Zulassungsvoraussetzungen
Mit Erststudium:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium eine mindestens einjährige aktuelle einschlägige BerufstätigkeitOhne Erststudium:
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten Hochschulabschluss besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zum Studium zugelassen zu werden:
Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, z.B. schulischer Abschluss (Abitur, Fachhochschulreife etc.) oder ein Meister- oder adäquater Fort- und Weiterbildungsabschluss (z.B. auch als staatl. anerk. Erzieher/in) oder eine mit gutem Erfolg abgeschlossene Berufsausbildung (Gesamtnote max. 2,5) sowie zusätzlich eine mindestens dreijährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit sowie bestandene EignungsprüfungDetails
Der internetgestützte, berufsbegleitende Fernstudiengang Kindheits- und Sozialwissenschaften M.A. (MAKS) richtet sich sowohl an Absolventinnen und Absolventen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums als auch an beruflich qualifizierte Interessierte, die über eine Eignungsprüfung zum Masterstudium zugelassen werden können. Der weiterbildende Fernstudiengang bietet die Möglichkeit, bisher erworbene Kenntnisse auf Masterebene zu vertiefen und sich so für anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten in leitenden, planenden und/oder forschenden Positionen sowie für vertieftes methodisches Handeln im Feld der Kindheit zu qualifizieren.
Das Masterstudium gliedert sich in vier Studienhalbjahre und umfasst 90 ECTS-Punkte. Studieninhalte im 1. Semester sind: Sozialwissenschaftliche Diskurse, Kindheitswissenschaftliche Diskurse, Ethik und Forschungsmethodik. Inhalte des 2.-4. Semesters beinhalten Kurseinheiten je nach gewählter Vertiefungsrichtung und die Masterthesis. Vertiefungsrichtungen zur Auswahl sind Management & Beratung, Kinderschutz & Diagnostik, Bewegung & Gesundheit, Traumapädagogik (optional), Fachkraft für KiTa-Sozialraumarbeit (optional) und Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen (optional).
Das Studium ist modular aufgebaut und kombiniert betreute Selbstlernphasen mit Theorie-Praxis-Transfer und Präsenzzeiten. Im letzten Semester wird die Masterthesis erstellt. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Dieser Studiengang qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für kindheitswissenschaftliche Berufsfelder in gehobener Position, wie Tätigkeiten bei freien und öffentlichen Trägern und im freigewerblichen Bereich. Der Masterabschluss eröffnet zudem den Zugang zum höheren Dienst und das Recht zur Promotion entsprechend der Promotionsordnung der jeweiligen Universität.
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