- über 1500 Teilnehmer, die diesen Kurs bei der sgd absolviert haben
- bundesweit und branchenübergreifend anerkannter IHK-Abschluss
- inkl. 33 Studienhefte inkl. Einsendeaufgaben & Online-Lernprogramm zum Thema Moderation
- inkl. 2-wöchigem Webinar zur Prüfungsvorbereitung
- vielfältige Förderangebote
- testen Sie 4 Wochen das sgd-Fernstudium ohne Risiko
Das sind die Voraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung zum Gepr. Personalfachkauffrau/-mann (IHK)
Vorausgesetzt für die Zulassung zum SGD-Kurs wird Berufserfahrung in einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf.
Darüber hinaus benötigen Sie an technischen Voraussetzungen einen Standard-Multimedia-PC sowie Internetanschluss mit aktuellem Browser. Die Empfehlung der sgd für ein optimales Lernerlebnis ist eine Kombination von sgd-App (Handy) mit PC bzw. Laptop oder Tablet.
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem 3-jährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und 1 Jahr Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und 2 Jahre Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und 3 Jahre Berufspraxis oder
- 5 Jahre Berufspraxis
Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO erbringen.
Das sind die Kursinhalte
Dieser Kurs vermittelt Ihnen innerhalb von 18 Monaten alles, was Sie wissen müssen, um als Geprüfter Personalfachkaufmann /-frau in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, in der öffentlichen Verwaltung oder in Verbänden sowie Organisationen tätig zu sein. Sie erlangen Fachwissen in den Bereichen Personalsuche und Einstellung, Verantwortung administrativer
und operativer Aufgaben, Planung von Aus- und Weiterbildungen sowie in der Begleitung von betrieblichen Veränderungsprozessen. Darüber hinaus lernen Sie etwas über Personalspezifisches Marketing sowie die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Die Kursinhalte im Detail:
- Arbeitsmethodik: Lerntechniken, Zeitplanung, Gedächtnistraining, Grundlagen der Rhetorik und Präsentation
- Personalarbeit organisieren und durchführen: Der Personalbereich im Gesamtunternehmen, Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot, Prozesse im Personalwesen, Projekte planen und durchführen, Informationstechnologien, Beraten und Fachgespräche führen, Präsentations- und Moderationstechniken, Arbeitstechniken und Zeitmanagement
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen: Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Rechtswege und Prozessrisiko, Einkommens- und Vergütungssysteme, Sozialversicherungsrecht, Sozialleistungen des Betriebes, Personalbeschaffung, Administrative Aufgaben, Entgeltabrechnung
- Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen: Konjunktur- und Beschäftigungspolitik, Strategische Unternehmensplanung, Analyse und Ermittlung von Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf, Personalcontrolling
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern: Mitarbeiterbeurteilung, Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter, Qualifikationsanalysen und -programme, Zielgruppenspezifische Förderprogramme, Qualitätsmanagement, Führungsmodelle und -instrumente, Führungskräfte beraten, Betriebliche Arbeitsformen, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation
Zu Beginn Ihrer Fortbildung erhalten Sie eine Studienmappe mit allen wichtigen Informationen. Die Fortbildungsinhalte werden Ihnen anhand von 33 Studienheften nähergebracht, die Sie jeweils mit Einsendeaufgaben abschließen. Darüber hinaus erhalten Zugriff auf die Arbeitsgesetze von Beck sowie auf ein Online-Lernprogramm zum Thema Moderation. Natürlich sendet man Ihnen auch Ihre persönlichen Zugangsdaten für den sgd-OnlineCampus zu. Der Kurs beinhaltet eine zweiwöchige Online-Veranstaltung zur Prüfungsvorbereitung.
Ablauf des Lehrgangs und Prüfung
Nach erfolgreicher Bearbeitung aller Einsendeaufgaben erhalten Sie das sgd-Abschlusszeugnis als Bestätigung Ihrer Leistungen. Wenn Sie die IHK-Prüfung erfolgreich absolvieren, erhalten Sie den IHK-Abschluss „Geprüfte/r Personalfachfrau/mann (IHK)". Die Abschlüsse sind in Wirtschaft, Industrie und Öffentlichkeit anerkannt und geschätzt.
Das kostet die Aufstiegsfortbildung zum Gepr. Personalfachkaufmann /-frau
Die Weiterbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann /-frau (IHK) kostet Sie insgesamt 3870 Euro, die Sie in monatlichen Raten à 215 Euro zahlen.
Die berufliche Weiterbildung wird finanziell von vielen Seiten unterstützt. Zahlreiche staatliche Förderprogramme und Zuschüsse erleichtern Ihnen die Finanzierung Ihres Fernstudiums.
- Aufstiegs-BAföG: Unabhängig von Einkommen, Vermögen und Alter werden zahlreiche sgd-Lehrgänge gefördert, die auf eine anspruchsvolle Fortbildungsprüfung vorbereiten. Sie können einen staatlichen Zuschuss von bis zu 75% auf Ihre Weiterbildung erhalten.
- Bildungsgutschein nach AZAV: Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die sgd berechtigt, Bildungsgutscheine aus ganz Deutschland anzunehmen. Dieser Gutschein deckt die Lehrgangskosten ab.
- Förderprogramme der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet.
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Studienberatung
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Erfülle ich die Zulassungsbedingubgen auch, wenn ich einen Bachelorabschluss in Gesundheitsmanagement habe und nicht die Berufspraxis?
Gruß N.G.
zum Kurs werden Sie zugelassen, wenn Sie Berufserfahrung aus einem kaufmännischen, verwaltenden oder sozialen Beruf nachweisen können.
Darüber hinaus werden Sie zum Ende des Kurses zur IHK-Prüfung zugelassen, wenn Sie
nachweisen.
Außerdem können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Erwerb von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten belegen, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung müssen Sie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO erbringen.