Zulassungsvoraussetzungen
Berufsschulabschluss und fachlich geeignete Berufsausbildung. Oder Berufsschulabschluss und eine fachliche geeignete Berufspraxis von dreieinhalb Jahren.
Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Berufsschule; 2) Nachweis einer fachlich geeigneten Berufsausbildung und entsprechende Berufspraxis von fünf Jahren (einschließlich der beruflichen Ausbildungszeit); oder Nachweis einer fachlichen geeigneten Berufspraxis von sieben Jahren; 3) Nachweis einer ausreichenden Vorbereitung. Dieser wird durch das Fernstudium einschließlich der Teilnahme an den Seminaren und Vornotenklausuren erworben.
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Da ich sechs Jahre im einschlägigen Beruf selbstständig bin, erfuhr ich aus neutraler Quelle, dass ich die Bautech. lernen könnte und zur Prüfung zugelassen werden kann.
Ist das wahr?
Wenn Sie mir das bestätigen, so würde ich mich Ende des Jahres für die Bautechnik anmelden.
Bitte um Antwort, ob das geht.
es handelt sich hier um eine Ausbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ (der Fachrichtung Bautechnik). Sie bereiten sich per Fernunterricht selbstständig und betreut auf die staatlichen Abschlussprüfungen vor (die staatliche Technikerprüfung an der Fachschule für Technik in Dresden). Das Ganze dauert etwa 42 Monate.
Vorausgesetzt wird ein Berufsschulabschluss und fachlich geeignete Berufsausbildung. ODER ein Berufsschulabschluss und eine fachliche geeignete Berufspraxis von dreieinhalb Jahren.
Außerdem wird für die Zulassung zur Abschlussprüfung Folgendes vorausgesetzt: Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Berufsschule UND Nachweis einer fachlich geeigneten Berufsausbildung und entsprechende Berufspraxis von fünf Jahren (einschließlich der beruflichen Ausbildungszeit) oder Nachweis einer fachlichen geeigneten Berufspraxis von sieben Jahren; UND Nachweis einer ausreichenden Vorbereitung; dieser wird durch das Fernstudium einschließlich der Teilnahme an den Seminaren und Vornotenklausuren erworben.
Aus Ihrer Frage geht leider nicht hervor, ob Sie eine Ausbildung zum Fließenleger absolviert haben. Ihre Voraussetzungen können Sie auch direkt beim Anbieter dieses Lehrgangs prüfen lassen, dem Institut für Lernsysteme.