Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.Details
Das Gesundheitswesen sowie das Sozialwesen gelten als Zukunftsbranchen. Als Geprüfte*r Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen sind Sie auf betriebswirtschaftliche, kaufmännische, organisatorische und verwaltende Tätigkeiten im Gesundheitswesen oder Sozialwesen spezialisiert. Mit der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung erwerben Sie umfassende Kenntnisse, die Sie für eine Führungsposition im mittleren Management qualifizieren und schaffen damit eine neue berufliche Perspektive. Die Weiterbildung vermittelt Ihnen Wissen zu betrieblichen Prozessen, Qualitätsmanagement sowie Führungs- und Personalmanagement. Zudem erlernen Sie betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen und Controlling.
Ihr neues Praxiswissen verbindet betriebswirtschaftliches Know-how mit branchenspezifischem Wissen im Sozial- und Gesundheitswesen. Als Geprüfte*r Fachwirt*in sind Sie in Unternehmen des Gesundheitswesens oder in sozialen Einrichtungen, Institutionen und Organisationen tätig. Dazu gehören Krankenhäuser, Gesundheitsämter und -zentren, Reha-Kliniken und -einrichtungen, Wohn- und Seniorenheime sowie Krankenversicherungen.
Die Weiterbildung können Sie mit einer offiziellen IHK-Prüfung abschließen. Sie wählen die IHK selbst aus und melden sich dort an. Die Prüfung ist bei der IHK Reutlingen, IHK Berlin sowie der IHK am Wohn- und Arbeitsort der Teilnehmenden möglich. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie ein IHK-Zeugnis und damit einen bundesweit anerkannten Abschluss als „Geprüfte*r Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)“. Dieser Abschluss entspricht dem Bachelor-Niveau nach DQR 6. Der Fernlehrgang wird auch von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.
Zu den Inhalten des Lehrgangs gehören unter anderem:
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken Weiterentwicklung eines Risikomanagements Gestalten von Schnittstellen und Projekten Ermitteln von Schnittstellen und Pflegen interdisziplinärer Kooperationsbeziehungen Planen, Organisieren und Evaluieren von Projekten Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung Einsatz von Controlling-Instrumenten Führen und Entwickeln von Personal Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitenden Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Durchführen von Marktanalysen Planen und Entwickeln von MarketingkonzeptenErfahrungen & Bewertungen
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