Zulassungsvoraussetzungen
Für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbildungsleiter/in“ sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Am Lehrgang kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse, Fertigkeiten, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Ausbildung von Auszubildenden im betrieblichen Umfeld verbessern möchte.
Insbesondere richtet sich der Lehrgang „Ausbildungsleiter/in“ an jeden, der die Teilnahme an der Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (vom 21.01.2009) anstrebt. Im Falle einer beabsichtigen Teilnahme an der Prüfung gem. § 4 AEVO sollten die dafür notwendigen Zulassungsvoraussetzungen vorher mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Details
Der Lehrgang ist für alle Mitarbeiter eines Unternehmens geeignet, die für die Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich sind bzw. dies zukünftig anstreben. Neben der Aneignung notwendiger berufs- und arbeitspädagogischer Kompetenzen dient der Lehrgang insbesondere der gezielten Vorbereitung auf die Prüfung der Ausbilder-Eignung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (vom 21.01.2009) bei einer entsprechenden zuständigen Stelle. Der Lehrgang „Ausbildungsleiter/in“ vermittelt den Teilnehmern die relevanten Kompetenzen zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung nach den Vorgaben der aktuell gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung. Insbesondere vermittelt der Lehrgang die Kompetenzen, die Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen, die Ausbildung zu planen sowie vorzubereiten, bei der Einstellung von Auszubildenden mitzuwirken, Ausbildungen sowie praktische Anleitungen durchzuführen, Feedback und Kritikgespräche durchzuführen, auf Lernschwierigkeiten der Auszubildenden entsprechend zu reagieren, auf Prüfungen vorzubereiten und Ausbildungen abzuschließen.
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