Zulassungsvoraussetzungen
Schulische Voraussetzungen: Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder gleichwertiger Bildungsstand UND Abschlusszeugnis der Berufsschule oder gleichwertiger Bildungsstand. Darüber hinaus sind viele Ausnahmen möglich. Beispielsweise genügt in diesem Zusammenhang der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Berufliche Voraussetzungen: einschlägige Berufsausbildung UND einschlägige Berufstätigkeit von zwölf Monaten bis zum Lehrgangsende. Falls keine einschlägige Ausbildung vorliegt, reicht auch nur eine einschlägige Berufstätigkeit, aber dann im Umfang von 84 Monaten bis zum Lehrgangsende.
Ausnahmen sind möglich.
Erfahrungen & Bewertungen
Es gibt insgesamt 1 Bewertung. Hinterlassen Sie selbst eine Bewertung und helfen Sie anderen bei ihrer Entscheidungsfindung.
Jetzt bewerten
Studienberatung
Fragen zum Aufstiegsfortbildung Staatl. gepr. Techniker der Fachrichtung Holztechnik? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung DAA-Technikum oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
or post as a guest
eine Verkürzung - das bedeutet maximal Einstieg ins 2. Semester - ist bei den Fortbildungslehrgängen des DAA-Technikum ggf. möglich, sofern in der gewählten Fachrichtung und dem Einstiegssemester noch ein Studienplatz zur Verfügung steht. Tragen Sie dazu bitte auf dem Anmeldeformular in dem Feld "Bemerkung" "Einstieg ins 2. Semester" ein. Wenn noch ein Studienplatz zur Verfügung steht, wird Ihr Wunsch auf Lehrgangsverkürzung gerne berücksichtigt. Allerdings kann dazu erst frühestens fünf Monate vor Lehrgangsbeginn eine konkrete Aussage getroffen werden. Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist jedoch nicht möglich.
vorgehsehen sind Samstagsunterricht (möglich an über 50 Studienorten) sowie mehrtägige Präsenzveranstaltungen an den Seminarzentren im Fachstudium.
Die Teilnahme an den begleitenden Präsenzveranstaltungen ist freiwillig (der gesamte prüfungsrelevante Stoff ist im Lernmaterial enthalten). Nur für die Projektwoche im 7. Semester besteht Teilnahmepflicht.
Berufstätigkeit während des Lehrgang (die einschlägig ist), zählt auch. Sie müssen die Berufstätigkeit also erst zum Ende dieser Aufstiegsfortbildung nachweisen.
ich bin gelernter Tischler und möchte mich als Holztechniker weiterbilden.
Zurzeit arbeite ich Vollzeit im Verkauf,sodass ich fast jeden Samstag arbeiten muss.
Nun meine Frage:
Um mit meinen Chef abzuklären, ggf. Samstags später zu arbeiten bzw. frei zu bekommen, benötige ich folgende Angaben von Ihnen.
Von wann bis wann würde der Kurs gehen.
Gibt es Pflichttermine? Wann und wie oft und an welchem Standort!
Erwarten mich noch zusätzliche Kosten wie z.B. Prüfungsgebühr. Wenn ja wie hoch?
Für Ihre Hilfe bedanke ich im vorraus
MfG
Fabian Neeb
kurz zu Ihren Fragen:
Der Fernkurs startet jährlich im jeweils im April und im Oktober und dauert insgesamt 3,5 Jahre bis zum staatlichen Technikerabschluss. Die Anmeldung ist aber jederzeit möglich.
Es finden ca. 490 Unterrichtsstunden statt, und zwar Samstagsseminare an verschiedenen Orten (ca. 175 Unterrichtsstunden) sowie mehrtägige Kompaktseminare in Osnabrück. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist freiwillig. Da im Lernmaterial der gesamte prüfungsrelevante Stoff enthalten ist, verpassen Sie prinzipiell keinen Lernstoff. Der Besuch der Präsenzveranstaltungen ist aber natürlich zu empfehlen. Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen kann in Verbindung mit einer Förderung ("Meister-BAföG") verpflichtend sein.
Die Kosten liegen bei insgesamt 5334 Euro, zahlbar in monatlichen Beiträgen zu je 127 Euro. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren i.H.v. 1200 Euro. Förderung via Aufstiegs-BAföG ist möglich.
Weitere Infos erhalten Sie von der Studienberatung des DAA-Technikum direkt.
vorausgesetzt für diese Ausbildung bzw. für die Zulassung zur Prüfung zum Ende des Lehrgangs wird
1) ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand sowie das Abschlusszeugnis der Berufsschule (Ausnahmen sind möglich).
2) Einschlägige Berufserfahrung. Falls keine einschlägige Ausbildung vorliegt, reicht auch nur eine einschlägige Berufstätigkeit, aber dann im Umfang von 84 Monaten bis zum Lehrgangsende.
Es kommt also bei Ihnen offensichtlich darauf an, was Sie derzeit arbeiten und was Sie während der Ausbildung arbeiten würden. Ihre Voraussetzungen im Detail lassen Sie am besten direkt vom Anbieter dieser Ausbildung, dem DAA-Technikum, prüfen.
Ich ( Alexander Jurk) bin 30 Jahre alt, habe ein Erweiterten Hauptabschluss und seit 01.09.2002 eine abgeschlossene Ausbildung als Tischler, habe auch mehr Jährige Berufserfahrung. Ich möchte gern Studieren, da ich berufstätig bin, interessiert mich eine Fernstudium.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir die ganze Information über die Fernstudium als Holztechniker zuschicken.
Ich bedanke mich imvoraus.
bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um ein „Studium“ handelt, sondern um eine Aufstiegsfortbildung. Wenn Sie studieren möchten, etwa mit Abschlussziel Bachelor oder Master, recherchieren Sie das Angebot an Fernhochschulen (Unis und FHs).
ich interessiere mich sehr für ihren kurs und würde diesen auch gern nutzen. allerdings konnte ich auf uhrer seite nicht herausfinden wie ich an die passenden schulungsunterlagen gelange, oder der ablauf aussieht. ich bitte sie daher um mehr informationen, die mir helfen, den von ihnen angebotenen kurs zu belegen.
vielen dank im voraus
hiebenthal mathias