Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie entweder
1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
2) ODER eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem mindestens dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
3) ODER ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
4) ODER eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
5) ODER eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes/einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen haben. Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Darüber hinaus können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hierbei handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung, die für alle prüfenden Industrie- und Handelskammern gilt.
Details
Der Fernkurs „Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ dauert 18 Monate und bereitet die Teilnehmenden auf die Fortbildungsprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer gemäß Verordnung vom 21.07.2011 vor.
Der Kurs beinhaltet unter anderem folgende Inhalte:
- Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
- Führen und Entwickeln von Personal
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Vorbereitung von Finanz- und Investitionsplanung
Der Kurs richtet sich an Personen, die sich im Gesundheits- und Sozialwesen weiterentwickeln möchten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Betriebsführung und des Managements erwerben wollen. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen in der Lage, betriebliche Prozesse effizient zu planen, Personal professionell zu führen und betriebswirtschaftliche Abläufe zu optimieren.
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