Fernabitur & Schule

Alles zum Schüler-BAföG fürs Fernabitur: Voraussetzungen, Höhe, Antrag, Erfahrungen

Fernabitur ist teuer, neben den Schulgebühren von teils 140,– Euro müssen Fernabiturienten auch für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Umso mehr stellt sich natürlich die Frage, wie so ein Fernabi finanziert werden kann. Neben verschiedenen Rabatten und Förderungen ist das Schüler-BAföG eine häufig genutzte Möglichkeit, die ich dir hier vorstelle.

  • Grundsätzlich ist es etwas kompliziert, für ein Fernabitur Schüler-BAföG zu bekommen. Es müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden. Die Voraussetzungen zeige ich weiter unten.
  • Außerdem kannst du Schüler-BAföG nur für das letzte Jahr deines Fernlehrgangs beantragen. Wenn das Fernabi 2 Jahre dauert, bekommst du also das erste Jahr nichts. Du musst zudem bereits 6 Monate am Kurs teilgenommen haben.
  • Auch die Berechnung der BAföG-Höhe ist sehr kompliziert, sodass man nicht pauschal sagen, dass du so und so viel bekommen wirst. Dafür muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Wer bekommt Schüler-BAföG für das Fernabitur?

Die Voraussetzungen fürs Schüler-BAföG bei Fernunterricht werden in § 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geregelt. Demnach gelten für Fernschüler folgende Voraussetzungen:

  • Für Teilnehmer an einem Abitur Fernstudium gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für die Besucher von Abendschulen u. ä. Einrichtungen des zweiten Bildungsweges.
  • Du darfst höchstens 30 Jahre alt sein.
  • Der Kurs, der dich auf die Hochschulreife vorbereiten soll, muss nach § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zertifiziert sein bzw. zugelassen sein. Das trifft zum Glück auf die Fernabitur-Kurse bei SGD, ILS und FEB zu.
  • Du musst bereits 6 Monate am Kurs teilgenommen haben, um den Antrag stellen zu können. Und du musst den Kurs in spätestens 12 Monaten beenden. Deine Fernschule stellt dir hierfür eine Bescheinigung aus. Außerdem erwarten die Ämter, dass du dich während dieser Zeit voll auf deinen Kurs konzentrierst. Diese ununterbrochene Lernphase für die Hochschulreife muss mindestens drei Monate dauern und von der Fernschule bescheinigt werden.
  • Du musst einen eigenen Haushalt führen und darfst nicht mehr bei deinen Eltern leben. Ausnahmen sind hier möglich.

Du siehst, dass es hier sehr komplizierte Voraussetzungen gibt und der Antrag entsprechend immer sehr individiduell geprüft wird. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Schüler-BAföG erhalten würdest, wende dich am besten an die Studienberatung einer Fernschule oder an ein Amt für Ausbildungsförderung in deiner Nähe.

Auch lesen: Abi nachholen & Fernabitur: Habe ich Anspruch auf Kindergeld?

Die Höhe des Schüler-BAföGs

Wie hoch das Schüler-BAföG fürs Fernabitur ausfällt, hängt vorrangig von zwei Faktoren ab.

  1. Zum einen ist ausschlaggebend, ob du bei deinen Eltern oder in einer eigenen Wohnung lebt.
  2. Zum anderen spielt die Art der Ausbildungsstätte eine Rolle, der ein Fernlehrgang gleichgestellt ist.

Je nachdem, wie du hier eingestuft wirst, wird für dich ein Bedarfssatz festgelegt, der sich zwischen 262 Euro und 632 Euro bewegen kann. Dazu kommt dann noch ein Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung, sofern du dich versichern musst. Oft springt aber eh die Familienversicherung ein. Wenn du Kinder zu betreuen hast, könnt ihr außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113 Euro bzw. 85 Euro ab dem zweiten Kind erhalten.

Dein Vermögen und dein Einkommen werden auf die Höhe des BAföGs angerechnet. Auch das Einkommen deines eventuell vorhandenen Ehegatten und sogar das der Eltern wird berücksichtigt. Das Einkommen und Vermögen deiner Eltern bleibt nur dann außen vor, wenn du bestimmte Ausnahmeregelungen erfüllst, beispielsweise wenn du nach dem 18. Lebensjahr bereits fünf Jahre gearbeitet hast oder wenn du eine dreijährige Ausbildung absolviert und danach wenigstens drei Jahre gearbeitet hast.

Es gibt auch Freibeträge, die das anzurechnende Einkommen mindern. Für dich selbst stehen grundsätzlich 330 Euro pro Monat als Freibetrag zur Verfügung. Bist du verheiratet bleiben für deinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner 805 Euro und für eigene Kinder je 730 Euro. Bei deinen Eltern bleiben 2415,– Euro anrechnungsfrei, wenn sie verheiratet sind, oder 1605,– Euro, wenn sie alleinstehend sind.

Schüler-BAföG in der Praxis: Meine Erfahrungen

Ich habe damals das Schüler-BAföG für mein Fernabitur nicht beantragt, weil ich die Voraussetzungen nicht annähernd erfüllt hätte, daher kann ich leider mit eigenen Erfahrungen nicht dienen. Gerne berichte ich euch aber darüber, was ich von anderen Fernschülern so mitbekommen habe.

Grundsätzlich sieht es wohl so aus, dass die Entscheidungen der jeweiligen Entscheidungsträger in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen. Während bei den einen der Antrag problemlos durchgeht und genehmigt wird, wird er bei wieder anderen in derselben Situation mehr oder weniger kommentarlos abgelehnt. Viele Antragsteller verstehen die Welt nicht mehr.

Ich habe in meinem Fernlehrgang einige Leute kennengelernt, die für ihr Abitur-Fernstudium erfolgreich Schüler-BAföG beantragt haben. Ich hab aber auch mitbekommen, dass die Leute, die bei der SGD sind, überdurchschnittlich oft Probleme mit ihrem Antrag haben, während die Anträge der ILSler und der anderen Hamburger Fernschulen oft wesentlich schneller „durchgewinkt“ werden. Woran das liegt, kann ich euch leider auch nicht sagen.

Ich kann euch nur raten: Bleibt dran! Wenn ihr einen negativen Bescheid bekommt, könnt ihr immer Einspruch einlegen und dann entsprechend argumentieren. Einen Versuch ist das allemal wert, schließlich geht es um euer Geld und da solltet ihr nicht vorschnell aufgeben.

Mit diesen Fernschulen kannst du BAföG bekommen

Wie oben beschrieben müssen die Abitur-Fernkurse nach § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zertifiziert sein bzw. zugelassen. Dies trifft beispielsweise auf diese Kurse zu:

KursAnbieterStudiendauerKosten
36 Monateab 5256 € insgesamt
ab 146 € monatlich
32 Monateab 5856 € insgesamt
ab 183 € monatlich
30 Monateab 4620 € insgesamt
ab 154 € monatlich
30 Monateab 4620 € insgesamt
ab 154 € monatlich

Weitere Hinweise zu den Kosten im Fernabitur findest du hier: Das Abitur finanzieren: Was kostet ein Fernabitur?

Kommentare

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  • Alexandra Hillebrand-Straub · vor 4 Monaten
    Hallo
    Ich habe einen Realschulabschluss 2021,bin gelernte Justizfachangestellte Febr. 2024,
    seit März 2024 mache ich das Fernabiturbei ILS.

    Ich bin 19 Jahre mein Wohnsitz ist bei meinen Eltern und Freund, ich  bekomme Kindergeld und bin Familienmitversichert. Meine Eltern sind beide Berufstätig mit 100%, 60% habe ein Bruder der ist noch Schulpflichtig.
    Jetzt zu meiner Frage ab wann kann ich Bafög beantragen, oder gibt es sonst noch eine andere Förderung.
    Über eine Antwort freue ich mich lg Alexandra
    • Marcus Schütz · vor 4 Monaten
      @Alexandra Hillebrand-Straub Hallo Alexandra.

      Das Schüler-BAföG ist in Deutschland m.W.n. die einzige Förderung in einem solchen Fall.
      BAföG kannst und solltest du wie oben beschrieben 12 Monate (zzgl. Bearbeitungszeit) vorm Abschluss am ILS beim zuständigen Amt beantragen, was das Amt in Hamburg sein dürfte.

      Anträge werden in aller Regel individuell geprüft und es gibt Ausnahmen - bei dir sollte das Ganze auf eine elternabhängige Bewilligung hinauslaufen, da du ja bei weitem unter 30 bist, noch keine 6 Jahre gearbeitet hast und, wenn ich das richtig verstehe, noch am Wohnsitz bzw. im Haushalt deiner Eltern gemeldet bist. 

      Das ILS wird dir bei der Beantragung sicher gerne helfen - die haben da Erfahrung und dürften sich beim Amt auskennen. 

      Mit freundlichen Grüßen
    • Alexandra · vor 4 Monaten
      @Marcus Schütz Vielen Dank für die ausführliche Antwort 
  • Leon · vor 3 Jahren
    Hallo ich möchte meinen Hauptschulabschluss per Fernstudium nachholen . Lebe aber noch bei meinen Eltern kann ich trotzdem BAföG bekommen?
    • fernstudi.net · vor 3 Jahren
      @Leon Hallo Leon, für den Hauptschulabschluss ist das u.W. nicht möglich, deine Eltern bekommen aber ggf. Kindergeld und du könntest ggf. einen Bildungsgutschein über das Jobcenter beantragen.
  • Fio · vor 4 Jahren
    Mal eine Anmerkung/Frage: "Für Teilnehmer an einem Abitur Fernstudium gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für die Besucher von Abendschulen u. ä. Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. [...]. Ihr dürft nicht mehr bei euren Eltern leben und müsst einen eigenen Haushalt haben."

    Schüler eines Abendgymnasiums (mit denen man laut §3 Abs. 4.4 gleichgesetzt wird) bekommen elternunabhängig Bafög, auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Nachzulesen unter §13 Bedarf für Studierende. Unter Bedarf für Schüler fällt man ja nicht, wenn man mit dem Abendgymnasium gleichgestellt wird?

    LG.
    • Christian Wolf · vor 8 Monaten
      @Fio Die Regelungen um das Schüler-BAföG können tatsächlich etwas komplex sein, insbesondere wenn es um spezielle Bildungsformen wie Fernstudien oder Abendgymnasien geht. Grundsätzlich ist es richtig, dass Teilnehmer an Abendgymnasien und vergleichbaren Einrichtungen des zweiten Bildungsweges unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten können, das unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Dies betrifft insbesondere Personen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.

      Die Gleichsetzung mit Teilnehmern eines Abendgymnasiums bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle Regelungen 1:1 übertragbar sind. Die spezifischen Bedingungen für die Förderung können je nach individueller Situation variieren. Insbesondere der §13 BAföG, der den Bedarf für Studierende regelt, und die Bestimmungen für Schüler-BAföG nehmen unterschiedliche Ausgangspunkte. Die Regelungen für das elternunabhängige BAföG sind in der Tat primär auf Studierende ausgerichtet, während für Schüler bestimmte zusätzliche Kriterien gelten können.
  • Wael Badawi · vor 5 Jahren
    Hallo,
    Mein Fernabitur dauert insgesamt nur 12 Monaten, bekomme ich trotzdem dann für die ersten sechs Monaten kein Schüler Bafög? Und wenn nicht woher bekommt man Geld für diese 6 Monate?
    Und meine letzte Frage bitte wenn eine Schülerin während der Fernschule Zeit schwanger ist ,erhöht sich der Bedarf auf Bafög oder bleibt es gleich?
    Vielen Dank im voraus
    • Christian Wolf · vor 8 Monaten
      @Wael Badawi Falls für die ersten sechs Monate deines Fernabiturs kein Schüler-BAföG zur Verfügung steht, gibt es möglicherweise andere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B.:

      Bildungskredite: Diese sind oft zu günstigen Konditionen verfügbar und können eine Überbrückung darstellen.
      Stipendien: Einige Organisationen bieten spezielle Stipendien für Fernstudierende oder für Personen in besonderen Lebenssituationen an.
      Unterstützung durch das Jobcenter: Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, könnten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen für Bildungszwecke möglich sein.

      Bezüglich deiner Frage zur Schwangerschaft während der Fernschulzeit: Eine Schwangerschaft kann unter Umständen zu einer Erhöhung des Bedarfs führen, da zusätzliche Leistungen für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche möglich sind. Dies bezieht sich auf den Mehrbedarf für Schwangere nach dem BAföG. Es ist jedoch wichtig, dass du diese Umstände so früh wie möglich mit Ihrem BAföG-Amt besprichts, um deine Ansprüche geltend zu machen und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
  • Paul · vor 7 Tagen
    Guten Tag,

    ich besuche bald ein Kolleg an dem ich mein Fachabitur nachhole. Habe ich einen Anspruch auf Bafög, obwohl ich chon eine abgeschloßßene Ausbildung habe ?

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