03.09.2026

Kontroverse um Abschaffung des FernUSG: Verband warnt vor Flickenteppich bei Fernunterricht

Der Referentenentwurf zur Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) sieht eine weitreichende Reform vor: Das Gesetz soll zum Sommer 2028 aufgehoben werden. Die Bundesregierung und der Nationale Normenkontrollrat begründen diesen Schritt mit dem Ziel, bürokratische Hürden abzubauen und Anbieter von Fernlehrgängen zu entlasten. Doch aus der Branche kommt deutlicher Widerspruch: Der Bundesverband der Fernstudienanbieter warnt, dass mit der Abschaffung des FernUSG ein bewährter bundesweiter Ordnungsrahmen verloren gehen könnte.

Bislang sorgt das FernUSG dafür, dass Fernlehrgänge zentral durch die ZFU geprüft werden. Diese einheitliche Zulassung schafft Rechtssicherheit für Anbieter und Lernende und dient als Grundlage für weitere Verfahren, etwa bei der Umsatzsteuerbefreiung oder der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Kritiker des Entwurfs befürchten, dass die Prüf- und Abgrenzungsfragen künftig auf Finanzämter, Landesbehörden und Förderstellen verlagert werden – mit dem Risiko uneinheitlicher Entscheidungen in den Bundesländern.

In der öffentlichen Debatte wird zudem auf die historische Schutzfunktion des FernUSG hingewiesen: Ursprünglich eingeführt, um Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen, regelt das Gesetz bis heute Vertragsbedingungen, Rücktrittsrechte und Qualitätsanforderungen an Fernunterricht. Stimmen aus der Praxis, wie der eLearning-Berater Ralf Hilgenstock, hinterfragen jedoch, ob diese Schutzbedarfe im digitalen Zeitalter noch in gleichem Maße bestehen. Gleichzeitig verweisen Juristen wie Christian Stiefel auf die Ungleichbehandlung von Präsenz- und Fernunterricht sowie auf fragwürdige Zulassungen einzelner Angebote durch die ZFU.

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter plädiert deshalb für eine Modernisierung statt einer ersatzlosen Streichung des FernUSG. Gefordert werden digitale Verfahren, klare Kriterien und ein weiterhin bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für berufliche, abschlussorientierte Weiterbildungen. Auch die rechtssichere Gestaltung hybrider und KI-gestützter Lernformate steht auf der Agenda. Eine vollständige Abschaffung könnte laut Verband zu einem Flickenteppich von Einzelentscheidungen führen und die Vergleichbarkeit sowie die Qualitätssicherung im Fernunterricht schwächen.

Die Diskussion zeigt, wie groß der Reformbedarf im Bereich Fernunterricht ist. Für Bildungsanbieter und Studierende bleibt die Unsicherheit, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen ab 2028 konkret aussehen werden. Branchenverbände sehen die Chance, die Digitalisierung der Weiterbildung mit einem modernen Gesetz zu begleiten – fordern aber, dass Qualität und Verbraucherschutz dabei nicht auf der Strecke bleiben.

Quelle: Linkedin-Beitrag des Bundesverbandes
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