FernUSG vor dem Aus: Verband warnt, Kritiker sehen Chance für Bürokratieabbau
Die geplante Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zum Sommer 2028 sorgt für eine kontroverse Debatte in der Weiterbildungsbranche. Während der Bundesverband der Fernstudienanbieter vor einem Qualitätsverlust und neuer Rechtsunsicherheit warnt, sehen Kritiker die Chance, veraltete Strukturen zu reformieren und Innovationen im digitalen Bildungsmarkt zu erleichtern.
Im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung ist vorgesehen, das nahezu 50 Jahre alte FernUSG ersatzlos zu streichen. Der Verband kritisiert, dass damit ein bundesweit einheitlicher Qualitätsrahmen für Fernunterricht aufgegeben würde, ohne eine tragfähige Alternative zu schaffen. Besonders bemängelt wird, dass zentrale Aufgaben wie die Qualitätssicherung und die Anerkennung von Fernlehrgängen künftig auf die Länder oder andere Behörden verlagert werden könnten. Die Folge wären aus Sicht des Verbandes unterschiedliche Standards und ein Flickenteppich an Regelungen.
Gleichzeitig räumt der Verband ein, dass das FernUSG in seiner heutigen Form nicht mehr zur digitalen Bildungsrealität passt. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs durch jüngere Rechtsprechung habe zu Unsicherheiten geführt, insbesondere für Anbieter von kurzen, nicht-berufsbezogenen Online-Formaten. Dennoch plädiert der Verband für eine Modernisierung statt einer ersatzlosen Abschaffung: Ein klar definierter Anwendungsbereich, digitale Zulassungsverfahren und die Anerkennung bestehender Qualitätssiegel wie AZAV oder Hochschulakkreditierungen könnten aus seiner Sicht die nötige Flexibilität schaffen.
Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter der Abschaffung, dass das FernUSG mit seiner aufwändigen Zulassungspflicht und bürokratischen Hürden Innovationen bremst und viele moderne Lernformate unnötig reguliert. Die Verlagerung auf allgemeines Zivil- und Verbraucherschutzrecht könnte aus ihrer Sicht ausreichen, um Vertrags- und Verbraucherschutz sicherzustellen, ohne die Dynamik des Marktes auszubremsen. Auch die Ungleichbehandlung von Präsenz- und Fernunterricht wird kritisch gesehen.
Historisch wurde das FernUSG in den 1970er-Jahren eingeführt, um Missstände am wachsenden Fernlehrmarkt zu bekämpfen und Lernende vor unseriösen Angeboten zu schützen. Seither hat sich der Bildungsmarkt jedoch grundlegend verändert: Digitale Formate, hybride Lernwege und KI-gestützte Angebote bestimmen heute die Weiterbildungslandschaft. Die zentrale Rolle der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) steht dabei zunehmend auf dem Prüfstand.
Der Bundesverband der Fernstudienanbieter verweist auf die gesellschaftliche Bedeutung von Fernunterricht für Fachkräftesicherung und lebenslanges Lernen. Jährlich nutzen mehr als 500.000 Menschen entsprechende Angebote, oft berufsbegleitend und flexibel. Unklar bleibt bislang, wie künftig die Anerkennung von Fernlehrgängen, Fördermöglichkeiten und die Qualitätssicherung geregelt werden sollen, falls das FernUSG tatsächlich entfällt.
Für Bildungsanbieter und Studierende bleibt die Unsicherheit, wie der rechtliche Rahmen nach 2028 konkret aussehen wird. Während Branchenvertreter vor Risiken für Transparenz und Vergleichbarkeit warnen, sehen andere die Chance, durch den Wegfall des Gesetzes Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung der Weiterbildung zu beschleunigen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, einen modernen, innovationsfreundlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, der sowohl Qualität als auch Flexibilität gewährleistet.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2026
Veröffentlicht am 14.09.2026 20:32 von Christian Wolf