Welche Ausbildungen ermöglichen in Deutschland eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse (Ernährung, Therapie, Coaching, Psychotherapie)?

Ich interessiere mich für eine Weiterbildung im Bereich Ernährung, Psychologie, Therapie oder Coaching. Mir wäre dabei wichtig, dass ich nach Abschluss auch Patientinnen und Patienten beraten oder behandeln kann und diese die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Wer hat Erfahrungen, welche Ausbildungswege oder Zusatzqualifikationen hier anerkannt werden, sodass spätere Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar sind? Gibt es spezielle Bereiche oder Kurse, bei denen das besonders gut funktioniert?

1 Antwort

Hi!

Die kurze Antwort: Eine einfache Weiterbildung in Ernährungsberatung, Coaching, psychologischer Beratung oder „Therapie“ berechtigt in der Regel nicht zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Man muss drei Modelle unterscheiden: direkte Abrechnung als zugelassene Leistungserbringerin, freiwilliger Kostenzuschuss der Krankenkasse und Erstattung eines zertifizierten Präventionskurses.

Psychotherapie:

  • Für die reguläre GKV-Versorgung brauchst du nach dem neuen Ausbildungsweg ein approbationskonformes Psychotherapiestudium, die staatliche Prüfung und Approbation sowie anschließend eine fachpsychotherapeutische Weiterbildung. Für die vertragspsychotherapeutische Tätigkeit kommen die Eintragung ins Arztregister und eine Kassenzulassung beziehungsweise eine entsprechend zugelassene Anstellung hinzu. Die Voraussetzungen regeln insbesondere § 95c SGB V und § 95 SGB V.
  • Ein Psychologiestudium ohne Approbation, eine Coaching-Ausbildung, ein Zertifikat als psychologische Beraterin oder die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie reichen nicht für die GKV-Abrechnung.
  • Mit der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie darfst du im erlaubten Umfang psychotherapeutisch arbeiten, behandelst aber grundsätzlich Selbstzahlende. Private Kranken- oder Zusatzversicherungen erstatten solche Leistungen nur abhängig vom jeweiligen Tarif.

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und andere Heilmittel:

Eine direkte GKV-Abrechnung ist bei staatlich geregelten Heilberufen möglich, etwa in Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie. Dafür brauchst du die jeweilige staatliche Berufszulassung, geeignete Praxisräume beziehungsweise eine zugelassene Anstellung und eine Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V. Behandelt wird grundsätzlich auf ärztliche Verordnung. Einen Überblick gibt der GKV-Spitzenverband zu Heilmitteln.

Wichtig: Ein Fernlehrgang in Massage, Lerntherapie, Kunsttherapie, Entspannungstherapie oder Gesundheitsberatung ersetzt keine staatliche Berufsausbildung. Auch ein berufsbegleitender Bachelor für bereits ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten schafft nicht automatisch eine Abrechnungsberechtigung, wenn die staatliche Grundqualifikation (Ausbildung mit staatlichem Abschluss und Berufszulassung) fehlt. Prof. Dr. Tanja Scheller hat beispielsweise die Voraussetzungen im Interview „Fernstudium Physio, Ergo & Logopädie an der SRH Fernhochschule“ erörtert.

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie:

  • Präventionskurse nach § 20 SGB V: Krankenkassen können Kurse für gesunde Menschen bezuschussen, etwa zur gesundheitsfördernden Ernährung. Dafür müssen sowohl deine fachliche Qualifikation als Kursleitung als auch das konkrete Kurskonzept von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt sein. Ein beliebiges Ernährungsberater-Zertifikat genügt nicht. Außerdem handelt es sich um Prävention, nicht um die Behandlung einer Erkrankung.
  • Individuelle Ernährungsberatung oder -therapie: Bei Erkrankungen können Krankenkassen im Einzelfall einen Zuschuss nach § 43 SGB V gewähren. Häufig werden eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, ein Kostenvoranschlag und eine anerkannte Anbieterqualifikation verlangt. Die Entscheidung trifft die jeweilige Krankenkasse; ein allgemeiner Anspruch auf Kostenübernahme oder direkte Abrechnung besteht nicht.
  • Geeignete Grundqualifikationen: Besonders relevant sind die staatliche Ausbildung zur Diätassistentin beziehungsweise zum Diätassistenten oder ein einschlägiges Hochschulstudium, etwa Ernährungswissenschaften oder Oecotrophologie. Zusatzzertifikate von DGE, VDD, VDOE, VFED, QUETHEB oder UGB können für die Anerkennung wichtig sein, schaffen allein aber keine Kassenzulassung. Eine gute Einordnung bietet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.
  • Direkt verordnungsfähige Ernährungstherapie: Als Heilmittel ist sie nur bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose vorgesehen. Dafür gelten besondere Qualifikations- und Zulassungsvoraussetzungen. Details nennt der GKV-Spitzenverband zur Ernährungstherapie.

Auch hierzu haben wir ein Interview mit der SRH Fernhochschule zum B.Sc. Ernährungswissenschaften geführt, das demnächst erscheint.

Coaching:

Persönliches, berufliches oder Gesundheitscoaching ist keine reguläre GKV-Leistung. Möglich ist höchstens ein Zuschuss zu einem ZPP-zertifizierten Präventionskurs, etwa im Bereich Stress- und Ressourcenmanagement. Das macht ein Einzelcoaching aber weder zur Heilbehandlung noch direkt abrechenbar.

Die folgenden Fragestellungen solltest du also im Blick haben:

  • Führt der Abschluss zu einer staatlichen Berufserlaubnis oder Approbation?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Krankenkasse zahlen: § 20, § 43, § 124 oder vertragspsychotherapeutische Versorgung?
  • Geht es um direkte Abrechnung oder nur um einen freiwilligen Zuschuss für die versicherte Person?
  • Müssen deine Qualifikation oder das konkrete Angebot anschließend noch separat anerkannt werden?

Fazit: Für eine verlässliche direkte GKV-Abrechnung kommen in den von dir genannten Bereichen vor allem approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie „staatlich zugelassene Heilmittelerbringer“ (ausgebildete Therapeuten, s.o.) infrage. Im Bereich Ernährung sind häufiger Zuschüsse oder zertifizierte Präventionskurse möglich. Reine Coaching-, Beratungs- und Heilpraktiker-Fernlehrgänge eröffnen dagegen keine reguläre Kassenabrechnung.

Zur Einordnung findest du bei uns Übersichten zu Fernlehrgängen in Ernährungsberatung sowie zum Unterschied zwischen Psychologiestudium und Heilpraktiker für Psychotherapie. Für schnelle Antworten auf kurzfristige Fragen kannst du außerdem unsere virtuelle Studienberaterin Sophie nutzen.

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