Zulassungsvoraussetzungen
Der Lehrgang richtet sich an alle, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung „Gepr. Meister/in für Bäderbetriebe“ erfüllen. Dies sind besonders Personen, die eine erfolgreiche Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen „Fachan ge stellte/r für Bäderbetriebe“ oder „Schwimmmeistergehilfe/in“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Meisters/einer Meisterin für Bäderbetriebe hat, nachweisen können.
Hinweis
Basis für Lehrgang und Meisterprüfung ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Gepr. Meister/in für Bäderbetriebe“. Die Zulassung zur Meisterprüfung wird von der zuständigen Stelle der Bundesländer erteilt.
Details
Im BSA-Lehrgang „Führungskraft für Bäderbetriebe“ erwerben die Teilnehmer die erforderlichen Kompetenzen zur Leitung eines Bäderbetriebes. Führungskräfte für Bäderbetriebe sind für einen reibungslosen Ablauf im gesamten Bad, inklusive der Überwachung des Badebetriebes und der technischen Anlagen, für die Personalführung sowie für die Ausbildung von Nachwuchskräften verantwortlich. Sie optimieren Abläufe im Betrieb und beteiligen sich an Marketingkonzepten und an der Öffentlichkeitsarbeit. Sie organisieren den Service inklusive des Beschwerdemanagements. Im Bereich Bädertechnik sind sie verantwortlich für die Steuerung und Überwachung aller technischen Einrichtungen. Sie sind in der Lage, Schwimmunterricht, Sport-, Spiel- und Spaßangebote zu planen und durchzuführen. Im Bereich Rettung und Erste Hilfe sorgen sie dafür, dass direkte und professionelle Hilfe geleistet werden kann.
Beschäftigungsmöglichkeiten für eine Führungskraft bzw. eine/n „Gepr. Meister/in für Bäderbetriebe“ bieten sich in öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern, See- und Strandbädern, Freizeitbädern oder in medizinischen Bäderanlagen von Kureinrichtungen und Krankenhäusern sowie in Fitness-/Wellnessclubs und Hotels mit Schwimmbereich(en).
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