08.05.2026

Bundesverband legt neue Positionierung zum FernUSG vor – Modernisierung statt Abschaffung gefordert

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter hat am 8. Mai 2026 eine aktualisierte Position zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) veröffentlicht. Hintergrund sind die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung – insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, III ZR 109/24) – sowie politische Diskussionen über eine mögliche Abschaffung des FernUSG. Der Verband spricht sich klar für den Erhalt und eine umfassende Modernisierung des Gesetzes aus.

Nach Einschätzung des Verbands würde eine Abschaffung des FernUSG nicht zu weniger Fernunterricht führen, sondern zu Rechtsunsicherheit, erhöhter Bürokratie und einer Zersplitterung der Zuständigkeiten auf Länderebene. Die Folge wären bis zu 16 unterschiedliche Regulierungssysteme mit Nachteilen für Transparenz, Qualitätssicherung und Chancengleichheit. Besonders Lernende müssten sich dann mit uneinheitlichen Standards und Ansprechpartnern auseinandersetzen, was den Zugang zu verlässlicher Weiterbildung erschweren würde.

Das aktualisierte Positionspapier des Verbands enthält konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige Reform. Gefordert wird ein bundeseinheitlicher, digital anschlussfähiger Ordnungsrahmen, der die Gleichwertigkeit von Präsenz- und Fernunterricht gesetzlich verankert, Bürokratie abbaut und effiziente, digitale Zulassungsverfahren ermöglicht. Synchrone Live-Online-Unterrichtsformate sollen demnach nicht als Fernunterricht im Sinne des Gesetzes gelten, während asynchrone Formate mit Lernerfolgskontrolle weiterhin unter das FernUSG fallen sollen. Auch die gesetzliche Verankerung der Durchführungsoffenheit – also die Möglichkeit, hybride und flexible Lehrformate rechtssicher zu gestalten – zählt zu den Kernforderungen.

Im operativen Bereich setzt sich der Verband unter anderem für eine Klarstellung des Anwendungsbereichs, eine Zulassungspflicht erst ab 120 Unterrichtseinheiten sowie für die Anerkennung bestehender Qualitätssysteme wie AZAV oder ISO ein. Für Bildungsangebote ohne qualifizierte Lehrkräfte – etwa reine KI-basierte Lernprogramme – soll keine Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) möglich sein.

Die Forderungen des Bundesverbands stehen im Einklang mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Modernisierung des FernUSG. Ziel ist ein Gesetz, das Qualität und Verbraucherschutz auch in digitalen und hybriden Lernformaten sichert und gleichzeitig Innovationen ermöglicht. Die aktuelle Debatte zeigt, dass der Handlungsdruck – nicht zuletzt durch das BGH-Urteil – weiter steigt. Weitere Hintergründe zu den Reformforderungen und zur aktuellen Rechtslage finden sich in den Positionen des Verbands.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.05.2026
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