07.05.2025 🤔4

IU stoppt Studiengang „Physician Assistant“ wegen Positionspapier der Bundesärztekammer

Die IU Internationale Hochschule hat den Studiengang „B. Sc. Physician Assistant“ für neue Bewerber:innen überraschend gestoppt. Grund ist ein aktuelles Positionspapier der Bundesärztekammer, das Fernstudiengänge für diesen Gesundheitsberuf ausschließt. Die Maßnahme kommt trotz bestehender Akkreditierung – und wirft Fragen für Studierende und den Bildungssektor auf.

Auf der offiziellen Website der Hochschule heißt es:

„Die IU Internationale Hochschule setzt aus präventiven Gründen für zukünftige Bewerber:innen den Vertragsabschluss für den Studiengang ‚B.Sc. Physician Assistant‘ bis auf Weiteres aus. Hintergrund ist ein kürzlich veröffentlichtes Positionspapier der Bundesärztekammer zur künftigen Regulierung des Berufsbildes Physician Assistant in Deutschland.“

Der Kern des Problems liegt in einer neuen Positionierung der Bundesärztekammer (BÄK): Das im April 2025 veröffentlichte BÄK-Papier fordert erstmals einheitliche Standards für Studiengänge zum Physician Assistant – darunter explizit die Nichtanerkennung von Fernstudiengängen. Wörtlich heißt es:

„Der Abschluss an Fernstudiengängen sowie das Fernstudium selbst zum Physician Assistant werden nicht anerkannt.“

Damit steht das Studienmodell der IU, das als Fernstudium konzipiert wurde, im klaren Widerspruch zu den neuen Anforderungen. Die Hochschule reagiert darauf mit einem sofortigen Stopp neuer Vertragsabschlüsse, um die Auswirkungen auf zukünftige Studierende zu minimieren.

Erst im Oktober 2023 wurde die Akkreditierung des Fernstudiengangs „Physician Assistant“ durch das Rektorat der IU für den Zeitraum bis 30. September 2031 beschlossen. Zuvor geforderte Auflagen – wie die Besetzung medizinischer Lehrstellen und die Einführung eines Logbuchs zur Praxisdokumentation – wurden fristgerecht erfüllt und anerkannt.

Unklar bleibt derzeit:

  • Welche Konsequenzen ergeben sich für aktuell eingeschriebene Studierende?
  • Wird das Curriculum angepasst, um künftigen regulatorischen Vorgaben zu entsprechen?
  • Könnte das Studienangebot in Kooperation mit Präsenzstandorten reformiert werden?

Die Entscheidung der IU markiert eine Zäsur in der Entwicklung digitaler Bildungsangebote im Gesundheitsbereich. Das Beispiel zeigt, wie stark externe Regulierungsimpulse die akademische Planung von Hochschulen beeinflussen können – selbst bei formal akkreditierten Programmen.


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