05.05.2025

Fernunterricht im Aufschwung: Gesetzliche Modernisierung bringt frischen Wind

Die geplante Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) rückt mit der Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrages in den Fokus. Der Bundesverband der Fernstudienanbieter lobt die Pläne der Koalition zur Anpassung dieses Verbraucherschutzgesetzes an die digitale Bildungslandschaft. Fernunterricht, einst als klassischer Briefkurs bekannt, hat sich zu einer modernen, flexiblen Lernmethode entwickelt, die durch unterschiedliche, meist digitale Medien und eine strenge Qualitätskontrolle besticht.

Andreas Vollmer, Präsident des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter, betont die Bedeutung des Fernunterrichts als Bestandteil der digitalen deutschen Bildungslandschaft. Er sieht eine Novellierung des FernUSG als überfällig an, um der Vielfalt digitaler Lernformen gerecht zu werden und den hohen Verbraucherschutzstandard zu sichern. Das derzeitige FernUSG von 1976, zuletzt 2022 leicht angepasst, bedarf laut Verband einer umfassenden Überarbeitung, um den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

Fernunterricht überwindet geographische Barrieren und bietet Menschen in städtischen sowie ländlichen Gegenden Zugang zu Bildung. Diese Art der Weiterbildung ist für berufstätige Erwachsene ebenso flexibel wie für neue Zielgruppen zugänglich, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Überdies werden laut Verband die Qualitätsstandards durch Institutionen wie die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) abgesichert.

Die Nachfrage nach digitalen Bildungsangeboten steigt; deshalb sieht der Verband die Notwendigkeit verlässlicher Qualitätskontrollen. Das Zulassungssiegel der ZFU gewährleistet, dass die versprochenen Weiterbildungsziele einer gebuchten Maßnahme tatsächlich erreicht werden können. Vollmer schlägt vor, dass die etablierten Verfahren zur Zulassung von Fernlehrgängen als Basis für ein zukünftiges digitales Bildungsgesetz genutzt werden könnten.

Mit ihrer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Fernunterrichts plant die Branche, konkrete Ideen für die Gesetzesänderung einzubringen. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Stakeholdern sollen zeitnahe Vorschläge zur Novellierung erarbeitet werden. Ziel ist es, die enormen Chancen der Digitalisierung für eine verbesserte, verantwortungsvolle Bildung zu nutzen.

Quelle: Pressemitteilung vom 5.5.2025
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