05.10.2026

FernUSG-Reform: Private Hochschulen gegen Abschaffung des Gesetzes

Der Verband der Privaten Hochschulen (VPH) lehnt die geplante Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ab. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17. August 2026 spricht er sich stattdessen für eine grundlegende Novellierung aus. Der Entwurf sieht vor, die Zulassungs- und Anzeigepflichten bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zum 1. Juli 2027 entfallen zu lassen und das Gesetz im Sommer 2028 vollständig aufzuheben.

Der VPH teilt nach eigenen Angaben die Einschätzung, dass das Gesetz aus den 1970er-Jahren modernisiert werden muss. Eine ersatzlose Aufhebung schaffe jedoch neue Unsicherheiten für Anbieter, Lernende, Gerichte und Behörden. Regelungen zu Verbraucherschutz, Transparenz und Qualitätssicherung würden wegfallen, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz geschaffen werde. Nicht die Existenz des Gesetzes sei das Problem, sondern seine veraltete Ausgestaltung.

Konkret fordert der Verband eine zeitgemäße Definition von Fernunterricht, eine klare Trennung zwischen Fernunterricht und Fernstudium sowie die Berücksichtigung digitaler Lehrformate. Bürokratie solle innerhalb eines modernisierten Gesetzes abgebaut werden, etwa durch den Verzicht auf doppelte inhaltliche Prüfungen bereits akkreditierter Studiengänge, digitale Verfahren und standardisierte Musterunterlagen. Zugleich hält der VPH eigene Regeln zu Transparenz, Informationspflichten und Verbraucherschutz im Fernstudium weiterhin für sinnvoll. Seine Begründung: Fernstudierende träfen ihre Bildungsentscheidung häufig auf Grundlage digitaler Informationen und ohne persönlichen Kontakt zum Anbieter.

Ganz neu ist diese Linie nicht. Bereits im September 2025 hatte der VPH in einem Positionspapier gefordert, staatlich anerkannte und akkreditierte Hochschulen von der inhaltlichen Prüfung durch die ZFU auszunehmen und deren Rolle auf verbraucherschutzrechtliche Mindeststandards wie AGB und Informationspflichten zu begrenzen. Über die Reform hatten Vertreterinnen und Vertreter des VPH und des Bundesverbands der Fernstudienanbieter schon im Juli 2025 gemeinsam beraten. Damals ging es um eine Reform der Zulassung, mit dem Referentenentwurf steht nun das Gesetz insgesamt zur Disposition. Auch der Bundesverband der Fernstudienanbieter fordert Modernisierung statt Abschaffung.

Parallel hat der Verband ein Positionspapier zur Begutachtung privater Fernhochschulen veröffentlicht. Verfasst hat es Prof. Dr. Tim Brüggemann, Vorsitzender des VPH-Ausschusses Fernstudium und Rektor der AKAD University. Das Papier richtet sich an Gutachterinnen und Gutachter in Akkreditierungsverfahren und argumentiert, dass Fernhochschulen nach eigenen Maßstäben bewertet werden sollten. Betreuungsrelationen von 500 bis 1.000 Studierenden je Professur oder geringere Ausgaben pro Studierendem seien Ausdruck eines anderen Studienmodells und kein Qualitätsmangel. Die ZFU-Zulassung führt das Papier als eine von drei Ebenen staatlicher Qualitätskontrolle an, neben der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat und der Programm- beziehungsweise Systemakkreditierung.

Für Fernstudierende ändert sich vorerst nichts. Der Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Bis eine Neuregelung beschlossen ist und in Kraft tritt, gilt das FernUSG unverändert, einschließlich seiner Regeln zu Widerruf und Kündigung. Welche Regeln danach für laufende und neue Studienverträge gelten, gehört zu den offenen Fragen der Reform.

Die Papiere des Verbands im Original: Stellungnahme zum Referentenentwurf (2026), Positionspapier „Private Fernhochschulen“ (2026) und Positionspapier zur Novellierung des FernUSG (2025).


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