Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI, Zertifikat

Weiterbildung @ Bildungswerk für therapeutische Berufe  😍 
  • 8 Monate
  • 186  € monatlich
  • 21Q&A
👉 Der berufsbegleitende Fernlehrgang „Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI“ des BTB qualifiziert Sie in acht Monaten für die psychosoziale Begleitung von Seniorinnen und Senioren in Pflegeeinrichtungen oder im häuslichen Umfeld. Die Ausbildung vermittelt praxisnahe Kenntnisse in Kommunikation, Aktivierung, Demenzbetreuung und rechtlichen Grundlagen und schließt mit einem anerkannten Zertifikat ab. Sie kann jederzeit begonnen und zu 100 % über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Ideal für Menschen mit sozialer Kompetenz, die in einem wachsenden Berufsfeld tätig werden möchten.

Auf einen Blick

🏫 Anbieter Bildungswerk für therapeutische Berufe, Fernschule mit Sitz in Remscheid
Das Bildungswerk für therapeutische Berufe ist bereits seit 1985 ein fester Bestandteil in der gesundheitlichen Erwachsenenbildung und schafft Perspektive! Das Angebot aus Fernlehrgängen der Fachbereiche Prävention + Gesundheit, Pädagogik, Psychologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Betreuung + Pflege und Fitness + Sport bietet umfangreiche Chancen und Möglichkeiten zur Weiterbildung oder auch zur Neuorientierung.
🎓 Fachrichtung Gesundheit & SozialesPflege
📜 Abschluss Zertifikat
⏳ Dauer 8 Monate, Lernaufwand 8 Stunden wöchentlich
🌍 Unterrichtssprache Deutsch
📖 Studieninhalte Gesellschaftliche und biologische Aspekte des Alterns, Menschen mit Behinderungen, körperliche Erkrankungen im Alter, Wahrnehmen, Verstehen, Handeln, Betreuung bei Demenz, Demenz und psychische Erkrankungen im Alter, Kommunikation in der Betreuung, Umgang und Freizeitgestaltung mit älteren Menschen, Betreuung bei Demenz, Unterstützung von Fachpflegekräften bei Basispflege, Prophylaxe und Hygiene, Umgang mit betreuten Klienten, Freizeitgestaltung in der Betreuung und Pflege, Institutionelle, rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
👥 Präsenzphasen nicht vorgesehen
✅ ZFU-Zulassung Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat den Kurs Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI unter der Nummer 7247012c zugelassen.
📅 Kursstart jederzeit
🎟️ AZAV Dieser Kurs ist nach AZAV zertifiziert und kann mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. nach Qualifizierungschancengesetz zu 100 % gefördert werden.
💶 Kosten
ab 186 € monatlich
ab 1488 € insgesamt
🔗 Mehr Infos https://www.btb.info
  • 100 % förderfähig: AZAV-zertifiziert und vollständig über Bildungsgutschein finanzierbar.
  • Flexibler Einstieg: Beginn jederzeit möglich, individuell anpassbare Studiendauer.
  • Praxisnah und multimedial: 16 Studienbriefe mit Audiobooks, digitalen Tools und KI-Lernpartner StudyBuddy.
  • Zukunftssicherer Abschluss: Staatlich zugelassenes Zertifikat mit hoher Relevanz im Pflege- und Betreuungssektor.
  • Individuelle Betreuung: Persönliche Studienbegleitung, optionale Webinare und 2 Jahre Nachbetreuung inklusive.

Zulassungsvoraussetzungen: Für wen eignet sich die Ausbildung zur Betreuungskraft?

Empathie und Gelassenheit im Umgang mit älteren Menschen sind zentrale Voraussetzungen für die Arbeit als Betreuungskraft.

Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI richtet sich an Menschen mit einer sozialen Ader, die gerne mit älteren oder hilfebedürftigen Personen arbeiten möchten. Sie ist sowohl für Einsteigerinnen und Einsteiger ohne Vorerfahrung im Pflege- oder Betreuungsbereich geeignet als auch für Personen, die bereits in der Altenpflege tätig sind und ihre Qualifikation ausbauen wollen.

Zielgruppen im Überblick

  • Interessierte ohne pflegerische Ausbildung, die eine sinnstiftende Tätigkeit anstreben
  • Nicht examinierte Altenpflegekräfte, die sich weiterqualifizieren möchten
  • Berufsumsteigerinnen und -umsteiger, die in einem wachsenden Arbeitsfeld Fuß fassen wollen
  • Angehörige, die bereits privat Pflegeerfahrung gesammelt haben und diese professionalisieren möchten

Persönliche Voraussetzungen

Für die erfolgreiche Teilnahme sollten Sie eine ausgeprägte soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, sowie psychische Stabilität mitbringen. Gelassenheit im Umgang mit demenziell veränderten Menschen oder psychisch erkrankten Klientinnen und Klienten ist ebenfalls von Vorteil.

Formale Anforderungen

  • 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer stationären Pflegeeinrichtung vor Lehrgangsbeginn
  • Erste-Hilfe-Kurs oder ein Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht älter als zwei Jahre)
  • Zweiwöchiges Betreuungspraktikum (80 Stunden) während der Ausbildung

Wichtig: Wer bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügt – etwa als Pflegehilfskraft oder Alltagsbegleiterin –, kann sich diese auf Antrag anrechnen lassen. In solchen Fällen kann auf die Praktika verzichtet werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Welche Aufgaben übernehmen Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI?

Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI – früher bekannt als § 87b SGB XI – leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen. Ihre Tätigkeit zielt darauf ab, soziale Teilhabe zu fördern und den Alltag in Pflegeeinrichtungen zu bereichern. Dabei steht nicht die medizinische Pflege, sondern die persönliche Zuwendung im Vordergrund.

Kernaufgaben:

  • Begleitung im Alltag: Gespräche führen, zuhören, Orientierung bieten
  • Aktivierungsangebote: Basteln, Musizieren, Bewegungseinheiten oder Ausflüge organisieren
  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung: Hilfe beim Ankleiden, bei den Mahlzeiten oder bei der Mobilität (im Rahmen der Laienpflege)
  • Förderung sozialer Kontakte: Gruppenspiele, gemeinsame Aktivitäten, Einbindung in die Gemeinschaft
  • Zusammenarbeit mit Pflegepersonal: Ergänzende Betreuung zur pflegerischen Versorgung, Austausch über Bedürfnisse der betreuten Personen

Die Tätigkeit kann sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch im ambulanten Bereich oder im häuslichen Umfeld ausgeübt werden. Gerade für Menschen mit Demenz oder psychischen Einschränkungen ist die kontinuierliche, wertschätzende Begleitung durch Betreuungskräfte entscheidend für das emotionale Wohlbefinden.

Was lernen Sie in der Ausbildung zur Betreuungskraft?

Die Ausbildung beim BTB vermittelt Ihnen fundierte Kenntnisse und praxisnahe Kompetenzen, um ältere oder hilfebedürftige Menschen professionell zu begleiten. Der Lehrplan orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 43b, 53b SGB XI und wurde staatlich zugelassen sowie AZAV-zertifiziert.

Themenschwerpunkte der Ausbildung:

  • Alter und Gesellschaft: Soziologische und biologische Aspekte des Alterns
  • Umgang mit Erkrankungen: Grundlagen zu Demenz, psychischen und körperlichen Erkrankungen im Alter
  • Kommunikation und Beziehungsgestaltung: Gesprächsführung, Wahrnehmung, Umgang mit schwierigen Situationen
  • Betreuungsalltag strukturieren: Freizeitgestaltung, Aktivierung, Biografiearbeit
  • Grundlagen der Pflegeassistenz: Unterstützung bei der Basispflege, Hygiene und Prophylaxe
  • Rechtliche und ethische Grundlagen: Aufgabenverständnis, Schweigepflicht, Dokumentation

Die Ausbildung umfasst 16 Studienbriefe, die mit Zwischentests ergänzt werden. Diese Unterlagen stehen sowohl als Printversion als auch digital als PDF oder Audiobook zur Verfügung. Begleitend erhalten Sie Zugang zu Webinaren und interdisziplinären Online-Seminaren.

Ein besonderes Plus: Mit dem digitalen Lernpartner StudyBuddy können Sie Inhalte wiederholen, vertiefen und Ihren Lernfortschritt flexibel steuern.

Wie ist der Lehrgang beim BTB organisiert?

Der Fernlehrgang zur Betreuungskraft beim BTB ist so konzipiert, dass er sich optimal in den beruflichen und privaten Alltag integrieren lässt. Die Ausbildung kann jederzeit begonnen und berufsbegleitend absolviert werden. Die empfohlene Regelstudienzeit beträgt acht Monate, kann jedoch individuell verkürzt oder verlängert werden – ganz nach Ihrem Lerntempo und Ihren Lebensumständen.

Ablauf der Ausbildung:

  • Start: jederzeit möglich, ohne feste Einschreibefrist
  • Studienmaterial: 16 Studienbriefe mit Übungen, Aufgaben und Praxisbeispielen
  • Lernaufwand: ca. 8 Stunden pro Woche
  • Prüfung: schriftliche Abschlussprüfung im Online-Format
  • Abschluss: BTB-Zertifikat „Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI“ und detaillierte Ausbildungsbescheinigung

Zusätzlich zur theoretischen Ausbildung sind zwei Praktika verpflichtend: ein einwöchiges Orientierungspraktikum vor Lehrgangsbeginn und ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum während der Ausbildungszeit. Beide Praktika können flexibel organisiert und bei entsprechender beruflicher Vorerfahrung auch anerkannt werden.

Ein besonderer Service des BTB: Nach Ausbildungsende profitieren Sie von einer zweijährigen kostenfreien Nachbetreuung, etwa zur Prüfungsvorbereitung oder für zusätzliche Qualifizierungen.

Wie funktioniert die Förderung über einen Bildungsgutschein?

Der Lehrgang „Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI“ ist nach AZAV zertifiziert und damit zu 100 % über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters förderfähig. Diese staatliche Unterstützung richtet sich insbesondere an Arbeitssuchende, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sowie Menschen in einer beruflichen Umorientierung.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie befinden sich in Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  • Sie haben mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter ein Weiterbildungsziel vereinbart
  • Die Weiterbildung ist im individuellen Fall förderfähig (Einzelfallentscheidung)

Das müssen Sie wissen:

  • Maßnahmennummer: 391 / 1220 / 2024
  • Kostenübernahme: Inklusive Kursgebühren, Studienmaterial und Erste-Hilfe-Kurs
  • Beginn: jederzeit möglich nach Genehmigung durch die Arbeitsagentur

Das BTB stellt Ihnen auf Wunsch alle nötigen Unterlagen zur Verfügung, um die Förderung zu beantragen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den Formalitäten unterstützt Sie das BTB-Studiensekretariat persönlich.

Welche beruflichen Perspektiven bietet die Ausbildung?

Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53b SGB XI eröffnet vielfältige und zukunftssichere Beschäftigungsmöglichkeiten in der Altenpflege. Angesichts des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels werden qualifizierte Betreuungskräfte bundesweit gesucht – sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch im ambulanten Bereich.

Mögliche Einsatzbereiche:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Einrichtungen für betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen
  • Private Haushalte im Rahmen der häuslichen Betreuung

Neben einer festen Anstellung besteht auch die Möglichkeit, freiberuflich oder selbstständig tätig zu werden – etwa als Alltagsbegleiterin oder Betreuungskraft auf Honorarbasis. Das BTB unterstützt Absolventinnen und Absolventen dabei mit einem Leitfaden zur Selbstständigkeit sowie einer kostenlosen Existenzgründungsberatung.
Weiterführende Qualifizierungen:

Dank des modularen Ausbildungssystems können Sie nach dem erfolgreichen Abschluss direkt weitere BTB-Lehrgänge anschließen, beispielsweise:

  • Betreuung in der häuslichen Umgebung
  • Wohngruppenleitung
  • Wohngruppenleitung mit Zusatzmodul BWL

Diese Zusatzqualifikationen eröffnen zusätzliche berufliche Perspektiven, etwa in leitender Funktion innerhalb von Pflegewohngemeinschaften.

Antworten auf häufige Fragen zur Ausbildung

  • Kann ich den Kurs verkürzen? Ja, bei entsprechender Vorbildung oder Berufserfahrung kann die Ausbildungszeit individuell verkürzt werden. Eine Prüfung durch das BTB ist vorab möglich.
  • Müssen die Praktika verpflichtend absolviert werden? Grundsätzlich ja. Wer jedoch über einschlägige Berufserfahrung verfügt, kann sich die Praktika auf Antrag anrechnen lassen.
  • Was passiert, wenn ich das Praktikum nicht nachweisen kann? In diesem Fall erhalten Sie lediglich ein Abschlusszeugnis über die theoretischen Grundlagen – nicht jedoch das Zertifikat zur Betreuungskraft.
  • Wie funktioniert die Abschlussprüfung? Die Prüfung erfolgt online und kann flexibel innerhalb der Betreuungszeit abgelegt werden. Eine Wiederholung ist bis zu zweimal kostenfrei möglich.
  • Kann ich mit dem Zertifikat mit Pflegekassen abrechnen? Ja, das ist grundsätzlich möglich – in der Regel nach einem zusätzlichen Anerkennungsverfahren beim zuständigen Amt.
  • Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein? Sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Das BTB stellt Ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
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