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Erfülle ich die Zulassungsbedingubgen auch, wenn ich einen Bachelorabschluss in Gesundheitsmanagement habe und nicht die Berufspraxis?
Gruß N.G.
zum Kurs werden Sie zugelassen, wenn Sie Berufserfahrung aus einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf nachweisen können.
Darüber hinaus werden Sie zum Ende des Kurses zur IHK-Prüfung zugelassen, wenn Sie
nachweisen.
Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO erbringen.