Thüringer Fachhochschulen drängen auf eigenes Promotionsrecht
Mehrere Fachhochschulen in Thüringen haben Anträge gestellt, künftig eigenständig Promotionen anzubieten. Damit könnten erstmals nicht nur Universitäten, sondern auch ausgewählte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht erhalten und so ihre Rolle in der akademischen Forschung stärken.
Wie ein Sprecher des Thüringer Wissenschaftsministeriums am 23. Juli 2025 mitteilte, liegen von der Hochschule Nordhausen und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena bereits entsprechende Anträge für die Einrichtung sogenannter Promotionszentren vor. Weitere Anträge der Hochschule Schmalkalden und der Fachhochschule Erfurt sollen demnach im August folgen.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die bereits vor einem Jahr in Thüringen umgesetzt wurde. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass auch Fachhochschulen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zur Promotion führen dürfen. Bislang war dies ausschließlich Universitäten vorbehalten. Wer an einer Fachhochschule promovieren wollte, musste bislang zwingend eine Kooperation mit einer Universität eingehen.
Nach Angaben des Ministeriumssprechers sollen im Sommer 2025 externe Expertinnen und Experten hinzugezogen werden. Ihre Aufgabe sei es, zu prüfen, ob die jeweiligen Hochschulen im angestrebten Bereich ausreichend Forschungsstärke für ein Promotionszentrum nachweisen können. Konkrete Termine für diese Begutachtungen standen zum Zeitpunkt der Mitteilung noch nicht fest.
Ein erfolgreich abgeschlossener Antragsprozess würde den betreffenden Hochschulen ein zeitlich und fachlich begrenztes Promotionsrecht verleihen. So konzentriere sich der Antrag der Hochschule Nordhausen auf den Themenkomplex Nachhaltigkeit, während die Ernst-Abbe-Hochschule Jena einen Antrag in Schlüsseltechnologien mit hoher Transfer- und Querschnittswirkung in Industrie, Gesellschaft und Gesundheitsbereich eingereicht habe. Es soll damit kein allgemeines, sondern ein thematisch eingegrenztes Promotionsrecht ermöglicht werden.
Ziel der Gesetzesänderung sei laut Ministerium, die Wettbewerbsfähigkeit der Fachhochschulen bei der Beantragung und Einwerbung von Forschungsprojekten zu steigern und die Attraktivität für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erhöhen. In anderen Bundesländern bestehen vergleichbare Möglichkeiten an Fachhochschulen teilweise bereits seit einigen Jahren.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.7.2025
Veröffentlicht am 23.07.2025 08:13 von Marcus Schütz