Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Um das Fernabitur zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten: neben Schüler-BAFöG beispielsweise das Kindergeld. In diesem Beitrag zeige ich, wie es mit dem Anspruch auf Kindergeld während eines Fernabiturs aussieht. Ich zeige dir auch, wie du Kindergeld beantragst und an welchen Schulen du das Abi nachholen kannst.
Inhalt
Anspruch auf Kindergeld während des Abitur-Fernstudiums
Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf Kindergeld, wenn du dich in einer Berufsausbildung befindest und unter 25 Jahre alt bist.
Ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg wird von den Familienkassen als Berufsausbildung anerkannt, sodass das Kindergeld in der Regel genehmigt wird. In einem Urteil des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein vom 24.5.2007 (Az.: 3 K 254/06) wurde festgehalten, dass das Fernabitur als Berufsausbildung gewertet wird. Dementsprechend haben die Familienkassen hier keinen Bewertungsspielraum. Es spielt im Gegensatz zum Schüler-BAföG auch keine Rolle, wie viel Zeit du auf dein Abitur-Fernstudium verwendest.
Wichtig für die Gewährung von Kindergeld ist jedoch die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Du darfst höchstens 8.004 Euro in einem Jahr verdienen, also durchschnittlich 667 Euro pro Monat. Sobald du darüber kommt, wird dein Einkommen auf das Kindergeld angerechnet. Wenn du das Abitur nachholst und währenddessen Kindergeld beziehen willst, kannst du also nebenher höchstens einer Nebentätigkeit oder Teilzeitarbeit nachgehen.
Wie viel Kindergeld du bekommst, hängt davon ab, wie viele Geschwister du hast. Für das erste und das zweite Kind gibt es seit 2021 jeweils 219 Euro Kindergeld. Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld 225 Euro und ab dem vierten Kind erhält jedes weitere Kind 250 Euro im Monat.
Lies auch diesen Beitrag: Fernabitur finanzieren: Alles zum Schüler-BAföG (Voraussetzungen, Höhe, Antrag)
So beantragst du das Kindergeld fürs Abitur
Kindergeld können deine Eltern bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Die zuständige Familienkasse kannst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit recherchieren.
Wenn du über 18 Jahre alt bist, erwartet die Familienkasse detaillierte Angaben darüber, welche Schul- oder Berufsausbildung du absolvierst. Du musst dem Antrag außerdem eine Bescheinigung von dem Institut beifügen, bei dem du das Abi nachholen willst. Außerdem musst du ein weiteres Formular ausfüllen, in dem du über deine Einkünfte Auskunft erteilen müsst. Mithilfe dieser Bescheinigung entscheidet die Familienkasse, ob die Einkommensgrenze überschritten wird.
Wichtig: Den Antrag stellen letztendlich deine Eltern. Ohne die Unterschrift deiner Eltern auf dem Antrag wird der Antrag also abgelehnt.
Abi-Fernkurse, bei denen du Kindergeld bekommen kannst
Grundsätzlich ist es möglich, Kindergeld zu bekommen, wenn du dich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereitst. Das ist letztendlich an allen Fernschulen wie ILS oder Studiengemeinschaft Darmstadt möglich – unabhängig davon, ob du das Abitur oder das Fachabitur nachholst.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Kurse, mit denen du das Abitur per Fernstudium nachmachen kannst:
Weitere Infos zum Fernabitur findest du hier: Alles zum Fernabitur: 4 Fernkurse im Vergleich + Ablauf + Kosten + meine Erfahrungen
Kommentare
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Das ist leider falsch :-( Das Ergebnis von Schleswig-Holstein kann ein Finanzgericht in Sachsen zum Beispiel anders sehen und auch dementsprechend urteilen. Das ist Ländersache, auch wenns unlogisch sein mag. Eine Familienkasse KANN das Fernabi als Bezugsgrundlage für KG ablehnen, vor allem wenn die Vollzeit angezweifelt wird:
"Es spielt im Gegensatz zum Schüler BAföG auch keine Rolle, wie viel Zeit ihr auf euer Abitur Fernstudium verwendet."
Doch! Dafür gibt es Urteile vom Bundesgerichtshof: 10 Stunden sind absolutes Minimum und müssen nachgewiesen werden, wenn der Sachbearbeiter nachfragt!