Zulassungsvoraussetzungen
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt voraus:
Erfolgreich abgeschlossenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (mind. 180 CP) Mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit nach dem ersten Hochschulabschluss (entspricht 30 CP)Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, können Bewerberinnen und Bewerber dennoch zugelassen werden, wenn sie:
eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen und eine Eignungsprüfung bestanden haben.Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen in jedem Fall fortgeschrittene Deutschkenntnisse nachweisen (TestDaF mit mind. TDN 4 in allen Bereichen oder DSH-2 oder Goethe-Zertifikat C2).
Details
Der Masterstudiengang "Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" an der Universität des Saarlandes richtet sich an Personen, die eine Tätigkeit im Bereich des Sprachunterrichts für Zugewanderte und der Sprachförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund anstreben. Angeboten als Weiterbildungsmaster, befähigt er die Absolventen, Deutsch als Fremd- und Zweitsprache zu unterrichten und gleichzeitig als kulturelle Mittler zu wirken. Die interkulturellen Kompetenzen der Studenten stehen dabei im Mittelpunkt. Einsatzgebiete für Absolventen finden sich sowohl an Schulen im In- und Ausland als auch im Bereich der Erwachsenenbildung.
Der Studiengang kann in Teil-Präsenz oder vollständig online absolviert werden und umfasst acht Module sowie 90 Credit Points. Ermöglicht wird dies durch die Vermittlung von Kenntnissen in sprachwissenschaftlichen Grundlagen, Unterrichtspraxis, Didaktik und dem Praxiseinsatz im Praktikumsmodul. Weitere Module widmen sich der Ausbildung in einer modernen Fremdsprache, dem Selbststudium anhand einer Leseliste sowie der abschließenden Masterarbeit.
Besondere Voraussetzungen für die Zulassung sind ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung. Alternativ können auch Bewerber mit ausreichender Berufserfahrung und bestandener Eignungsprüfung zur Teilnahme zugelassen werden.

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