Zulassungsvoraussetzungen
Der Zugang zu BASA-online läuft über zwei Hürden: eine Hochschulzugangsberechtigung und den Nachweis einschlägiger Berufserfahrung im sozialen Bereich. Beides muss vorliegen – das unterscheidet den Studiengang von privaten Anbietern, die ohne Berufspraxis zulassen.
Formale Voraussetzungen
Für die Bewerbung brauchst du in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung – die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. An allen beteiligten Hochschulen ist der Zugang auch als beruflich Qualifizierte oder Qualifizierter ohne Abitur möglich, also über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung. Wie das im Einzelnen geregelt ist, unterscheidet sich je nach Bundesland.
- Berufserfahrung vor dem Studium: nachzuweisen ist eine einschlägige Tätigkeit in der Sozialen Arbeit. Umfang und Dauer variieren je nach Standort – mindestens 15 bis 19 Wochenstunden über mindestens 1,5 bis 3 Jahre.
- Berufstätigkeit während des Studiums: parallel zum Studium ist eine Tätigkeit in einem Feld der Sozialen Arbeit von mindestens 15 Wochenstunden gefordert. BASA-online ist ausdrücklich berufsbegleitend angelegt.
- Ausländische Zeugnisse: ein im Ausland erworbener Schulabschluss muss in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt sein.
Als einschlägig gelten vor allem beratende, betreuende, erzieherische oder bildende Tätigkeiten im sozialen Bereich – etwa als Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin, Integrationsfachkraft oder in der rechtlichen Betreuung. Rein pflegerische, medizinische oder verwaltende Tätigkeiten reichen nicht aus. Ausbildungszeiten, Praktika und das Anerkennungsjahr zählen nicht; ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst können mit maximal einem Jahr angerechnet werden, sofern sie belegt sind.
Nachweise richtig einreichen
Die geforderte Berufspraxis kann sich aus mehreren Beschäftigungen zusammensetzen, jede muss aber einzeln und offiziell belegt werden. Maßgeblich ist jeweils eine vertraglich geregelte Tätigkeit über mindestens drei Monate mit dem geforderten Stundenumfang. Achte darauf, dass deine Nachweise chronologisch aufgelistet, mit Stundenangaben versehen und durch Bescheinigungen belegt sind – unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss, da fehlende Dokumente meist nicht nachgefordert werden.
Persönliche Voraussetzungen
Neben den formalen Kriterien entscheidet vor allem, ob du das Studium neben Beruf und Alltag durchhältst. Wichtig sind:
- Selbstorganisation: Die Online-Module bearbeitest du weitgehend eigenständig – ohne festen Stundenplan.
- Realistische Zeitplanung: 20 bis 25 Stunden pro Woche über vier Jahre neben Beruf und oft Familie sind eine Dauerbelastung, kein Sprint.
- Schreibaffinität: Geprüft wird überwiegend über Hausarbeiten – wissenschaftliches Schreiben solltest du dir zutrauen oder aufbauen wollen.
- Reisebereitschaft: Die verpflichtenden Präsenzblöcke an deinem Standort musst du zeitlich und organisatorisch einplanen.
Für wen der Studiengang gedacht ist
BASA-online richtet sich an Berufserfahrene aus der Sozialen Arbeit, die den akademischen Abschluss nachholen wollen. In diesen Profilen findest du dich wieder:
- Du arbeitest seit Jahren als Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder in der Betreuung und willst dich formal auf Fachkraftniveau qualifizieren.
- Du bist bereits in einem Feld der Sozialen Arbeit tätig und brauchst den Bachelor plus staatliche Anerkennung für den nächsten Karriereschritt oder eine Leitungsposition.
- Du willst neben dem Beruf studieren, legst aber Wert auf einen staatlichen, günstigen Abschluss statt auf ein privates Fernstudium.
Das Fernstudium Soziale Arbeit (BASA-online) ist ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang, den du an neun staatlichen Hochschulen im BASA-online-Hochschulverbund studieren kannst – koordiniert über das Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (zfh). Der Studiengang richtet sich gezielt an Menschen, die bereits im sozialen Bereich arbeiten und den akademischen Abschluss neben dem Beruf nachholen wollen. Er ist seit 2004 durchgehend akkreditiert und schließt mit dem Bachelor of Arts (210 ECTS) ab.
Was lernst du im Fernstudium Soziale Arbeit (BASA-online)?
Du erwirbst einen generalistischen Bachelor der Sozialen Arbeit: fachwissenschaftliche und rechtliche Grundlagen, gesellschaftswissenschaftliche Bezüge, Handlungsmethoden und einen selbst gewählten Vertiefungsschwerpunkt. Die rund 25 Module sind über acht Studienhalbjahre verteilt und lassen sich thematisch bündeln.
- Grundlagen und Theorie: Geschichte, Theoriezugänge und Struktur Sozialer Arbeit, Einführung in die Rechtsgebiete, Existenzsicherungs- und Verwaltungsrecht.
- Handlungsfelder und Methoden: Familie und Arbeit als multidisziplinäre Zugänge, Inklusion und Exklusion, Gesprächsführung und Beratung, spezifische Methoden in Krisen und Konflikten.
- Steuerung, Ethik und Gesundheit: Organisation und Management Sozialer Arbeit, Sozialraumorientierung und Netzwerkarbeit, Prävention und Gesundheitsförderung, professionelles ethisches Handeln.
Im 4. oder 5. Studienhalbjahr wählst du ein Arbeitsfeld zur Vertiefung aus rund zehn Schwerpunkten – etwa Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, im Kontext von Migration und Flucht oder in der öffentlichen Sozialverwaltung. Hinzu kommen ein Theorie- und ein Praxisprojekt sowie die abschließende Bachelorarbeit.
Mit dem Bachelor kannst du zusätzlich die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge erwerben. Sie ist über Praxismodule in das Studium integriert und an eine von der Hochschule anerkannte Praxisstelle geknüpft; die genauen Bedingungen legt das jeweilige Landesgesetz fest.
Wie läuft das Fernstudium Soziale Arbeit (BASA-online) ab?
BASA-online ist ein Blended-Learning-Studiengang: rund 75 Prozent Online-Anteil und 25 Prozent Präsenz. Die Regelstudienzeit liegt bei acht Semestern, der durchschnittliche Aufwand bei 20 bis 25 Stunden pro Woche. Ein reines Online-Studium ohne Präsenz ist nicht möglich.
Lernformat und Studienmaterial
Die Online-Module werden über eine gemeinsame Lernplattform des Verbunds vermittelt und nacheinander bearbeitet – es ist immer nur ein Modul aktiv. Dazu gehören Foren, Gruppenarbeiten und virtuelle Klassenzimmer mit Live-Vorträgen, die du von zu Hause verfolgst.
Prüfungsformate
Geprüft wird überwiegend über Hausarbeiten, Gruppen- und Projektarbeiten sowie mündliche Präsentationen in den Präsenzmodulen. Eine klassische Klausurlast gibt es nicht – wer schriftliches, eigenständiges Arbeiten dem Auswendiglernen vorzieht, findet hier das passende Format.
Präsenzpflichten
Zum Studium gehören acht Präsenzmodule – eines pro Semester – an der Hochschule, an der du eingeschrieben bist. Sie finden als Blockveranstaltungen von 1,5 bis 4 Tagen statt, je nach Standort etwa sechs- bis zehnmal im Jahr (an der Hochschule Koblenz zum Beispiel viermal pro Semester, freitags und samstags). Die Teilnahme ist verpflichtend: In den Präsenzmodulen werden Gesprächs-, Beratungs- und Methodentraining eingeübt, die sich nicht rein digital vermitteln lassen.
Zeitaufwand und Flexibilität
Der Studiengang ist als Teilzeitstudium neben einer Berufstätigkeit von maximal etwa 25 Wochenstunden angelegt. Vollzeitarbeit ist möglich, verlängert das Studium aber meist über die acht Semester hinaus. Als staatlich akkreditierter Hochschulstudiengang benötigt BASA-online keine ZFU-Zulassung; die Qualitätssicherung läuft über die Programmakkreditierung durch die AHPGS (aktuell gültig bis 2029).
Was kostet das Fernstudium Soziale Arbeit (BASA-online)?
Als Angebot staatlicher Hochschulen ist BASA-online deutlich günstiger als private Fernstudiengänge. Die Kosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Modulbereitstellungsentgelt: 65 Euro je Online-Modul – bei 17 Online-Modulen insgesamt rund 1.105 Euro über das gesamte Studium.
- Semesterbeitrag der immatrikulierenden Hochschule: je nach enthaltenem Semesterticket zwischen 60 und 290 Euro pro Semester.
- Reisekosten für die verpflichtenden Präsenzblöcke sowie Ausgaben für Fachliteratur und Technik.
Ein wichtiger Sonderfall: Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, zählt als Zweitstudienbewerbung. In Rheinland-Pfalz (Standort Koblenz) fällt dafür eine Zweitstudiengebühr von rund 700 Euro pro Semester an, und je Zulassungsverfahren ist meist nur ein Zweitstudienplatz vorgesehen. Zur Finanzierung lässt sich das berufsbegleitende Studium in der Regel als Fortbildungs- oder Werbungskosten steuerlich geltend machen; ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist mangels AZAV-Zulassung nicht möglich. Wie sich die Kosten gegenüber privaten Anbietern verhalten, siehst du auf der Vergleichsseite Fernstudium Soziale Arbeit.
Welche Berufe und Gehälter sind nach dem Studium möglich?
Mit dem Bachelor und der staatlichen Anerkennung steht dir das gesamte Feld der Sozialen Arbeit offen – von der Kinder- und Jugendhilfe über Beratungsstellen bis zur öffentlichen Sozialverwaltung. Gerade für den öffentlichen Dienst ist die staatliche Anerkennung häufig Voraussetzung.
| Arbeitsfeld | Typische Einsatzorte |
|---|---|
| Kinder- und Jugendhilfe | Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungshilfen, Jugendamt |
| Beratung | Familien-, Sucht- und Schuldnerberatung, Migrationsdienste |
| Eingliederungs- und Behindertenhilfe | Wohn- und Betreuungseinrichtungen, Teilhabeassistenz |
| Klinik- und Justizsozialarbeit | Krankenhäuser, Reha, Bewährungshilfe |
| Verwaltung und Leitung | Kommunale Sozialverwaltung, Teamleitung in Trägern |
Beim Gehalt orientieren sich viele Stellen am TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst). Anerkannte Fachkräfte starten dort typischerweise im Bereich der Entgeltgruppen S 11b bis S 12; mit Leitungsverantwortung sind höhere Gruppen möglich. Da die meisten BASA-Studierenden bereits im Feld arbeiten, geht es beim Abschluss oft weniger um den Einstieg als um Aufstieg und formale Anerkennung. Wer weiter will, kann im Verbund einen darauf aufbauenden Master anschließen.
Für wen lohnt sich das Fernstudium Soziale Arbeit (BASA-online) – und für wen nicht?
BASA-online lohnt sich vor allem, wenn du bereits im Sozialbereich arbeitest und den Abschluss berufsbegleitend nachholen willst. Es ist bewusst kein Studiengang für Quereinsteigende ohne einschlägige Berufserfahrung.
Der Studiengang passt zu dir, wenn:
- du bereits mindestens 15 bis 19 Wochenstunden im Sozialbereich arbeitest und diese Tätigkeit während des Studiums fortführst.
- du die geforderte einschlägige Berufserfahrung (standortabhängig 1,5 bis 3 Jahre) nachweisen kannst.
- du die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter anstrebst.
- du regelmäßig zu den Präsenzblöcken an deinen Standort reisen kannst.
- du Hausarbeiten und eigenständiges Arbeiten dem klausurorientierten Lernen vorziehst.
Weniger geeignet ist er, wenn:
- du keine einschlägige Berufserfahrung im Sozialbereich hast – dann ist eine Zulassung nicht möglich. Private Anbieter wie die IU oder die DIPLOMA Hochschule sind hier offener (siehe Vergleichsseite).
- du ortsungebunden oder aus dem Ausland studieren willst – die Präsenzblöcke sind Pflicht und an einen festen Standort gebunden.
- du aktuell nicht im Sozialbereich tätig bist – die studienbegleitende Tätigkeit ist Zulassungsbedingung.
- du bereits einen Hochschulabschluss hast und dich in Rheinland-Pfalz bewerben willst – hier kommen Zweitstudiengebühren und sehr wenige Plätze hinzu.
- du in sechs Semestern fertig sein willst – die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, neben einem Vollzeitjob oft länger.
Der passende Anbieter hängt stark von deiner Ausgangslage ab. Einen Gesamtüberblick über staatliche und private Wege gibt dir die Vergleichsseite Fernstudium Soziale Arbeit; alles zum Anbieter selbst findest du im Profil des Zentrums für Fernstudien im Hochschulverbund.
Häufige Fragen zum Fernstudium Soziale Arbeit (BASA-online)
- Welche Berufserfahrung wird für die Zulassung anerkannt? Anerkannt werden einschlägige, sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Tätigkeiten – etwa in der Kinder- und Jugendhilfe, Beratung, Betreuung oder Integrationsarbeit. Rein pflegerische, medizinische, therapeutische oder unterrichtende Tätigkeiten zählen in der Regel nicht.
- Zählen Ausbildung, Praktikum, FSJ oder das Anerkennungsjahr? Ausbildungszeiten, Praktika und das Anerkennungsjahr werden nicht als Berufserfahrung gewertet. Ein Freiwilliges Soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst können – wenn sie sozial ausgerichtet und belegt sind – mit maximal einem Jahr angerechnet werden.
- Kannst du BASA-online komplett online ohne Präsenz studieren? Nein. Die acht Präsenzmodule sind eigenständige, anwesenheitspflichtige Bestandteile des Studiums. Ein rein digitales Studium ohne Anreise ist nicht möglich.
- Ist das Studium neben einem Vollzeitjob machbar? Grundsätzlich ja, verpflichtend ist nur die studienbegleitende Tätigkeit von mindestens 15 bis 19 Wochenstunden. Bei Vollzeit solltest du aber einplanen, das Studium meist über die acht Semester hinaus zu verlängern – der Lernaufwand liegt bei 20 bis 25 Stunden pro Woche.
- Du hast schon studiert – kannst du trotzdem zugelassen werden? Ja, als Zweitstudienbewerbung. Die Zahl der Plätze dafür ist stark begrenzt, und in Rheinland-Pfalz (Koblenz) fällt eine Zweitstudiengebühr von rund 700 Euro pro Semester an.
- Werden Vorleistungen angerechnet? Akademische Vorleistungen aus einem früheren Studium können angerechnet werden, wenn sie zu den Modulen passen – die Prüfung übernimmt die Hochschule nach der Zulassung. Eine berufliche Ausbildung führt in der Regel nicht zu einer Verkürzung.
- Gibt es eine Altersgrenze? Da es sich um zulassungsbeschränkte staatliche Studiengänge handelt, gilt an vielen Standorten eine Altersgrenze von 55 Jahren. Ältere Studierende sind bei BASA-online dennoch keine Ausnahme – der Altersschnitt liegt bei 35 bis 40 Jahren.
- Wie und wo bewirbst du dich? Du bewirbst dich direkt bei der Hochschule deiner Wahl (für Koblenz über die zfh). Die Aufnahme erfolgt je nach Standort zum Sommer- oder Wintersemester – in München zum Beispiel nur zum Wintersemester. Die genauen Fristen findest du auf der Seite des jeweiligen Standorts.
Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stell deine Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Studium oder die Redaktion wird dir antworten.
Ihre Tätigkeit als Vertretungslehrkraft im Förderbereich könnte unter bestimmten Umständen berücksichtigt werden, wenn Ihre Aufgaben über rein unterrichtliche Tätigkeit hinausgingen und pädagogisch-soziale Elemente umfassten. Maßgeblich ist hier der konkrete Tätigkeitsbereich – etwa Begleitung, Förderung oder Betreuung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Eine Bewertung erfolgt anhand von Tätigkeitsnachweisen.
Besonders relevant ist Ihre langjährige Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn Sie dieser Tätigkeit nachweislich im Umfang von mindestens 15–20 Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nachgegangen sind, kann dies die zentrale Zugangsvoraussetzung erfüllen. Die private Betreuung von Pflegekindern wird zwar anerkennend betrachtet, zählt jedoch in der Regel nicht automatisch als berufliche Tätigkeit im sozialpädagogischen Sinn – es sei denn, sie ist beispielsweise durch das Jugendamt vertraglich geregelt und kann entsprechend belegt werden.
Wenn Sie also für Ihre Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe über formale Nachweise (z. B. Anstellungsverträge, Tätigkeitsbeschreibungen, Stundennachweise) verfügen, stehen Ihre Chancen auf Zulassung grundsätzlich gut.
Ich empfehle Ihnen, sich zur genauen Einschätzung direkt an eine der beteiligten Hochschulen im BASA-Verbund oder an das Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (ZFH) zu wenden. Dort kann anhand Ihrer Unterlagen individuell geprüft werden, ob Ihre beruflichen Erfahrungen anerkannt werden.
Ich interessiere mich für ein Fernstudium berufsbegleitend Bachelor Soziales und wollte fragen, ob meine Erfahrung als Englischlehrerin in Griechenland, meist vollzeitab, ab 1998 bis 2013,und in Deutschland, 2014, als Berufsjahren berechnet werden kann. Zur Zeit befinde ich mich im Anerkennungsjahr in meiner Ausbildung zur Erzieherin.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Foteini
Ich arbeite hauptberuflich freiberuflich als Verfahrensbeistand für Familiengerichte und als systemischer Therapeut. Meine bisherigen Ausbildungen sind Bachelor ofLaws und Eine Systemische Therapie Ausbildung.
Würde ich damit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Christian
zunächst muss ich einschränkend sagen, dass ich (relativ) verbindlich nur für den Studiengang BASA-online an der HS Koblenz sprechen kann, da nur in diesem Fall die Bewerbung über uns als zfh läuft. Alle anderen sieben am BASA-Verbund beteiligten Hochschulen führen ihr eigenes Zulassungsverfahren durch und da kann der Beeich der beruflichen Tätigkeit durchaus unterschiedlich beurteilt werden. Für Koblenz gehe ich davon aus, dass man Ihre Tätigkeit anerkennt, wenn sie denn seit mindestens drei Jahren ausgeübt wird und das mit mindestens 15 Wochenstunden. Allerdings hätten Sie bei uns in Rheinland-Pfalz das Problem, dass Sie bereits über einen ersten Hochschulabschluss verfügen und deshalb zur Kategorie Zweitstudienbewerber gehören, für die nur 3 % der verfügbaren Studienplätze (das ist bei 30 Plätzen gerade mal ein Platz) vorhanden sind - und Sie würden außerdem studiengebührenpflichtig mit (ab dem Wintersemester 2022) 700 EUR pro Semester. Das Problem als Zweitstudienbewerber haben Sie in den anderen Bundesländern auch, aber da keine Zweitstudiengebühr. Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie ggf. Kontakt mit den anderen BASA-Standorten aufnehmen: https://www.basa-online.de. Für Rückfragen zu Koblenz können Sie mich gerne direkt über das zfh kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
zfh-Studienberatung
Ich interessiere mich für ein Fernstudium berufsbegleitend Bachelor Soziales und wollte fragen, wieviel Präsenzzeit an der Uni notwendig ist (Pflichtvorlesungen, Klausur u.ä)?
Gruß
Myriam
knapp 30 % der Studienzeit sind für Präsenzen berücksichtigt. Diese finden je nach beteiligter Hochschule (es sind ja sieben Hochschulen, die an diesem Verbundstudiengang teilnehmen) liegen die Termine unterschiedlich, hier an der HS Koblenz z.B. vier mal pro Semester freitags/samstags. Es handelt sich auch nicht um Vorlesungen, sondern es sind Präsenzmodule zu unterschiedlichen Themen, die dann "vor Ort" durchgeführt werden. Welche das sind, kann man im Modulhandbuch nachlesen: https://t1p.de/0oao . Statt Klausuren werden hauptsächlich Hausarbeiten geschrieben.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
zfh-Studienberatung
bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (also solche, bei denen die Nachfrage größer ist als die Zahl der angebotenen Studienplätze), die von staatlichen Hochschulen angeboten werden, gibt es tatsächlich eine Altersgrenze, bis zu der man zugelassen werden kann, und die liegt bei 55 Jahren. Vom Lebensalter her können Sie sich also durchaus noch auf unseren Verbundstudiengang BASA-online bewerben. Ob Sie allerdings einen der wenigen Studienplätze bekommen können, hängt im Wesentlichen von der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ab - und von der ausgeübten Tätigkeit bzw. ob diese in den geforderten Bereich der sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Aufgaben fällt. Das dürfte bei Pysiotherapie eher nicht der Fall sein, jedoch kann man das verbindlich nur nach Vorlage einer genauen Tätigkeitsbeschreibung sagen.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - zfh
Ich habe eine 2-jährige pädagogische Grundausbildung, mehrere Zusatzausbildung im pädagogischen, therapeutischen und psychologischen Bereich, sowie ab nächsten April 3 Jahre Berufserfahrung. Könnte ich unter diesen Voraussetzungen zum Wintersemester 2020 ein Studium beginnen?
wie schon zuvor schon in anderen Antworten beschrieben, benötigen Sie für eine Studienbewerbung zunächst immer eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also entweder Abitur, FH-Reife etc. oder einen Berufsabschluss, der als HZB anerkannt werden kann. Wenn bei Ihnen kein entspr. Schulabschluss vorliegt, müsste zuerst die Berufsausbildung für den formalen Zugang geprüft werden. Wenn dann auch die dreijährige Berufstätigkeit (ohne Praktika und ohne Ausbildungszeiten) im nächsten Frühjahr vorliegt, können Sie sich für das Wintersemester 2020 gerne bewerben. Für die Prüfung Ihrer Unterlagen bzw. eine persönliche Beratung können Sie sich gerne bei uns melden.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - zfh
eine Bewerbung für unseren Verbundstudiengang B.A. Soziale Arbeit BASA-online ist immer dann möglich, wenn neben einer Hochschulzugangsberechtigung mindestens drei Berufsjahre im Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik vorliegen sowie eine ebensolche studienbegleitende Stelle, denn dieses angebot richtet sich explizit an in den genannten Bereichen berufserfahrene Personen. In Ihrem Fall kommt allerdings erschwerend hinzu, dass Sie bereits einen ersten Studienabschluss haben. Da es sich bei unseren Verbundhochschulen um staatliche Einrichtungen handelt, sid nicht nur die ausgewiesenen Studienplätze pro Zulassungsphase begrenzt, sondern die Vergabe richtet sich nach den offiziellen "Studienplatzvergabeverordnungen" - und diese sehen für ZweitstudienbewerberInnen i.d.R. nur einen Studienplatz vor. Hier in Rheinland-Pfalz 8Hochschule Koblenz) werden dann auch noch 650 EUR Zweitstudiengebühr fällig. Vielleicht schauen Sie sich aus dem zfh-Angebot auch diese Studiengänge an: B.A. Pädagogik der Frühen Kindheit fernstudium/humanwissenschaften/paedagogik/12601; B.A. Frühkindliche inklusive Bildung fernstudium/humanwissenschaften/paedagogik/12705; M.A. Kindheits- und Sozialwissenschaften fernstudium/humanwissenschaften/sozialarbeit/12866
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
zfh
mich würde interessieren ob vorab erworbene Fähigkeiten Anrechnung finden können? Beispielsweise die Erzieher Ausbildung oder Fortbildungen (Fachwirt im Erziehungswesen) und die Studienzeit so verkürzt werden kann?
verbindlich kann ich Ihnen Ihre Frage leider nicht beantworten, da Vorleistungen grundsätzlich immer nur durch die zuständigen Prüfungsstellen eines Studiengangs geprüft und ggf anerkannt werden, und das i.d.R. nur bei Vorlage entsprechender Nachweise und bei eingeschriebenen Studierenden (also nicht "automatisch" im Vorfeld bei einer Bewerbung). Für unseren Verbund-Fernstudiengang BASA-online gilt, dass berufliche Ausbildungszeiten, wenn sie denn überhaupt angerechnet werden, nicht in dem Maße berücksichtigt werden, dass sich dadurch eine Verkürzung des Studiengangs ergeben würde. Das geschieht eigentlich nur dann, wenn jemand mit "akademischen" Vorleistungen aus einem Studium kommt und diese dann den Inhalten/Modulen des Studiengangs BASA-online entsprechen. Das ist bei beruflichen Ausbildungen aber nicht der Fall.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - zfh
ich interessiere mich für den Fernstudiengang Soziale Arbeit.
Nach meinem Studium der Germanistik (DaF) und Geschichte arbeite ich seit nunmehr 3einhalb jahren neben der Tätigkeit als DaF-Trainerin in der Erwachsenbildung (Honorarverträge mit Sprachschulen) als Inklusionskraft mit derzeit 21 Stunden. Als solche begleite ich einen Jungen auf die Grundschule. In den Jahren zuvor habe ich vor allem in Kindergärten gearbeitet. Würde diie Arbeit in der Inklusion (nie weniger als 20Std./Woche) als Zulassungsvoraussetzung für ein Fernstudium an der zfh ausreichen?
Beste Grüße
Daniela
ohne vorliegende Unterlagen kann ich grundsätzlich keine verbindliche Auskunft geben. Ihre Tätigkeiten klingen aber gut, die tätigkeit als Inklusionskraft kann berücksichtigt werden, die Tätigkeit als DaF-Trainerin ggf auch (je nach unterrichteter Zielgruppe), aber auch die Tätigkeit in Kindergärten - vorausgesetzt, alles kann durch entsprechende Zeugnisse/Arbeitsnachweise mit dargestellten Aufgaben und Stundenumfang belegt werden.
Allerdings bedeutet ein abgeschlossenes Erststudium, dass Sie zum einen in die Gruppe der ZweitstudienbewerberInnen fallen (pro Zulassungsverfahren gibt es für diese nur 1 Studienplatz) und zum anderen in Rheinland-Pfalz eine (zusätzliche) Zweitstudiengebühr von 650 EUR/Sem. für ein weiteres Bachelor-Studium zu zahlen haben... Deshalb meine rückfrage: Muss es unbedingt ein Bachelor sein oder hilft Ihnen ein (auf Ihrem ersten Abschluss aufbauender) Master vielleicht auch weiter? Sie können sich gerne telefonisch bei uns melden.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel - zfh
ich habe vor zwei Jahren meine Ausbildung zur Erzieherin im Saarland beendet. Seit dem bin ich, als Erzieherin in einer Wohngruppe tätig. Vor der Ausbildung habe ich ein Freiwilliges Soziales Jahr in der offenen Jugendarbeit, in einem Jugendzentrum und Jugendbüro gemacht. Zählt dieses FSJ um die Drei gewünschten Berufsjahre für ein Fernstudium in Koblenz oder Rhein Main zu beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah
bei einer Bewerbung für BASA an der HS Koblenz wird das FSJ auf die geforderten drei Berufsjahre angerechnet, wenn es nachweislich im Sozialbereich mit entsprechenden Aufgaben stattgefunden hat. Für die Hochschule RheinMain kann ich es nicht verbindlich sagen, da sollten Sie die dort zuständigen Kolleginnen befragen (Kontaktdaten finden Sie über unsere Homepage www.zfh.de > BASA).
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel - zfh
ich interessiere mich für ein Fernstudium in Bereich sozialer Arbeit. Ich bin seit Januar 2016 als Sozialbetreuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Vollzeit beschäftigt, mittlerweile übernehme ich die gleichen Tätigkeiten wie meine ausgebildeten Kollegen . Mein ausländisches Abitur wurde hier in Deutschland nur als MSA anerkannt. Dürfte ich an diesem Studiengang trotzdem teilnehmen?
um studieren zu können, benötigt man immer (Ausnahme vielleicht künstlerisch-musische Studiengänge) eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), entweder über ein entsprechendes Schulzeugnis oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung (das ist ja bereits seit einigen Jahren möglich, aber leider in jedem Bundesland etwas anders geregelt). Bei unseren am Fernstudiengang BASA-online Soziale Arbeit (und nur für den kann ich sprechen) beteiligten sieben Hochschulen ist das jedenfalls so und eine Art der HZB muss zwingend vorhanden sein, sonst ist eine Teilnahme am Zulassungsverfahren nicht möglich.
Was die Beurteilung Ihrer ausländischen HZB angeht, so kann ich leider ohne weitere Infos (aus welchem Land? was haben Sie sonst noch gemacht? etc.) nichts dazu sagen. Sie können uns gerne direkt kontaktieren, dann können wir das prüfen.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - zfh
Vielen Dank und viele Grüße Anni Kowalski
Ihre Anfrage lässt sich hier nicht so ohne Weiteres beantworten, denn die Anerkennung von Prüfungsleistungen kann nur durch die entsprechenden Gremien einer Hochschule vorgenommen werden. Am einfachsten wäre es ja, Sie würden an Ihrer alten Hochschule die Wiederaufnahme beantragen. Sollte das aber nicht möglich sein, weil Sie durch die Zwangsexmatrikulation den Prüfungsanspruch verloren haben, dann wird es vermutlich auch an anderen Hochschulen schwierig werden. Eine simple Zulassung, Komplettanerkennung der Leistungen und lediglich Schreiben der Bachelor-Thesis sehe ich so jedenfalls nicht gegeben, aber um da Klarheit zu gewinnen, müssen Sie vermutlich alle infrage kommenden Hochschulen direkt und mit entsprechenden Unterlagen kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - zfh
ich interessiere mich für ein Fernstudium in Soziale Arbeit. Ich habe aus finanziellen Gründen mein Studium in Soziologie abbrechen müssen und jetzt verdiene ich mein Geld als Logistiker. Zwischenprüfung in Soziologie und Politikwissenschaft hatte ich schon absolviert. Ist mein Plan realisierbar?
Mit freundlichen Grüßen!
da unser Verbund-Fernstudiengang BASA-online sich ausschließlich an in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik berufserfahrene Personen mit nachweislich mindestens drei Jahren Berufserfahrung richtet, die bei Ihnen leider nicht vorliegt, kommen Sie für dieses Angebot leider nicht infrage. Da müssten Sie vermutlich auf privaten, staatlich anerkannten Anbieter ausweisen, wie z.B. die Diploma Hochschule, IU, SRH Fernhochschule (The Mobile University) oder CVJM Hochschule Kassel (die sind hier alle bei fernstudi.net zu finden).
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel - zfh
ob die genannten Tätigkeiten anerkannt werden, hängt zum einen von der Hochschule aus dem BASA-Verbund ab, bei der man sich bewirbt (es sind ja sieben Hochschulen beteiligt), zum anderen auch vom Umfang der Tätigkeit. Medizinisch-pflegerische Berufstätigkeit ist im Sinne des Studiengangs idR keine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Tätigkeit, Aufgaben in der Altenpflege können u.U. berücksichtigt werden (aber vermutlich nicht, wenn es sich um die als Altenpflegehelferin handelt); Alltagshelferin könnte eher der Fall sein - aber grundsätzlich kann man das nur sagen, wenn man Unterlagen zur Beurteilung vorliegen hat.
der BASA-Online Kurs ist für meine berufliche und private ( 2 Kinder ) Situation genau das Richtige. Ich bin Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin und arbeite seit einigen Jahren in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Pflege und Erzierhungsdienst. Kann ich unter diesen Vorraussetzungen den Kurs belegen? Zählt das als "soziale Tätigkeit" im Sinne des Fernstudiengangs BASA-Online?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
wenn Sie sich über uns (die ZFH) für den Standort BASA an der HS Koblenz bewerben wollen, dann kann ich Ihre Frage bejahen: wir erkennen die genannte Tätigkeit in der Kinder- und Jugendpsychatrie als sozialpädagogische Tätigkeit an. "Belegen" können Sie den "Kurs" jedoch nicht so einfach, sondern Sie müssen sich offiziell bewerben und am Zulassungsverfahren für diesen Fernstudiengang teilnehmen. Alle Infos zum Anmeldeverfahren finden Sie über unsere Homepage https://www.zfh.de. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester endet am 15.07.18. Bei weiteren Fragen rufen Sie am besten bei uns an.
Wenn Sie sich jedoch für eine der anderen am BASA-Verbund beteiligten Hochschulen interessieren, dann müssten Sie sich vorher bei den dortigen Kolleginnen erkundigen, ob man Ihre Tätigkeiten dort auch anerkennt und wie das dortige Bewerbungsverfahren abläuft. Die Kontaktdaten der anderen Hochschulen finden Sie ebenfalls über unsere Homepage.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - ZFH
Allerdings lebe ich in Shanghai und suche daher eine Studium, dass mit keiner oder sehr geringer Präsenz zu absolvieren ist.
Ist das Studium dafür geeignet? Vielen Dank für Ihre Antwort
bei unserem Verbund-Fernstudiengang BASA-online stellen die Präsenzveranstaltungen eigenständige Module dar, deshalb ist die Teilnahme und Anwesenheit verpflichtend. Je nach Standort sind das pro Semester 4 bis 5 Termine, idR freitags und samstags. Wenn sie daran nicht teilnehmen können, bleiben Ihnen vermutlich nur die beiden privaten Hochschulen, die Diploma Hochschule (mit Online-Seminaren) oder die IU, die m.W. gar keine Präsenzen, außer zu Prüfungen, hat.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung ZFH
ich interessiere mich für den Fernstudiengang "Soziale Arbeit". Ich bin allerdings studierte Lehrerin und habe in diesem Bereich inklusive Referendariat 2,5 Jahre gearbeitet sowie ein halbes Jahr als Framdsprachenassistentin über eine Austauschorganisation. Würde ich damit die Zugangsvoraussetzungen überhaupt erfüllen?
Wie sieht es mit Zweitstudiengebühren aus?
Herzliche Grüße
Lisa Bauer
die Tätigkeit als Lehrerin ist keine "soziale Tätigkeit" im Sinne unseres Fernstudiengangs BASA-online und würde deshalb bezüglich der geforderten drei Jahre Berufserfahrung nicht berücksichtigt (zumal man das Referendariat vermutlich sogar als Ausbildungszeit betrachten würde), und die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin kann auch nicht anerkannt werden. Sie erfüllen also die Bedingungen für BASA-online leider nicht! Wäre alles ok und Sie bekämen diesen einen Studienplatz, der gemäß der Studienplatzvergabeverordnung für Zweitstudienbewerber*innen zur Verfügung steht, dann müssten Sie in Rheinland-Pfalz 650 EUR Zweitstudiengebühr pro Semester zahlen... Wenn Sie das alles berücksichtigen, Ihr wunsch nach diesem zweiten Studienabschluss aber doch groß ist, dann kann ich an dieser Stelle nur auf die privaten Hochschulen verweisen (CVJM HS Kassel, Diploma, IU, SRH Riedlingen), bei denen Sie sich bewerben und - gebührenpflichtig, aber immerhin ohne andere Einschränkungen - Soziale Arbeit studieren könnten.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studienberatung - ZFH
Gibt es die möglichkeit soziale arbeit im fernstudium in vollzeit zu studieren?
Herzlichen dank im voraus.
für unseren Verbund-Fernstudiengang BASA-online gibt es nur die Vorgabe, dass man studienbegleitend mindestens zwischen 16 Wochenstunden (für den Standort Koblenz) - 20 Wochenstunden (für die anderen Standorte) im Sozialbereich arbeiten muss, aber keine "Deckelung" nach oben. D.h. theoretisch kann man auch Vollzeit arbeiten, sollte dann aber davon ausgehen, dass man das Studium i.d.R. nicht in der Regelstudienzeit von 8 Semestern schafft, sondern vielleicht noch ein oder zwei Semester dranhängen muss. Der Studiengang veranschlagt ca. 20 - 25 Stunden Lernumfang/Woche.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
erst einmal: Die IU ist keine „Fernuni”, also keine Universität, sondern eine Fachhochschule. Auch die Studiengänge, die über die ZFH angeboten werden, sind Fachhochschul-Studiengänge.
Der Unterschied dieses Studiengangs im Vergleich mit dem Fernstudium Soziale Arbeit an der IU liegt vor allem im Umfang. Sie erwerben mit dem ZFH-Studiengang insgesamt 210 ECTS, der „Workload” ist also etwas höher. Im IU-Fernstudium erwerben Sie 180 ECTS.
Hinzu kommt, dass der ZFH-Studiengang sich ausdrücklich an Berufstätige wendet, Berufstätigkeit wird vorausgesetzt. Entsprechend ist der Studiengang auch in seiner Vollzeitvariante so strukturiert, dass er neben dem Beruf absolvierbar ist. Die Vollzeitvariante im IU-Studiengang dauert zwar nur 6 Semester, wie in den meisten Bachelor-Studiengängen üblich. Aber auch diesen Studiengang könnten Sie Teilzeit studieren (in 8 oder sogar 12 Semestern).
Übrigens: Studenten der Sozialen Arbeit an der IU wird zusätzlich zum Bachelorabschluss der Titel Staatlich anerkannte(r) Sozialarbeiter(in) bzw. Staatlich anerkannte(r) Sozialpädagoge/Sozialpädagogin verliehen, wenn sie das Praxisprojekt Soziale Arbeit (Praktikum) erfolgreich absolvieren.
auch ich würde gerne Sozialpädagogik studieren. Ich habe mein Fachabi an einer Wirtschaftsschule absolviert und die Ausbildung zur staatl. Anerk. Erzieherin im 1er Bereich bestanden. Das Anerkennungsjahr habe ich im August 16 fertiggestellt. Zählt das Anerkennungsjahr zu den Berufsjahren dazu? In dem Fall wäre ich bei fast 2 Jahren Arbeitserfahrung. Da ich dieses Jahr 35 werde, möchte ich jedoch gerne Zeitnah beginnen. Vor der Ausbildung habe ich 10 Monate im Kiga gearbeitet und während der Ausbildung nochmals 2 Monate im Kiga und 2 Monate in einem Mutter Vater Kind Haus. Zählen diese Zeiten auch?
Lieben Gruß
Genevieve
Ausbildungszeiten (dazu gehört das anerkennungsjahr) und Praktika sind keine hauptberuflichen Tätigkeiten, wie sie für den Studiengang BASA-online verlangt werden und werden deshalb nicht berücksichtigt. zu den 10 Monaten Kiga "vor" der Ausbildung kann ich nichts sagen, weil Sie nicht geschrieben haben, in welcher Form die durchgeführt wurden (Vorpraktikum??).
Sie könnten alternativ aus unserem ZFH-Angebot entweder den Studiengang "Pädagogik der Frühen Kindheit" in Kooperation mit der HS Koblenz oder "Frühkindliche inklusive Bildung" mit der HS Fulda wählen (Infos zu beiden gibt es auch hier bei fernstudi.net) oder Sie müssten sich ggf. für eines der beiden privaten Angebote in Sozialer Arbeit von der Diploma Hochschule (ist hier im Portal, leider fehlt dort (noch) die Soziale Arbeit...) oder der IU (ist hier im Portal vertreten) entscheiden.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
ich kann nur für den Standort BASA an der Hochschule Koblenz sprechen, hier würden wir diese Tätigkeit (ambulante Pflege für Senioren) für die geforderte mindestens dreijährige Berufserfahrung berücksichtigen. Für die anderen bei BASA beteiligten Hochschulen kann ich das jedoch nicht verbindlich bestätigen, da jede Hochschule selber entscheidet, welche Tätigkeiten sie anrechnet oder nicht.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
Lg Kaps
das tut mir sehr leid für Sie, dass Sie so kurz vor dem eigentlich erwarteten Abschluss das Studium zwangsweise beenden mussten. Allerdings ist genau das auch ihr großes Problem: Abgesehen davon, dass es nach wie vor nur ganz wenige Hochschulen gibt, die überhaupt ein Fernstudium der Sozialen Arbeit anbieten (idR zulassungsbeschränkt und mit beruflichen Voraussetzungen verbunden), gibt es eigentlich (bundesweit hochschulrechtlich geregelt) kaum eine Möglichkeit, in einen gleichen oder vergleichbaren Studiengang wieder aufgenommen zu werden, wenn man diesen aufgrund einer engültig nicht bestandenen Prüfungsleistung zwangsweise beenden musste. Bei unserem BASA-online-Studiengang wird das von den Hochschulen jedenfalls so praktiziert.
Auf unserer Homepage https://www.zfh.de/downloads/ finden Sie eine Zusammenstellung der uns bekannten sozial-/pädagogischen Fernstudienangebote bundesweit. Sie werden sicherlich alle infrage kommenden Hochschulen "abklappern" müssen. Mehr lässt sich dazu leider von hier aus nicht sagen, sorry :-(
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
Ich will gerne Soziale Arbeit Studieren berufsbegleitend, könnte mir einer helfen oder link zukommen lassen über Zugangs und Bewerbung unterlagen und Härtefallunterlagen und bis wann kann man sich bewerben für jede Antwort bin ich sehr dankbar. Am besten wenn es geht Pn. an mail.
:)
über den Link auf die ZFH, der z.B. oben unter der Registerkarte "Beschreibung" zu finden ist, kommt man auf unsere ZFH-Startseite - und von dort geht es weiter entweder auf das Studienangebot BASA oder auf die Anmeldeseiten bzw. Anmeldeinformationen der verschiedenen BASA-Standorte. Denn hierbei handelt es sich um einen Verbundstudiengang, der an sieben beteiligten Hochschulen bundesweit angeboten wird. Die Anmeldung mus immer gesondert für jede Hochschule erfolgen. Weitere Infos findet man auch unter http://www.basa-online.de.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
Ich interessiere mich für den Studiengang Soziale Arbeit per Fernstudium. Habe 3 Jahre Berufserfahrung, ab wann könnte man sich bewerben und ob dies berufsbegleitend auch geht da Ich mehr als 25Std. Arbeite. Und welche sind Voraussetzungen dies zu machen? ich bedanke mich in Voraus für Ihr Antwort.
dieser Studiengang richtet sich an in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik berufserfahrene Personen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in diesen Bereichen und einer ebensolchen studienbegleitenden Tätigkeit mit mindestens 15 und mehr Wochenstunden. die meisten BASA-Studierenden arbeiten mehr, viele in Teilzeit, aber etliche auch Vollzeit, dann kann das Studium ggf. länger als die geplanten 8 Semester Regelstudienzeit dauern. Wann man sich bewerben kann, hängt von der Hochschule ab, an der man sich bewerben will, bei einigen geht es zum Winter- und Sommersemester, bei anderen nur zum Sommersemester, in München nur zum Wintersemester. Weitere Infos dazu über www.basa-online.de.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
ich bin seit einigen Jahren mittlerweile im Berufsleben aber wuerde sehr gerne per Fernstudium Soziale Arbeit studieren. Ich durchforste das Internet jetzt seit geraumer Zeit aber komme nicht wirklich zu einem gewuenschten Ergebnis. Problem ist hauptsachlich das ich momentan im Ausland wohne, dennoch aber noch in Deutschland gemeldet bin und deswegen gerne auch ueber eine deutsche Uni studiere moechte. Problematisch sind die Praesenztage, da ich nicht monatlich nach Deutschland fliegen kann.
Gibt es Schulen die Soziale Arbeit als fast ausschliesslich Online Studium anbieten?
kein Fernstudium ohne Präsenzphasen, zumindest, was die wenigen Fernstudiengänge im sozialen Bereich betrifft, die mir bekannt sind! Bei unserem Verbundstudiengang Soziale Arbeit BASA-online z.B. sind die Präsenzveranstaltungen eigenständige Präsenzmodule, d.h. sie dienen dem Erlernen und der Vertiefung sozialpädagogischer Handlungs- und Vorgehensweisen, die man in der Gruppe, wenn nicht im Rollenspiel erlernen soll, da reicht das Lesen von Fachbüchern nicht aus. Abgesehen davon ergibt sich nur so die Möglichkeit, die Mitstudierenden und Lehrenden persönlich kennenzulernen und sich auszutauschen.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
ich habe eine Frage zur Zulassung zum Studium.
Ich habe mittlere Reife, eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Bürokauffrau, habe 3 Jahre ehrenamtlich im Frauenhaus gearbeitet und habe jetzt dort eine feste Stelle bekommen.
Im letzten Jahre habe ich mich entschlossen nun endlich ein Studium (Soziale Arbeit) aufnehmen zu wollen. Dieses soll ein Fernstudium werden.
Wie sind meine Chancen/Möglichkeiten dies zu verwirklichen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Liebe Grüsse Chrissi
seit 2010 haben beruflich qualifizierte Personen, die nicht über eine schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen (also kein Abitur, FH-Reife etc. haben), bundesweit verbesserte Möglichkeiten zur Aufnahme von Hochschulstudiengängen erhalten, das ist jedoch in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt, deshalb kann ich an dieser Stelle nicht weiter vertiefend darauf eingehen. Eine Übersicht der jew. Regelungen findet man z.B. hier in der "Synoptischen Darstellung...": http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=24286 .
Die formale Zugangsberechtigung ist in Ihrem Fall das eine Problem, eine weitere sind die bei Fernstudiengängen der Sozialen Arbeit geforderten beruflichen Vorkenntnisse, die je nach Fernstudiengang zwischen 2 - 3 Berufsjahren liegen können (für unseren Verbundstudiengang BASA-Online sind es z.B. drei Berufsjahre, die man nachweisen können muss). Allerdings hat unser Kooperationspartner, die Fachhochschule Fulda, ein neues Fernstudienangebot eingerichtet - B.A. Soziale Arbeit (dual): https://www.hs-fulda.de/sozialwesen/studium/studiengaenge/soziale-arbeit-basa-dual, vielleicht könnte das eine Alternative für Sie sein?
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
ich bin Diplom-Sozialwirtin und momentan als Beraterin für Migranten tätig. Leider habe ich keine soziale Anerkennung. Deswegen überlege ich, diese per Fernstudium zu erwerben. Benötige auch ich die dreijährige Berufserfahrung, trotz meines Sozialmanagementstudiums?
Mit besten Grüßen
Annett
ich bin zurzeit in der Ausbildung als Gesundheits und Krankenpflegerin, möchte danach Soziale Arbeit studieren (per Fernstudium, komme aus Rheinland- Pfalz). Ich habe seit 2008 die Fachhochschulreife (schulichen Teil)!
MFG
Halime
für unseren Verbundstudiengang Soziale Arbeit (BASA-Online) ist es erforderlich, wenigstens drei Jahre (mit mindestens 16 - 20 Wochenstunden) im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik gearbeitet zu haben, Ausbildungszeiten und Praktika ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass medizinisch-pflegerisch-therapeutische Tätigkeiten hier nicht berücksichtigt werden, d.h. als Krankenpflegerin müssten Sie entweder im Beratungsbereich tätig sein oder z.B. mit Kindern, Senioren oder Behinderten zu tun haben.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
Ich bin seid 5 Jahren tätig in der Jugend und erwachsenenenarbeit. Ich bin gelernte Erzieherin und habe bisher in einer Psychiatrie gearbeitet und derzeit arbeite ich als Betreuerin. Mir fehlen aber leider die Aufstiegsmöglichkeiten. Alle interessanten Jobs setzen ein studium vorraus. Ich kann mir aber nicht vorstellen meinen erworbenen ,,luxus" aufzugeben, also würde ich gerne an einer FH studieren aber als Fernstudium. Wird mir dort meine Ausbildung und meine Berufserfahrung angerechnet? Und vor allem wo kann ich dies? Im Internet findet man leider viele unterschiedliche Aussagen. Ich würde gerne in NRW bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ausbildung und Ihr Tätigkeitshintergrund sind für eine Bewerbung auf einen Studienplatz in Sozialer Arbeit als Erfüllung der geforderten beruflichen Zulassungskriterien sicherlich ausreichend, zumindest würden sie für unseren Verbundfernstudiengang BASA-Online ausreichen, den wir u.a. in Kooperation mit der FH Münster anbieten (weitere Infos unter http://www.basa-online.de ). Weitere Beratung erhalten Sie entweder in Münster direkt oder bei uns unter beratung@zfh.de.
Ansonsten verweise ich auf die in meinen anderen Antworten genannten Hochschulen bundesweit, an denen ebenfalls Fern- bzw. berufsbegleitende Studiengänge in Sozialer Arbeit angeboten werden.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
der Wechsel aus einem Präsenzstudiengang Sozialarbeit in einen Fernstudiengang unter Anrechnung der alten Leistungen ist vermutlich nicht so einfach:
1. es gibt nur eine Handvoll Fernstudiengänge in dem Bereich und das sind i.d.R. Bachelor-Studiengänge.
2. ob und welche Vorleistungen anerkannt werden können, entscheidet ausschließlich die Hochschule, an der Sie zugelassen werden (können). Für gewöhnlich sind vergleichbare Leistungen anzuerkennen, aber hier kommt die "Umwandlung" von Diplom-Leistungen auf das modulare Bachelor-System hinzu!
3. richten sich alle uns bekannten Fernstudiengänge in Sozialer Arbeit ausschließlich an in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik berufserfahrene Personen
4. sind die Angebote zulassungsbeschränkt, was auch den Zugang in höhere Fachsemester betreffen kann!
Sie müssen sich leider mit jeder anbietenden Hochschule einzeln in Verbindung setzen und diese Fagen klären. Uns sind folgende Studienangebote bekannt:
http://www.basa-online.de
http://ifw.hs-nb.de/
http://www.rauheshaus.de/bildung/ev-fachhochschule-fuer-sozialpaedagogik/studium/
http://studieren.de/studienprofil.0.ba-soziale-arbeit-berufsbegleitend-leuphana-universitaet-lueneburg.2839.447.html
http://www.ksfh.de/studiengaenge/bachelorstudiengaenge/soziale-arbeit-berufsintegrierend
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH
gibt es in Deutschland die Möglichkeit, ein Fernstudium Soziale Arbeit zu absolvieren, ohne dass man in diesem Bereich arbeitet?
Ich bin fast 50, weiß, dass das mein Ding ist, möchte aber ungern zwischen 20jährigen auf die Uni gehen; habe auch 400€ Stelle und Familie. Allgemeine Hochschulreife ist vorhanden.Welche Möglichkeit gäbe es bzw. andere Möglichkeit wäre noch Kinder- und Jugenspsychiatrie. Danke für Auskünfte; MfG G.Fürbacher
uns ist bundesweit kein Fernstudiengang im Bereich Soziale Arbeit bekannt, bei dem nicht entweder eine fachbezogene Berufsausbildung (z.B. als ErzieherIn) oder zumindest mehrjährige berufliche Erfahrung im Bereich Sozialarbeit/Sozialpädagogik als fachliches Zulassungskriterium erforderlich sind. Da Sie Abitur haben, kann man eigentlich nur auf die Angebote der FernUni Hagen verweisen (Bildungswissenschaft oder Psychologie z.B.) - wenn Sie denn nicht doch an einer Präsenzhochschule ein Studium aufnehmen wollen! Sie wären sicherlich nicht die einzige "ältere" Person (gerade in den Fächern gibt es immer wieder auch "Spätstudierende"), außerdem kann der Wissensaustausch mit Jüngeren durchaus "befruchtend" sein.
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
Studierendenverwaltung
ZFH
ich interessiere mich für den Studiengang Soziale Arbeit per Fernstudium. Bei den Zulassungsvoraussetzungen wird unter anderem eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verlangt. Zählt dazu nur die Berufserfahrung als Fachkraft oder kann ein Teil der Beruferfahrung auch aus einer dualen Ausbildung (25 Wochenstunden in einer Praxiseinrichtung) angerechnet werden?
Danke im Voraus für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen,
Lea Breu
zur geforderten dreijährigen beruflichen Tätigkeit für den Fernstudiengang Soziale Arbeit am Standort FH Koblenz zählen keine Ausbildungszeiten oder Praktika. Da dieses Verbundstudium aber auch an anderen Fachhochschulen angeboten wird und die Zulassungskriterien überall etwas anders beurteilt werden, empfehle ich Ihnen, sich an den einzelnen Standorten ggf. direkt zu erkundigen. Ausführliche Infos und Ansprechpersonen finden Sie über die Homepage des Studiengangs unter http://www.basa-online.de .
Mit freundlichem Gruß
Annette Honsel
ZFH