Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Kurs „Ausbildung der Ausbilder/-innen“ sollten die Teilnehmenden über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie entsprechende Berufspraxis verfügen. Der Kurs richtet sich insbesondere an angehende Techniker des DAA-Technikums.
Darüber hinaus sind grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet erforderlich. Technisch wird ein Internet-Zugang vorausgesetzt, da dieser für den Lehrgang notwendig ist.
Zudem müssen die Prüfungsteilnehmenden gemäß den §§ 28 bis 30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 in der Fassung vom 5. Februar 2009 sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Zusammenfassend gelten folgende
Zulassungsvoraussetzungen im Überblick:
- Abgeschlossene Berufsausbildung und relevante Berufspraxis
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet
- Technische Voraussetzung: Vorhandener Internet-Zugang
- Persönliche und fachliche Eignung gemäß §§ 28-30 BBiG (Stand 2009)
- Zielgruppe: Insbesondere angehende Techniker des DAA-Technikums
Details
Der Fernkurs „Ausbildung der Ausbilder/-innen“ richtet sich an Personen, die als Ausbilder/-innen tätig sind oder in Zukunft Ausbildungsverantwortung übernehmen möchten. Dazu gehören sowohl Fachkräfte aus dem Handwerk als auch aus anderen betrieblichen Bereichen, die Auszubildende qualifiziert begleiten und fördern wollen.
Der Kurs vermittelt umfassendes Wissen und praktische Kompetenzen, die für die qualifizierte Ausbildung von Auszubildenden erforderlich sind. Die Teilnehmenden lernen, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen sowie die Ausbildung sorgfältig zu planen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung der Ausbildung und der Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden.
Die vermittelten Lernziele umfassen das Verständnis der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Ausbildung, die Gestaltung eines zielgerichteten Ausbildungsplans, den Erwerb didaktischer Methoden zur Wissensvermittlung sowie die Kompetenzen zur Betreuung und Beurteilung der Auszubildenden im Ausbildungsprozess.
Im Verlauf des Kurses erwerben die Teilnehmenden Fähigkeiten, die Ausbildung eigenständig durchzuführen und erfolgreich abzuschließen. Die Ausbildungsinhalte umfassen demnach verschiedene Phasen des Ausbildungsprozesses von der Planung über die praktische Umsetzung bis hin zum Abschluss.
Absolventinnen und Absolventen des Kurses legen eine Fortbildungsprüfung vor der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim oder der Handwerkskammer für Unterfranken ab. Diese Prüfung erfolgt gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 und bestätigt die Befähigung zur Ausbildung von Auszubildenden.
Der Kurs erstreckt sich über eine Dauer von sechs Monaten und beinhaltet neben dem Fernunterricht insgesamt 3,5 Tage Präsenzseminare mit 28 Unterrichtsstunden, die in den Städten Osnabrück oder Würzburg stattfinden. Der wöchentliche Arbeitsaufwand beträgt durchschnittlich drei Stunden.
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