Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die IHK-Prüfung
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerkliche Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder ohne Ausbildung: eine mindestens fünfjährige BerufspraxisWichtig: Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Technische Voraussetzungen
Sie benötigen einen Desktop-PC und oder einen Laptop mit einer DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s.
Unterstützte Betriebssysteme: Windows (ab Windows 10), Mac OS (ab Version 10.6) sowie Linux Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Edge, Safari Software: MS Office (Word, Excel, Powerpoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme sowie ein PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere.Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren virtuellen Klassenräumen wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert.
Details
Als Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen sind Sie sehr gut aufgestellt, wenn sich die Aufgaben im Gesundheits- und Sozialmanagement mit betriebswirtschaftlichen Herausforderungen überschneiden.
Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen zu übernehmen.
Der Fernlehrgang ist besonders für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheits- und Sozialbereich geeignet, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche betriebswirtschaftliche Kompetenzen erwerben möchten. Durch die zeitliche und örtliche Flexibilität bietet der Fernlehrgang auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Schichtdienst arbeiten, die Möglichkeit zur Weiterbildung.
Durch die Kombination von Selbstlernphasen mit intensiver Betreuung durch Tutor/-innen und ergänzenden Präsenzveranstaltungen schaffen wir die Grundlagen für den bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere strukturierte Lehrgangsplanung unterstützt Sie zusätzlich. Sie haben immer einen Überblick darüber, welches Thema Sie wann bearbeiten sollten. Unsere Tutor/-innen verfügen über Berufspraxis und langjährige Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen. Das trägt ebenso zur guten und erfolgreichen Prüfungsvorbereitung bei wie die festen und überschaubaren Kursgruppen.
Der Abschluss selbst ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf dem gleichen Niveau wie die akademischen Bachelorabschlüsse eingeordnet.
Der Kurs ist durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Das garantiert Ihnen einerseits ein geprüftes Lehrgangskonzept, und andererseits dass Sie Aufstiegs-BAföG beantragen können. Aufstiegs-BAföG ermöglicht Ihnen einkommens- und vermögensunabhängig einen finanziellen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
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