Bildungslandschaft im Wandel: Bundesverband drängt auf Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter fordert nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine umfassende Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und appelliert an Politik wie Bildungsträger, digitale Lernrealitäten stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist die am 12. Juni 2025 ergangene Entscheidung des BGH, nach der auch unternehmerisch genutzte Online-Coachings und digitale Weiterbildungsangebote bei asynchroner Wissensvermittlung und Lernerfolgskontrolle unter das FernUSG fallen können.
Der Bundesverband betont, das Urteil des BGH schaffe zwar Rechtsklarheit, mache aber auch deutlich, dass viele bisher vom FernUSG nicht erfasste Anbieter ab sofort zulassungspflichtig seien. Dies erhöhe nicht nur die Anforderungen an die Organisation solcher Angebote, sondern biete zugleich neue Möglichkeiten für mehr Qualität und Verbraucherschutz im digitalen Bildungssektor, wie Verbandssprecher Karsten Theil erklärte.
In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier spricht sich der Verband für eine grundlegende Überarbeitung des FernUSG aus. Zu den zentralen Forderungen zählen eine eindeutige Abgrenzung des Anwendungsbereichs, die Einführung moderner Erfolgskontrollen, weniger Bürokratie und die stärkere Integration zeitgemäßer Lernformate. Ziel sei es, das Gesetz an die Realitäten digitalen Lernens anzupassen und für Anbieter wie Lernende verlässlich zu gestalten.
Zur Unterstützung betroffener Anbieter lädt der Verband zu einem kostenfreien Infowebinar am 14. August 2025 ein. Dort stehen die Auswirkungen des BGH-Urteils und die damit verbundenen rechtlichen Änderungen im Mittelpunkt. Weitere Informationen und das Positionspapier des Verbandes sind online abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung vom 8.8.2025
Veröffentlicht am 08.08.2025 11:54 von Christian Wolf