Fernabitur und Kindergeld: Habe ich Anspruch und wie beantrage ich es?
Neben Schüler-BAföG ist Kindergeld eine der wichtigsten Finanzierungsquellen fürs Fernabitur – und deutlich einfacher zu bekommen. Anders als BAföG gibt es Kindergeld für die gesamte Dauer des Lehrgangs, nicht nur für die letzten 12 Monate. Was du dafür brauchst und wie du es beantragst, erfährst du hier.
- Das Fernabitur gilt als Berufsausbildung → Anspruch auf 255 € Kindergeld pro Monat (2025).
- Voraussetzung: unter 25 Jahre alt und mindestens 10 Stunden pro Woche Lernaufwand.
- Rückwirkend nur 6 Monate beantragbar – deshalb so früh wie möglich beantragen!
Habe ich Anspruch auf Kindergeld während des Fernabiturs?
Du hast grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, wenn du dich in einer Berufsausbildung befindest und unter 25 Jahre alt bist.
Ein Fernabitur wird von den Familienkassen als Berufsausbildung anerkannt. In einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 24.5.2007 (Az.: 3 K 254/06) wurde festgehalten, dass das Fernabitur als Berufsausbildung gewertet wird. Der Bundesfinanzhof hat dies in späteren Urteilen bestätigt. Die Familienkassen haben hier keinen Bewertungsspielraum.
Es gibt allerdings eine wichtige Voraussetzung: Du musst nachweisen können, dass du dich ernsthaft und nachhaltig auf das Abitur vorbereitest. Der Bundesfinanzhof hat 2012 entschieden, dass dafür mindestens 10 Stunden pro Woche Lernaufwand nötig sind (BFH, Az.: III R 29/09). Die Familienkasse kann Nachweise verlangen – etwa deinen Studienplan, eingereichte Einsendeaufgaben oder Prüfungsanmeldungen.
Wichtig: Anders als beim Schüler-BAföG gilt der Anspruch für die gesamte Dauer des Fernabiturs – nicht nur für die letzten 12 Monate.
Erstausbildung oder Zweitausbildung – warum das wichtig ist
Ob dein Fernabitur als Erst- oder Zweitausbildung zählt, hat erhebliche Auswirkungen auf den Kindergeld-Anspruch:
Erstausbildung (du hast noch keinen Berufsabschluss):
- Dein eigenes Einkommen ist komplett irrelevant – es gibt keine Einkommensgrenze.
- Du kannst so viel arbeiten, wie du willst, ohne den Anspruch zu verlieren.
- Eine abgebrochene Ausbildung zählt nicht als abgeschlossene Erstausbildung.
Zweitausbildung (du hast bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen):
- Kindergeld gibt es nur, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig bist (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).
- Ein Minijob (bis 556 €/Monat in 2025) ist unabhängig von der Stundenzahl immer unschädlich.
- Kurzfristige Beschäftigungen (z.B. in den Ferien) werden nicht mitgezählt.
Viele Fernabiturienten haben vorher eine Berufsausbildung gemacht – für sie ist das Fernabitur also eine Zweitausbildung. Das heißt nicht, dass sie kein Kindergeld bekommen – sie dürfen nur nicht zu viel nebenbei arbeiten.
Wie viel Kindergeld bekommt man?
Seit 2023 bekommt jedes Kind einheitlich den gleichen Betrag – unabhängig von der Geschwisterzahl:
- 2025: 255 € pro Monat
- 2026 (geplant): 259 € pro Monat
Bei einem Fernabitur mit 30 Monaten Dauer ergibt das insgesamt rund 7.650 € (Stand 2025) – eine erhebliche Entlastung, die die Kursgebühren teilweise abdecken kann.
So beantragst du das Kindergeld
Kindergeld beantragen deine Eltern bei der zuständigen Familienkasse. Die zuständige Stelle kannst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.
Wenn du über 18 bist, erwartet die Familienkasse detaillierte Angaben darüber, welche Ausbildung du absolvierst. Du musst dem Antrag eine Bescheinigung deiner Fernschule beifügen. Bei einer Zweitausbildung (nach abgeschlossener Berufsausbildung) musst du außerdem Angaben zu deiner Erwerbstätigkeit machen.
Wichtig: Ohne die Unterschrift deiner Eltern auf dem Antrag wird der Antrag abgelehnt. Deine Eltern sind die Antragsteller – auch wenn das Kindergeld an dich weitergeleitet wird.
Fernabitur-Kurse, bei denen du Kindergeld bekommst
Grundsätzlich ist Kindergeld bei allen Fernschulen möglich, solange du dich ernsthaft und nachhaltig auf die Prüfung vorbereitest. Das gilt für das Abitur ebenso wie für die Fachhochschulreife. Hier die wichtigsten Kurse im Überblick:
Alle Kurse im Detail: Kursvergleich Fernabitur. Einen Anbietervergleich findest du hier: Fernabitur-Anbieter im Vergleich.
Häufige Fragen zum Kindergeld beim Fernabitur
Ja, die gleichen Regeln gelten. Der Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs zählt ebenfalls als Berufsausbildung. Das 10-Stunden-Minimum ist dort in der Regel kein Problem, da der Unterricht 20 und mehr Stunden pro Woche umfasst. Kindergeld und Schüler-BAföG sind unabhängig voneinander – du kannst beides gleichzeitig beziehen.
Das kommt darauf an, ob dein Fernabitur eine Erst- oder Zweitausbildung ist. Bei einer Erstausbildung (kein vorheriger Berufsabschluss) darfst du unbegrenzt arbeiten – dein Einkommen ist irrelevant. Bei einer Zweitausbildung (nach abgeschlossener Berufsausbildung) darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Ein Minijob ist in beiden Fällen unschädlich.
Die Familienkasse kann Nachweise anfordern. Die einfachste Lösung: Lass dir von deiner Fernschule eine Bescheinigung ausstellen, die den erwarteten wöchentlichen Zeitaufwand bestätigt. Die meisten Fernschulen geben 15 Stunden pro Woche an – das reicht als Nachweis. Ergänzend können eingereichte Einsendeaufgaben und Prüfungsanmeldungen als Beleg dienen.
Ja. Die Vorbereitung auf die Fachhochschulreife (Fachabitur) per Fernschule wird von den Familienkassen genauso als Berufsausbildung anerkannt wie das allgemeine Abitur. Die gleichen Voraussetzungen gelten: unter 25, mindestens 10 Stunden pro Woche, Bescheinigung der Fernschule.
Kommentare
Das ist leider falsch :-( Das Ergebnis von Schleswig-Holstein kann ein Finanzgericht in Sachsen zum Beispiel anders sehen und auch dementsprechend urteilen. Das ist Ländersache, auch wenns unlogisch sein mag. Eine Familienkasse KANN das Fernabi als Bezugsgrundlage für KG ablehnen, vor allem wenn die Vollzeit angezweifelt wird:
"Es spielt im Gegensatz zum Schüler BAföG auch keine Rolle, wie viel Zeit ihr auf euer Abitur Fernstudium verwendet."
Doch! Dafür gibt es Urteile vom Bundesgerichtshof: 10 Stunden sind absolutes Minimum und müssen nachgewiesen werden, wenn der Sachbearbeiter nachfragt!