Kann man nur durch Selbststudium Ernährungsberater:in werden?
1 Antwort
Hi Fatmir,
rein durch Selbststudium kannst du keine kassenrelevante Qualifikation als Ernährungsberater erwerben. Die Bezeichnung „Ernährungsberater/in“ ist zwar nicht gesetzlich geschützt – es gibt aber auch keine zentrale staatliche Prüfung, zu der du dich nach freiem Lernen einfach anmelden könntest.
Entscheidend ist, was du anschließend anbieten möchtest:
- Allgemeine Beratung gesunder Menschen: Rechtlich kannst du diese auch ohne bestimmten Abschluss anbieten. Ohne überprüfbare Ausbildung ist die Qualifikation gegenüber Kundinnen, Arbeitgebern und Kooperationspartnern jedoch kaum belegbar.
- Präventionskurse nach § 20 SGB V: Damit Krankenkassen einen Kurs bezuschussen, müssen deine Qualifikation und das konkrete Kurskonzept von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt werden. Mindestens 60 Prozent der geforderten Kompetenzen müssen aus einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss stammen; höchstens 40 Prozent können durch geeignete Fortbildungen ergänzt werden. Freies Selbststudium wird nicht angerechnet.
- Individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V: Hier entscheidet die jeweilige Krankenkasse, ob sie der versicherten Person einen Zuschuss gewährt. Üblicherweise werden eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sowie eine einschlägige Grundqualifikation verlangt, etwa als Diätassistent/in oder durch ein Studium der Oecotrophologie beziehungsweise Ernährungswissenschaften. Häufig wird zusätzlich ein Zertifikat von DGE, VDOE, VFED, QUETHEB oder VDD gefordert.
- Direkt verordnungsfähige Ernährungstherapie: Diese gibt es als Heilmittel nur für seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose. Dafür gelten nochmals strengere Qualifikations-, Praxis- und Zulassungsvoraussetzungen.
Ein gewöhnlicher Fernlehrgang zum Ernährungsberater reicht für diese Kassenwege allein nicht aus. Das gilt auch für ZFU-zugelassene Kurse: Die ZFU-Zulassung bestätigt die ordnungsgemäße Konzeption eines Fernlehrgangs, ist aber keine berufliche oder krankenkassenrechtliche Anerkennung.
Wenn dir die Kassenrelevanz wichtig ist, ist der verlässlichste Weg daher:
- staatlich geregelte Ausbildung zum Diätassistenten oder einschlägiges ernährungswissenschaftliches Hochschulstudium,
- bereits vor Studienbeginn prüfen, ob die Module die Anforderungen von ZPP und Fachverbänden erfüllen,
- anschließend gegebenenfalls eine anerkannte Beratungszertifizierung erwerben und das konkrete Präventionsangebot separat bei der ZPP einreichen.
Die DGE erklärt die unterschiedlichen Kassenwege und Qualifikationsanforderungen ausführlich. Nichtakademische Angebote für die private Ernährungsberatung findest du in unserer Übersicht der Ernährungsberater-Fernlehrgänge, akademische entsprechend in der Kategorie Ernährungswissenschaften. Vor der Anmeldung solltest du unbedingt schauen, für welche konkrete Zertifizierung das Programm anerkannt oder anrechenbar ist.
Für schnelle Fragen zur Auswahl eines geeigneten Ausbildungs- oder Studienwegs kannst du außerdem den Chat mit unserer virtuellen Studienberaterin Sophie nutzen.