Koalition plant Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes – Qualität und Transparenz im Fokus
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) modernisieren. Der Koalitionsvertrag 2025 kündigt an, die Regeln für Fernunterricht an digitale Bildungsformate anzupassen und den Verbraucherschutz zu stärken.
Das seit 1977 geltende Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) soll reformiert werden. Das kündigt die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 14. April 2025 an. Damit reagiert sie auf die zunehmende Digitalisierung der Bildungslandschaft und die gewachsene Bedeutung von E-Learning und Online-Fernstudienangeboten.
Das FernUSG regelt bislang detailliert die Rechte und Pflichten im Fernunterricht. Es stellt unter anderem sicher, dass Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) bedürfen (§ 12 FernUSG), Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Widerrufsrecht haben (§ 4) und klare Regelungen zu Kündigung und Zahlungsmodalitäten bestehen (§§ 5–7). Zudem sind umfassende Informationspflichten (§ 3) und ein Umgehungsverbot (§ 8) verankert. Das Gesetz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, überhöhte Gebühren oder unseriöse Vertragsbedingungen akzeptieren zu müssen.
Im Koalitionsvertrag heißt es nun: „Wir modernisieren das Fernunterrichtsschutzgesetz, um Qualität und Transparenz im Bereich der digitalen Weiterbildung zu verbessern.“ Begleitend zur Gesetzesreform ist ein „Digitalpakt Weiterbildung“ vorgesehen, mit dem digitale Bildungsangebote gefördert und breitere Bevölkerungsschichten erreicht werden sollen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Standardisierung von Zertifikaten sowie der besseren Vergleichbarkeit von Bildungsangeboten.
Die geplante Reform zielt auch auf eine Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Raum. In der Praxis haben sich viele Online-Angebote in einer rechtlichen Grauzone bewegt, da sie nicht immer klar unter das geltende FernUSG fielen – etwa bei App-basiertem Lernen oder hybriden Lernformen. Durch die Neufassung sollen diese Angebote künftig ebenfalls klar geregelt werden.
Die Bundesregierung will zudem die Rolle von Hochschulen als Weiterbildungsanbieter ausbauen. Geplant sind etwa Weiterbildungsmentoren, die Studierende und Berufstätige beim lebenslangen Lernen begleiten.
Die anstehende Modernisierung des FernUSG ist vor dem Hintergrund eines rasanten Wandels in der Bildungswelt zu sehen. Während Fernunterricht früher hauptsächlich per Post abgewickelt wurde, dominieren heute Plattformen, Videos, interaktive Inhalte und KI-gestützte Lernprozesse. Mit der Reform will die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für diese Entwicklungen schaffen – und gleichzeitig den Schutz der Teilnehmenden gewährleisten.
Veröffentlicht am 16.04.2025 21:45 von Christian Wolf