Heilpraktiker für Psychotherapie: Türöffner für Psychologie-Fernstudenten?

Viele Studierende der Psychologie, insbesondere im Fernstudium, stehen früher oder später vor der Frage, wie sie ihr akademisches Wissen praktisch anwenden können – insbesondere dann, wenn der Weg über die staatliche Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten nicht infrage kommt oder erst langfristig realisierbar ist. Die Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie bietet eine interessante Alternative, um dennoch therapeutisch tätig zu werden. Sie ermöglicht es, Klientinnen und Klienten rechtlich abgesichert zu begleiten, ein eigenes Praxisfeld zu erschließen und gleichzeitig erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Für viele Studierende stellt sie daher eine sinnvolle Ergänzung zum Studium dar – insbesondere dann, wenn sie praxisorientiert arbeiten und ihr Wissen frühzeitig in den Dienst anderer Menschen stellen möchten.

Heilpraktiker für Psychotherapie vs. Psychologischer Psychotherapeut: Wer kann was ausführen?

Wenn es um psychotherapeutische Tätigkeiten in Deutschland geht, herrscht oft Unsicherheit: Wer darf eigentlich was? Die Begriffe „Heilpraktiker für Psychotherapie“ und „psychologischer Psychotherapeut“ werden im Alltag häufig verwechselt oder synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche berufliche und rechtliche Grundlagen haben.

Psychologische Psychotherapeuten haben ein universitäres Psychologiestudium abgeschlossen und im Anschluss daran eine mehrjährige staatlich geregelte Weiterbildung in einem sogenannten Richtlinienverfahren absolviert – dazu zählen Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Nur wer diesen Weg gegangen ist und die Approbation erhalten hat, darf sich „Psychotherapeut“ nennen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Im Fernstudium ist dieser Weg nicht möglich.

Im Gegensatz dazu steht der Heilpraktiker für Psychotherapie, auch sektoraler Heilpraktiker genannt. Diese Berufsbezeichnung darf führen, wer die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Psychotherapie nach einer amtsärztlichen Prüfung beim Gesundheitsamt erhalten hat. Im Video erklärt Frau Matas: „Seit 1999 haben wir ein Psychotherapeutengesetz. Das heißt, Sie können sich egal, was Sie gemacht haben, nicht einfach ‚Psychotherapeutin‘ nennen.“ Sie betont, dass der Begriff gesetzlich geschützt ist und nur im Rahmen der Richtlinienverfahren verwendet werden darf.

In der Praxis dürfen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie psychotherapeutisch tätig sein, sie haben jedoch keinen Zugang zur kassenärztlichen Versorgung und keine staatlich geregelte Weiterbildung im klassischen Sinne. Was sie auszeichnet, ist die große Methodenvielfalt: Sie können beispielsweise systemische Ansätze, Entspannungsverfahren oder kunsttherapeutische Methoden anwenden, sofern sie sich diese qualifiziert angeeignet haben. Die Tätigkeit ist auf den Bereich der Psychotherapie beschränkt – körperliche Erkrankungen oder medizinische Diagnosen bleiben außen vor.

Diese klare Trennung der Berufswege ist rechtlich notwendig, führt jedoch gerade bei Ratsuchenden häufig zu Verwirrung. Für viele Patientinnen und Patienten ist nicht sofort ersichtlich, ob eine therapeutische Fachkraft approbiert oder mit Heilpraktikererlaubnis arbeitet. Deshalb ist es wichtig, dass sich Fachkräfte ihrer Rolle bewusst sind und transparent mit Qualifikationen und Grenzen umgehen.

Warum man per Fernstudium nicht Psychologischer Psychotherapeut werden kann

Viele Studierende, die sich für ein Fernstudium in Psychologie entscheiden, hegen von Beginn an den Wunsch, später psychotherapeutisch tätig zu werden. Die Vorstellung, flexibel von zu Hause aus zu lernen und dennoch Zugang zu einem anerkannten Berufsfeld zu erhalten, wirkt zunächst attraktiv. Doch in Deutschland führt ein Fernstudium nicht direkt zur Approbation als psychologischer Psychotherapeut.

Der Grund liegt in den gesetzlichen Vorgaben: Um die Approbation zu erlangen, ist neben einem universitären Vollzeitstudium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie auch eine staatlich geregelte Ausbildung in einem Richtlinienverfahren erforderlich. Diese Ausbildung ist praxisorientiert, enthält umfangreiche Hospitationen, Supervisionen und praktische Einsätze in Kliniken oder anerkannten Einrichtungen – Elemente, die in einem Fernstudium nicht vollständig abgebildet werden können.

Hinzu kommt, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung seit 2020 klare Strukturen vorgibt. Der Weg zur Approbation beginnt mit einem konsekutiven Masterstudiengang in Psychotherapie, der bestimmte universitäre Standards erfüllen muss. Private Fernhochschulen bieten derzeit in der Regel keine Studiengänge an, die diese Anforderungen vollständig erfüllen.

Somit bleibt der klassische Weg über das Vollzeitstudium an einer Universität und die anschließende Approbationsausbildung der einzige direkt zugelassene Weg, um psychologischer Psychotherapeut zu werden. Für viele Fernstudierende bedeutet das, dass sie sich nach Alternativen umsehen müssen, um trotzdem therapeutisch arbeiten zu können – sei es im Coaching, in der Beratung oder eben über den Weg des Heilpraktikers für Psychotherapie.

Deshalb ist die Heilpraktiker-Zusatzqualifikation eine sinnvolle Ergänzung für Psychologie-Studierende

Für viele Studierende der Psychologie, insbesondere im Fernstudium, stellt sich früher oder später die Frage, wie sie ihr theoretisches Wissen in die Praxis überführen können – insbesondere dann, wenn eine klassische Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nicht infrage kommt oder erst in weiter Ferne liegt. Die Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie bietet hier eine attraktive Möglichkeit, um frühzeitig therapeutisch tätig zu werden und wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Klientinnen und Klienten zu sammeln.

Ein wesentlicher Vorteil der Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Psychotherapie liegt in der Handlungsfähigkeit, die sie verleiht: Nach bestandener amtsärztlicher Prüfung dürfen Absolventinnen und Absolventen psychotherapeutisch arbeiten – zum Beispiel in einer eigenen Privatpraxis, in Beratungsstellen oder im Coaching-Kontext. Dabei eröffnet die Tätigkeit einen rechtssicheren Rahmen für die Anwendung psychologischer Methoden, sofern diese nicht den Richtlinienverfahren vorbehalten sind.

Gerade für Psychologie-Studierende, die ihr Studium neben dem Beruf absolvieren oder aus persönlichen Gründen nicht den Weg über die Approbation einschlagen, stellt die Heilpraktikerqualifikation eine greifbare und praxisnahe Ergänzung dar. Sie kann bereits während des Studiums oder direkt im Anschluss erworben werden und erweitert das berufliche Handlungsspektrum erheblich.

Hinzu kommt die methodische Vielfalt, die mit dieser Qualifikation einhergeht. Während approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausschließlich in den drei anerkannten Richtlinienverfahren arbeiten dürfen, steht Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern eine breite Palette an Verfahren offen – von systemischer Therapie über Gesprächspsychotherapie bis hin zu achtsamkeitsbasierten oder kreativen Ansätzen. Das ermöglicht eine individuelle Schwerpunktsetzung, die sich an der eigenen Persönlichkeit und den Bedürfnissen der Zielgruppe orientiert.

Nicht zuletzt bietet die Zusatzqualifikation auch eine Möglichkeit, sich auf dem Arbeitsmarkt deutlich von anderen Absolventinnen und Absolventen abzuheben. Wer bereits während des Studiums zusätzliche praktische Qualifikationen erwirbt, signalisiert Engagement, Eigeninitiative und die Fähigkeit, Theorie mit Praxis zu verbinden – Eigenschaften, die sowohl in beratenden als auch in klinisch-psychologischen Tätigkeitsfeldern hoch geschätzt werden.

So funktioniert die Anerkennung für Psychologie-Studierende

Für Psychologiestudierende mit abgeschlossenem Bachelor- und Masterstudium besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie auf einem verkürzten Weg zu erlangen. Die entscheidende Instanz ist dabei immer das zuständige Gesundheitsamt, denn die Erteilung der Erlaubnis ist Ländersache und unterliegt regional unterschiedlichen Verfahren.

Ein vollumfängliches Psychologiestudium vermittelt bereits viele Inhalte, die auch im Rahmen der Heilpraktikerprüfung relevant sind – etwa zur Psychopathologie, Diagnostik, Gesprächsführung oder rechtlichen Grundlagen. In einigen Bundesländern erkennen die Gesundheitsämter diese Studieninhalte an und ermöglichen ein verkürztes Prüfungsverfahren. Dabei können unter bestimmten Bedingungen einzelne Prüfungsteile entfallen oder reduziert werden, etwa wenn nachgewiesen wird, dass die entsprechenden Themen im Studium fundiert behandelt wurden.

Allerdings ist eine pauschale Anerkennung selten. In der Regel fordern die Gesundheitsämter eine genaue Prüfung der Studieninhalte sowie gegebenenfalls ergänzende Nachweise – insbesondere im Bereich medizinischer Grundlagen wie Anatomie, Physiologie oder Pharmakologie, die im klassischen Psychologiestudium oft nicht ausreichend abgedeckt sind. Auch in Bundesländern, die grundsätzlich zur Verkürzung bereit sind, kann eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen werden.

Das Verfahren sieht üblicherweise vor, dass Absolventinnen und Absolventen einen formlosen Antrag beim für sie zuständigen Gesundheitsamt einreichen. Beizulegen sind Kopien der Studienabschlüsse, gegebenenfalls Modulhandbücher oder Nachweise über belegte Veranstaltungen sowie eventuelle berufliche Erfahrungen im psychologischen Bereich. Das Amt entscheidet anschließend, ob eine vollständige, teilweise oder gar keine Prüfungsbefreiung möglich ist.

Angesichts dieser regionalen Unterschiede und der individuellen Prüfung empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. So lassen sich realistische Einschätzungen über den zu erwartenden Aufwand gewinnen – und gegebenenfalls gezielt Weiterbildungen einplanen, um bestehende Lücken zu schließen.

So funktioniert die Vorbereitung auf die Prüfung vor dem Gesundheitsamt

Die Prüfungen vor dem Gesundheitsamt sind sehr anspruchsvoll und benötigen intensive Vorbereitung

Die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker oder zur Heilpraktikerin für Psychotherapie ist anspruchsvoll und sollte systematisch erfolgen. Ziel der Prüfung ist es nicht nur, theoretisches Wissen abzufragen, sondern sicherzustellen, dass die Prüflinge in der Lage sind, psychisch kranke Menschen fachlich kompetent, rechtssicher und verantwortungsvoll zu behandeln. Entsprechend hoch sind die Anforderungen – insbesondere angesichts der Tatsache, dass mit dem Bestehen der Prüfung die eigenständige heilkundliche Tätigkeit erlaubt ist.

Ein bewährter Weg zur Vorbereitung ist ein strukturierter Fernlehrgang, wie ihn das Bildungswerk für therapeutische Berufe (BTB) und andere Institute anbieten. Im Interview erläutert Frau Matas, Dozentin beim BTB, dass der Lehrgang gezielt auf die Anforderungen der Prüfung ausgerichtet ist. Die Ausbildung dauert regulär zwölf Monate und umfasst insgesamt 18 Studienbriefe, in denen alle prüfungsrelevanten Themen systematisch aufbereitet werden. Dazu zählen neben psychischen Störungsbildern auch rechtliche Grundlagen, Berufs- und Gesetzeskunde, Notfallmanagement, medizinische Grundkenntnisse sowie die Einordnung in das Klassifikationssystem ICD-10.

Weitere mögliche Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfungen zum HP Psychotherapie:

KursAnbieterStudiendauerStudieninhalteKosten
16 MonateEinführung und Diagnostik, Klassifikationen und Therapieformen, Psychopharmaka und Therapieformen, Der therapeutische Prozess, Exogene Psychosen, Ernä…ab 2280 € insgesamt
24 MonateEinführung in die Gesprächsführung, Gruppenprozesse und Gruppendynamik, Allgemeine Psychopathologie, Therapeutische Gesprächsführung, Lösungsfokussier…ab 5292 € insgesamt
ab 220 € monatlich
12 MonateKommunikationstechniken und beratende Gesprächsführung, Diagnostik, Organische und symptomatische Psychosen, Endogene Psychosen, Schizophrenie, Erlebn…ab 2280 € insgesamt
ab 190 € monatlich
12 MonateAllgemeine Grundlagen der heilkundlichen Psychotherapie, Körperlich begründbare psychische Störungen, Schizophrenie und wahnhafte Störungen, Affektive…ab 936 € insgesamt
ab 78 € monatlich
15 MonateAllgemeine und spezielle Psychopathologie, Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD-10-Klassifikation (WHO) -Psychiatrie, Psychotherapie und Ps…ab 2535 € insgesamt
ab 169 € monatlich
15 MonateAllgemeine und spezielle Psychopathologie, Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD-10-Klassifikation (WHO) -Psychiatrie, Psychotherapie und Ps…ab 3645 € insgesamt
ab 243 € monatlich
15 Monateu. a. Allgemeine und spezielle Psychopathologie, Einteilung psychischer Störungen anhand der ICD-10-Klassifikation (WHO), Psychiatrie, Psychotherapie …ab 3555 € insgesamt
ab 164 € monatlich

Ergänzt wird das Selbststudium beim BTB zum Beispiel durch durch zahlreiche moderne Lernformate: Podcasts, Videoinhalte sowie Zugriff auf einen umfangreichen WebCampus mit weiteren Materialien und Aufzeichnungen. Darüber hinaus bietet das BTB Webinare zur gezielten Prüfungsvorbereitung an. Frau Matas begleitet dort die Teilnehmenden unter anderem bei der Analyse vergangener Prüfungen und simuliert mündliche Prüfungssituationen. Wer möchte, kann zusätzlich ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen, in dem persönliche Stärken und Unsicherheiten reflektiert werden – ein Angebot, das laut ihrer Aussage auf große Resonanz stößt.

Neben dem inhaltlichen Wissen spielt auch die Prüfungstechnik eine zentrale Rolle. Die schriftliche Prüfung besteht in der Regel aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 75 Prozent richtig beantwortet werden müssen. Wer besteht, wird zur mündlichen Prüfung eingeladen. Diese ist häufig die größere Hürde: In einem Gespräch mit mehreren Prüferinnen und Prüfern müssen Fälle eingeordnet, Diagnosen diskutiert und Handlungssicherheit gezeigt werden – auch in Bezug auf rechtliche Fragen oder das Einschätzen von Suizidalität.

Im Interview erzählt Frau Matas, dass viele Prüflinge diese Prüfungen als einschüchternd empfinden. Die gezielte und praxisnahe Vorbereitung soll daher nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch Selbstsicherheit aufbauen. Wichtig sei zudem – so betont Frau Matas – der richtige Zeitpunkt für die intensive Vorbereitung: Wer zu früh mit Prüfungssimulationen beginnt, riskiert Frustration. Deshalb empfiehlt sie, sich gut in die Inhalte einzuarbeiten, bevor man sich aktiv der Prüfungssituation stellt.

Alles in allem zeigt sich: Eine fundierte Vorbereitung ist unverzichtbar. Besonders für Psychologie-Studierende, die bereits über theoretisches Vorwissen verfügen, kann ein strukturierter Kurs helfen, gezielt die prüfungsrelevanten Lücken zu schließen und sich in der konkreten Anwendung des Wissens zu festigen.

Das sind die beruflichen Perspektiven mit Heilpraktiker-Zulassung

Die beruflichen Perspektiven mit einer Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie sind vielfältig und bieten gerade Psychologie-Studierenden interessante Möglichkeiten, um frühzeitig beruflich Fuß zu fassen – auch außerhalb klassischer Approbationswege. Zwar ist die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorbehalten, doch eröffnet die Tätigkeit als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie zahlreiche alternative Arbeitsfelder.

Ein häufiger Weg führt in die eigene Privatpraxis. Viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten selbstständig und bieten psychotherapeutische Leistungen auf Honorarbasis an. Der Bedarf ist hoch – nicht zuletzt aufgrund langer Wartezeiten bei kassenzugelassenen Therapeuten. Hinzu kommt, dass private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen in vielen Fällen die Kosten übernehmen. So entsteht ein relevanter Zugang zu Klientinnen und Klienten, die nicht länger auf einen Therapieplatz warten möchten.

Darüber hinaus sind Tätigkeiten in psychosozialen Einrichtungen möglich, etwa in Beratungsstellen, Reha-Einrichtungen oder gemeinnützigen Organisationen. Auch im Bereich der Krisenintervention oder Erziehungsberatung finden sich Einsatzmöglichkeiten. Frau Matas erläutert im Video, dass viele Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker nicht in klassisch therapeutischer Funktion arbeiten, sondern beratend oder begleitend tätig sind – etwa im Coaching, in der Bildungsarbeit oder in klinisch-unterstützenden Rollen.

Besonders attraktiv ist die Kombination mit bereits vorhandenen Qualifikationen. Wer zusätzlich zur Heilpraktikererlaubnis eine Weiterbildung in systemischer Beratung, Entspannungsverfahren oder psychologischer Beratung absolviert, kann sein Tätigkeitsfeld erweitern und sich gezielt spezialisieren. Auch die Kombination mit beruflicher Erfahrung – etwa aus dem pädagogischen, medizinischen oder sozialen Bereich – erhöht die Anschlussfähigkeit am Arbeitsmarkt.

Langfristig kann die Qualifikation zudem als Brücke zu weiteren beruflichen Optionen dienen. Für manche ist die Heilpraktikererlaubnis ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Approbation, für andere ein eigenständiges Berufsfeld. In jedem Fall bietet sie Psychologie-Studierenden eine konkrete Möglichkeit, ihre Kenntnisse praktisch anzuwenden und frühzeitig berufliche Erfahrung im direkten Kontakt mit Klientinnen und Klienten zu sammeln.

Fazit: Ein praxisnaher Weg mit vielfältigen Perspektiven

Die Zusatzqualifikation als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker für Psychotherapie bietet Psychologie-Studierenden eine realistische, praxisnahe und rechtlich abgesicherte Möglichkeit, therapeutisch tätig zu werden – unabhängig davon, ob sie eine Approbation anstreben oder nicht. Sie schafft frühe Berufserfahrung, erweitert das methodische Repertoire und eröffnet berufliche Perspektiven im Beratungs-, Therapie- und Coachingbereich. Besonders im Fernstudium, wo Praxisanteile oft fehlen, kann sie eine wertvolle Ergänzung darstellen – vorausgesetzt, die Prüfungsvorbereitung erfolgt gezielt und fundiert.

Wichtige Punkte im Überblick:

  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker dürfen psychotherapeutisch tätig sein, aber keine Medikamente verschreiben oder mit gesetzlichen Kassen abrechnen.
  • Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist geschützt und bleibt approbierten Fachkräften vorbehalten.
  • Psychologie-Fernstudiengänge führen nicht zur Approbation, bieten aber wichtige fachliche Grundlagen für die Heilpraktikerprüfung.
  • Mit einem Psychologiestudium kann unter Umständen ein verkürztes Prüfungsverfahren beantragt werden – je nach Bundesland.
  • Eine Ausbildung wie beim BTB oder anderen Fernschulen bietet strukturierte Inhalte, moderne Lernformate und gezielte Prüfungsvorbereitung.
  • Berufliche Einsatzmöglichkeiten bestehen in Privatpraxen, Beratungsstellen, Kliniken oder im Coaching.
  • Zusatzqualifikationen wie systemische oder psychologische Beratung erhöhen die berufliche Anschlussfähigkeit.

Kommentare

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  • Christian Wolf, Fachredakteur · vor 20 Tagen
    Übrigens: Ein wichtiger Punkt, der sich beim Lesen möglicherweise stellt, ist die Frage nach der Zukunft der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie. Immer wieder wird – insbesondere aus dem Kreis der approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – kritisch diskutiert, ob dieser Zugang zur psychotherapeutischen Tätigkeit überhaupt noch zeitgemäß ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Psychologiestudierende die Frage: Besteht die Gefahr, dass die Möglichkeit, den sektoralen Heilpraktiker für Psychotherapie zu erwerben, in naher Zukunft abgeschafft wird?

    Diese Sorge ist nicht unbegründet. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln vor allem die uneinheitliche Prüfungspraxis durch die Gesundheitsämter, fehlende Qualitätsstandards sowie die potenziellen Risiken für Patientinnen und Patienten. Der Ruf nach einer gesetzlichen Neuregelung oder gar Abschaffung dieses Zugangs ist daher regelmäßig Thema in Fachkreisen und Verbänden.

    Trotz dieser kritischen Stimmen erfüllt die sektorale Heilpraktikererlaubnis in der Praxis eine bedeutende Funktion. Sie ermöglicht qualifizierten Personen, die nicht den Weg über die Approbation gehen können oder wollen, psychotherapeutisch tätig zu sein – insbesondere in Bereichen, die außerhalb der kassenärztlichen Versorgung liegen. Gerade im Kontext zunehmender Versorgungslücken stellt sie für viele Ratsuchende einen wichtigen Zugang dar.

    Für Studierende, die überlegen, nach dem Masterabschluss zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie zu erwerben, bleibt damit eine gewisse Unsicherheit. Derzeit ist dieser Weg möglich und rechtlich abgesichert. Allerdings gibt es keine Garantie, dass dies auch in einigen Jahren noch unverändert der Fall sein wird. Wer diesen Schritt plant, sollte ihn daher nicht auf unbestimmte Zeit aufschieben, sondern sich frühzeitig informieren und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.

    Kurzum: Es gibt derzeit keine konkrete Gesetzesinitiative zur Abschaffung, aber der Diskurs ist präsent. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Erwerb der Heilpraktikererlaubnis eher früher als später in Angriff nehmen.

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