Zulassungsvoraussetzungen
Unsere Studiengänge haben das Ziel, aufbauend auf einer fachlichen Erstausbildung zusätzliches Know-how in Journalismus, Medien und Öffentlichkeitsarbeit zu vermitteln.
Aus diesem Grund wendet sich unser Angebot 1. an Personen mit abgeschlossenem nichtjournalistischem Hochschulstudium (Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie).
Eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerplätzen wird auch 2. für Personen reserviert, die keinen Hochschulabschluss, aber eine Berufsausbildung und anschließend mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben.
Details
Das Fernstudium Journalismus soll dem Teilnehmer fachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln, die ihn zur Ausübung des Berufs Journalist befähigen. Der Teilnehmer soll die funktionale Einbettung des Fachjournalismus, der Öffentlichkeitsarbeit und der Medienbranche kennen lernen, seine Bedingungen, Ziele und Wirkungen kritisch reflektieren und in übergreifende Zusammenhänge einordnen können. Dabei werden besonders die moralische Verantwortung von Journalisten und ihre Berufsbedingungen betrachtet.
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Studienberatung
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ich habe an der Universität Leipzig Geschichte auf Bachelor studiert und bin aktuell arbeitssuchend.
Ich würde gern einen Fernlehrgang Journalismus machen und diesen vom Jobcenter fördern lassen. Muss ich hierfür beim Jobcenter etwas vorlegen von Ihrer Fernschule?
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Sobanski
haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an der Freien Journalistenschule (FJS). Mit der folgenden "Maßnahmenummer" (922/200/2018 („Journalismus – Fernstudium“)) können Sie dem Jobcenter gegenüber die FJS vorstellen. Auf der folgenden Seite haben wir im Überblick dargestellt, welche Punkte bei einer Förderung durch das Jobcenter zu beachten sind:
https://www.freie-journalistenschule.de/teilnahme/foerderung-vom-arbeitsamt
Bei Fragen rufen Sie mich gerne an. Ich helfe Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
René Teichmann