20.10.2026

FernUSG-Reform: Verband warnt vor Kürzungen bei Förderung und Qualitätssicherung

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter hat am 19. Oktober 2026 seine erweiterte Stellungnahme zur geplanten Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) und den damit verbundenen Änderungen bei der Bildungsförderung veröffentlicht. Anlass ist der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der eine ersatzlose Abschaffung des FernUSG sowie Anpassungen beim Aufstiegs-BAföG und dem BAföG vorsieht. Der Verband sieht darin erhebliche Risiken für die Qualitätssicherung, den Verbraucherschutz und die Chancengleichheit im Fernunterricht.

Insbesondere kritisiert der Verband die geplante Absenkung des maximal förderfähigen Betrags im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für asynchrone Fernlehrgänge von bisher 15.000 auf 10.000 Euro. Aus Sicht des Verbands ist diese pauschale Kürzung nicht sachgerecht, da sie digitale Bildungsangebote benachteilige und Innovationen ausbremse. Die Begründung, asynchrone Formate verursachten geringere Kosten, greife zu kurz – zumal Live-Online-Angebote weiterhin die volle Förderung erhalten sollen. Zusätzlich befürchtet der Verband, dass neue Nachweispflichten für Teilnahmen und Leistungskontrollen den Verwaltungsaufwand erhöhen und die zeitliche Flexibilität der Lernenden einschränken könnten.

Auch die geplante Streichung des § 3 BAföG stößt auf deutliche Ablehnung. Die vorgesehene Änderung könnte für viele die einzige realistische Chance auf einen weiterführenden Bildungsabschluss beseitigen. Der Verband fordert stattdessen, die Förderbedingungen stärker an den Lebensrealitäten der Teilnehmenden auszurichten und keine zusätzlichen Hürden für flexible Bildungswege zu schaffen.

Über die Förderfragen hinaus warnt der Verband vor den Folgen einer ersatzlosen Streichung des FernUSG. Das Gesetz bildet bislang die Grundlage für bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, zentrale Zulassungsverfahren und den Schutz der Lernenden vor unseriösen Angeboten. Mit der Abschaffung drohen laut Verband ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen, neue Zuständigkeiten in den Ländern und ein Verlust an Transparenz und Vergleichbarkeit. Auch bleibt offen, wie die Aufgaben der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) künftig geregelt werden sollen.

Die Branchenvertretung plädiert deshalb für eine echte Modernisierung statt Abschaffung des FernUSG. Gefordert werden ein innovationsfreundlicher Ordnungsrahmen, der digitale, hybride und präsenzbasierte Lernformen gleichwertig behandelt, effiziente Zulassungsverfahren ermöglicht und bundesweit einheitliche Qualitätssicherung gewährleistet. Nur so könne der Beitrag des Fernunterrichts zur Fachkräftesicherung und zur Bildungsteilhabe langfristig gesichert werden.

Die aktuelle Debatte um die Zukunft des FernUSG und die Rahmenbedingungen für Fernunterricht wird in der Branche kontrovers geführt. Während Kritiker der Reform vor einer Zersplitterung der Standards und neuen Hürden für Lernende warnen, sehen andere die Chance auf Bürokratieabbau und mehr Flexibilität im digitalen Bildungsmarkt. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, einen modernen Rechtsrahmen zu schaffen, der sowohl Qualität als auch Innovation im Fernunterricht ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.10.2026
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