tanja · vor 5 Jahren
    Ist ein HP für Psychotherapie auch berechtigt, wie ein psychologischer Berater zu wirken? Oder anders ausgedrückt : darf ein HP für Psychotherapie psychologische Beratungen durchführen als sozusagen "offenes Ohr", ohne dies mit einer anschließenden Therapie zu kombinieren?
  • Christian · vor 5 Jahren
    Guten Tag,
    Ich interessiere mich sehr für den Studiengang Psychotherapie HPG, jedoch gilt als Zugangsvoraussetzung, dass man psychisch gesund ist. Ich selber bin mit dem Asperger Syndrom diagnostiziert, welches nach ICD-10 F-84,5 als permanente, psychische Störung einzustufen ist.

    Disqualifiziert eine Störung per se oder kommt es auf einen speziellen Grad an? Wer bemisst diesen in m Fall dann?

    Mit freundlichen Grüßen
    • fernstudi.net · vor 5 Jahren
      @Christian Hallo Christian,

      wenn Sie sich zur Prüfung anmelden, also gegen Ende dieses Lehrgangs nach etwa 1,5 Jahren, legen Sie dem Antrag
      eine ärztliche Bescheinigung [bei], die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt

      Näheres dazu lesen Sie nach in der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
      Unseres Erachtens werden Sie mit Ihrer Diagnose zum jetzigen Zeitpunkt Schwierigkeiten haben, zur Prüfung zugelassen zu werden. Entscheidend ist aber Ihr gesundheitlicher Zustand zum Ende des Kurses, wenn Sie also jetzt einsteigen, in etwa 15 Monaten. Eine verlässliche Auskunft wird Ihnen aber nur die Hamburger Akademie für Fernstudien und/oder ein Gesundheitsamt in Ihrer Nähe erteilen.

      Unabhängig davon können Sie dennoch diesen Kurs nutzen, um sich das Wissen eines Heilpraktikers anzueignen. Vielleicht kommt ja auch ein Psychologie-Fernstudium infrage?
  • Ginger · vor 7 Jahren
    Bin ich nach dem Studium eine staatliche Psychotherapeutin?
    Gibt es auch Präsenzphasen?
    Muss ich den Studiengang mit einem Zweiten kombinierten?
    • Christian Wolf · vor 7 Jahren
      @Ginger Hallo,
      nach Abschluss dieses Lehrgangs bzw. nachdem Sie die amtsärztliche Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz bestanden haben, auf die dieser Fernlehrgang vorbereitet, tragen Sie die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie". Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotherapie_%28Heilpraktikergesetz%29
      Bei Bedarf können Sie an einem ergänzenden 5-tägigen Seminar zur Prüfungsvorbereitung teilnehmen.
      Es handelt sich bei diesem Kurs nicht um einen akademischen Studiengang (Bachelor, Master etc.), sondern um einen Fernlehrgang. Sie können diesen Fernlehrgang mit weiteren Lehrgängen kombinieren, ich rate aber, dass Sie selbst erst einmal einschätzen, wie hoch der Zeitaufwand ist, den Sie benötigen, um sich auf die Prüfungen vorzubereiten. Laut Anbieter, der Studiengemeinschaft Darmstadt, liegt der wöchentliche Lernaufwand bei ca. 8-10 Stunden.
  • Sandra Geothen · vor 9 Jahren
    Ich habe keine Mittlere Reife aber ich bin gelernte Bürokauffrau und habe 7 Jahre Berufserfahrung. Kann ich diese Ausbildung dennoch machen?
    • Christian Wolf · vor 7 Jahren
      @Sandra Geothen Um in Deutschland zur behördlichen Prüfung „Psychotherapie HP“ vor dem Gesundheitsamt zugelassen zu werden, müssen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, einen Hauptschulabschluss besitzen und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen. Außerdem müssen Sie deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sein (Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung). Außerdem dürfen Sie keine schweren körperlichen Erkrankungen, psychischen Störungen oder Süchte haben.
  • Andreas Schaller · vor 11 Jahren
    Hallo,
    auch hier noch mal meine Frage zum "Heilprakiker für Psychotherapie" Hätte ich mit der staatlichen Zulassung auch die Kassenzulassung für kassenärztlichen Abrechnungen ?
    Vielen Dank
    • Christian Wolf · vor 7 Jahren
      @Andreas Schaller Nicht automatisch.
      Zitat:
      Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Kassenzulassung ist eine abgeschlossene Psychotherapie-ausbildung in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie) und die durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgte Zulassung. Die Anzahl der Kassenzulassungen für Psychotherapeuten innerhalb einer Region ist begrenzt, sie ist abhängig von der Einwohnerzahl. Die so genannte Bedarfsplanung, die die Zahl der Kassenpsychotherapeuten festlegt, wird von den kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt.
      (Quelle: www.psychotherapiesuche.de/rechtliches)
  • Muratovic · vor 11 Jahren
    hallo,
    was bedeutet HPG?Darf man mit dieser Ausbildung als ganz normales Therapeut tätig sein? Ist das dann auch von den Krankenkassen gedeckt?
  • Guest · vor 12 Jahren
    Guten Tag, ich würde gern einen Lehrgang zur Psychotherapie buchen. Da ich bereits AU- Rente habe durch eine Behinderung, frage ich mich, ob Ihre Agentur für Rentner Preisnachlässe bereit stellt.
    MfG Reise
    • Christian Wolf · vor 12 Jahren
      @Guest Hallo,
      die Hamburger Akademie für Fernstudien, die diesen Fernlehrgang anbietet, bietet für bestimmte Personengruppen, auch für Rentner, einen Preisnachlass von 10 % auf die Lehrgangsgebühren.
  • Guest · vor 12 Jahren
    Ich würde gerne wissen ob es bei der Zulassung zur Prüfung beim Gesundheitsamt Probleme geben kann da ich vor 7 Jahren selber einmal in Psychotherapeutischer Behandlung wegen Depressionen war? Ich habe aber seitdem keine Beschwerden mehr und da ich aus eigener Erfahrung weis wie wichtig in solchen Fällen professionelle Hilfe ist, möchte ich diesen Beruf ergreifen sofern das möglich ist!
    • Christian Wolf · vor 7 Jahren
      @Guest Meiner Ansicht nach wird es da keine Probleme geben. Vorausgesetzt für die Zulassung zur Prüfung wird, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung „keine schweren körperlichen Erkrankungen, psychischen Störungen oder Süchte haben“, was Sie über ein Attest nachweisen können.

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