Staatl. gepr. Übersetzer Spanisch, Staatlich geprüfter Übersetzer

Ausbildung @ AKAD University 

Dieser Fernlehrgang bereitet Sie innerhalb von 2 Jahren auf die staatlichen Abschlussprüfungen zum Staatlich geprüften Übersetzer Spanisch vor. Sie gewinnen aufgrund der vielen Beispiele und Praxisübungen eine besonders große Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck, in der Grammatik, der Lexik und der Idiomatik der spanischen und der deutschen Sprache.

Auf einen Blick

Anbieter AKAD University, Fachhochschule mit Sitz in Stuttgart
Fachrichtung FremdsprachenÜbersetzer & Dolmetscher
Abschluss Staatlich geprüfter Übersetzer (SGÜ)
Dauer 24 Monate
Unterrichtssprache Deutsch
Studieninhalte Grammatik, Linguistik, Übersetzungstechniken, Stilistik, Wirtschaftsfranzösisch, Landeskunde, Geisteswissenschaften (Philosphie, Psychologie, Soziologie, Politologie, Staats- und Gesellschaftslehre)
Präsenzphasen Präsenzseminare an insgesamt 15 Tagen sowie Online-Seminare von insgesamt 8 Stunden
ZFU-Zulassung Die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat den Kurs Staatl. gepr. Übersetzer Spanisch unter der Nummer 118095c zugelassen.
Kursstart jederzeit
Kosten
ab 229 € monatlich
ab 5496 € insgesamt
Mehr Infos https://www.akad.de

Zulassungsvoraussetzungen

Spanisch-Dolmetscher bzw. Übersetzer werden: Das geht auch per Fernstudium
© alexkich/Fotolia

Für die Zulassung zum Fernkurs werden Spanischkenntnisse auf Niveaustufe C1 vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse können Sie über einen kostenlosen Eingangstest nachweisen, den Sie über die AKAD-Website absolvieren können. Sie sollten außerdem mindestens 21 Jahre alt sein und die die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen können.

Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung gelten weitere Voraussetzungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zur Abschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen können, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Durch die 2-jährige Teilnahme an diesem AKAD-Fernkurs können Sie dies in der Regel problemlos nachweisen. 

Die Prüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, z. B. in Karlsruhe, ab. Sie besteht aus fünf Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Fernstudium zum Staatlich geprüften Übersetzer Spanisch

Dieser Kurs richtet sich an Dolmetscher und Übersetzer sowie an alle, die als Spanisch-Übersetzer arbeiten und die geschütze Berufsbezeichnung Staatlich geschützter Übersetzer Spanisch tragen möchten. AKAD Weiterbildung ist derzeit der einzige Anbieter, der Ihnen die Möglichkeit bietet, sich auf die Prüfungen zum Staatlich geprüften Übersetzer per Fernstudium vorzubereiten.

Studieninhalte

Der Fernkurs vermittelt die Kompetenz, die erforderlich ist, um anspruchsvolle Texte sowohl schriftlich als auch mündlich aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt zu übertragen. Studieninhalte im Einzelnen:

  • 1. Semester: Economia, Deutsche Sprache
  • 2. Semester: Español C2, Deutschlandstudien, Estudios de España e Hispanoamérica
  • 3. Semester: Textanalyse und Textproduktion, Allgemeine Übersetzungslehre: Spanisch – Deutsch, Übersetzen allgemeinsprachlicher Texte: Spanisch – Deutsch
  • 4. Semester: Übersetzen von Wirtschaftstexten: Spanisch – Deutsch, Verhandlungsdolmetschen und Stegreifübersetzen Spanisch – Deutsch, Vorbereitung auf die Prüfung „Staatlich geprüfter/-e Übersetzer/-in Spanisch“

5 Seminare an insgesamt 11 Tagen sowie 1 Online-Seminar unterstützen das Fernstudium und bereiten auf die staatliche Abschlussprüfung vor. Die Seminare finden in Stuttgart statt.

Das Studienmaterial besteht aus insgesamt 36 Lerneinheiten sowie 2 Audio-CDs.

Studiendauer

Dieser Fernkurs ist als Fernstudium angelegt, den Sie neben dem Beruf und von zu Hause aus absolvieren können. Der Lehrgang dauert insgesamt 24 Monate. Der wöchentliche Lernaufwand liegt bei etwa 14 Stunden.

Studienabschluss und Prüfung

Der Lehrgang bereitet auf die staatliche Prüfung zum Staatlich geprüften Übersetzer Spanisch vor. Nach Bestehen dieser Prüfung dürfen Sie sich Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch nennen.

Die Prüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, etwa in Karlsruhe, ab. Die Prüfung besteht aus insgesamt 5 Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungen finden je nach Prüfungsamt im Frühjahr, Sommer oder Herbst statt.

Studiengebühren

Für diesen Vorbereitungslehrgang fallen Studiengebühren von insgesamt 5136 EUR in. Diese können Sie auch in monatlichen Raten von 214 EUR begleichen. Die Prüfungsämter erheben zusätzliche Gebühren. Hinweise zur Studienfinanzierung gibt der Studienführer von AKAD Weiterbildung.

Studienberatung

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  • Josef · vor 2 Jahren
    Hallo ich bin Josef, össterreicher und lebe in Ecuador. Ich interessiere mich für den Fernkurs als staatlich geprüfter Übersetzer. Ich besitze einen deutschen Gesellenbrief. Bitte um Informationen der Zulsssungsbedingungen.
    • fernstudi.net · vor 2 Jahren
      @Josef Hallo, für die Zulassung zum Fernkurs werden Spanischkenntnisse auf Niveaustufe C1 vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse können Sie über einen kostenlosen Eingangstest nachweisen, den Sie über die AKAD-Website absolvieren können. Sie sollten außerdem mindestens 21 Jahre alt sein und die die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen können.

      Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung gelten weitere Voraussetzungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zur Abschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen können, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Durch die 2-jährige Teilnahme an diesem AKAD-Fernkurs können Sie dies in der Regel problemlos nachweisen.
  • Martin · vor 2 Jahren
    Hallo. Ich komme aus Argentinien und habe dort in Philosophie promoviert. Ich wollte wissen, ob ich mich einschreiben darf, denn die mittlere Reife habe ich natürlich nicht. 
    • · vor 2 Jahren
      @Martin Hallo Martin, 
      danke für Ihre Anfrage. Gerne dürfen Sie die Weiterbildung zum staatlich geprüften Übersetzer auch ohne die mittlere Reife bei uns belegen. Jedoch werden Sie zur externen staatlichen Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer nur unter gewissen Voraussetzungen zugelassen. Diese, sowie weiterführende Informationen, finden Sie hier: https://www.akad.de/weiterbildung/lehrgang/staatlich-gepruefter-uebersetzer-mw-spanisch/zulassung/

      Über die exakten Zulassungsbedingungen informieren Sie sich am besten bei der Prüfungsinstitution Ihrer Wahl - wir empfehlen das Regierungspräsidium Karlsruhe (die Verlinkung zum Regierungspräsidium Karlsruhe finden Sie auch unter obenstehendem Link).
      Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere freundliche AKAD Studienberatung gerne für eine individuelle Beratung mit weiteren Details zur Verfügung.
      Dein Team der AKAD Weiterbildung
  • Ana Martín Jiménez · vor 4 Jahren
    Hallo, mein Name ist Ana. Ich bin Spanierin und würde gerne wissen, ob ich mit der Niveaustufe C1 Deutsch zum Studium zugelassen werden kann?
    • fernstudi.net · vor 4 Jahren
      @Ana Martín Jiménez Hallo,
      von AKAD empfohlen werden Sprachkenntnisse auf Niveaustufe C1, sowohl im Deutschen als auch in der Fremdsprache. Ihre Kenntnisse dürften also ausreichen. Die Sprachkenntnisse können Sie durch einen Sprachtest über die AKAD-Website nachweisen.
  • Alejandro · vor 6 Jahren
    ich wohne in Deutschland aber ich bin Kolumbianer, ich habe einen Master in Linguistik und Webtechnologie an der Philipps Universität Marburg abgeschlossen. Darf ich den Kurs teilnehmen?
  • Teresa · vor 6 Jahren
    Guten Tag, Ich lebe und er Schweiz, ist AKAD in der Schweiz ernekannt? Ich brauche C1 Niveau in Deutsch für diese Studium?
    • fernstudi.net · vor 6 Jahren
      @Teresa Hallo Teresa,

      was genau meinen Sie mit „Ist AKAD anerkannt?”? Ob der Anbieter AKAD Weiterbildung bei Arbeitgebern auch in der Schweiz bekannt und beliebt ist?

      Oder meinen Sie den Abschluss zum „Staatlich geprüfter Übersetzer (SGÜ)?

      Zu letzterer Frage können wir Ihnen sagen, dass es sich hier um einen deutschen staatlichen Abschluss handelt. Inwieweit Arbeitgeber oder Behörden in der Schweiz diesen Abschluss als Voraussetzung für eine Einstellung/Beschäftigung anerkennen, erfragen Sie am besten direkt dort.

      Um zum Fernkurs zugelassen zu werden, brauchen Sie Spanischkenntnisse auf Niveaustufe C1.
  • Anne · vor 6 Jahren
    Ich lebe in Kolumbien und arbeite gelegentlich als Übersetzerin. Ich hätte großes Interesse dieses Fernstudium zu absolvieren. Wieviele Seminare werden in Deutschland während des Studiums durchgeführt?
    • fernstudi.net · vor 6 Jahren
      @Anne Hallo Anne,
      der Kurs umfasst ingesamt 5 Seminare (11 Tage) sowie 1 Online-Seminar. Auch für die Prüfung würden Ihnen ggf. Reisekosten entstehen, denn die Prüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, z. B. in Karlsruhe, ab. Sie besteht aus fünf Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungen finden je nach Prüfungsamt im Frühjahr, Sommer oder Herbst statt.
  • Anita · vor 12 Jahren
    Hallo, Ich bin Österreicherin lebe aber schon seit 9 Jahren in Spanien und habe dort auch eine Zulassungsprüfung zur Universität in Spanien gemacht. Ausserdem habe ich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau in Österreich. Ich arbeite als Bürohilfe (auxiliar administrativo) in Spanien, sind das genug Voraussetzungen um mich für diese Ausbildung anzumelden? Und wird diese Ausbildung in ganz Europa anerkannt oder nur in Deutschland? Vielen Dank für die Hilfe!!
    • fernstudi.net · vor 7 Jahren
      @Anita Hallo,

      vorausgesetzt, Ihre Spanischkenntnisse bewegen sich auf dem Niveau GER C1, können Sie sich jederzeit für diesen Kurs anmelden. Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung, auf die dieser Fernkurs vorbereitet, gelten weitere Voraussetzungen (siehe auch Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer/Übersetzerinnen, Dolmetscher/Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherinnen):
      • Nachweis mindestens des Mittleren Schulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses
      • Nachweis einer mehrjährigen Ausbildung als Übersetzer/Übersetzerin bzw. Dolmetscher/Dolmetscherin oder einer dieser Ausbildung gleichwertigen fremdsprachlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Berufspraxis als Übersetzer/ Übersetzerin bzw. Dolmetscher/Dolmetscherin

      Letzteres weisen Sie durch die Teilnahme am AKAD-Fernkurs nach. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

      Zur Frage der Anerkennung: Es ist nicht ganz klar, was Sie damit meinen. Ich denke, dass Sie sich mühelos mit dieser Ausbildung auch in spanischen Unternehmen bewerben können und dass die deutsche Ausbildung zum Staatlich geprüften Übersetzer auch in Spanien einen guten Ruf besitzt.

      Werfen Sie auch einen Blick auf den Bachelor-Studiengang Fachübersetzen (6 Semester, AKAD University). Der Bachelor-Abschluss ist dank Bologna-Verfahren mindestens europaweit anerkannt und vergleichbar.
  • Gast · vor 13 Jahren
    Ich lebe und arbeite seit über 2,5 Jahren in Spanien und Spanisch ist demnach meine Alltagssprache bei der Arbeit sowie im Privaten. Ich verfüge aber bislang über kein Zertifikat in der spanischen Sprache. Gibt es da eine andere Möglichkeit, wie z.B. ein Sprachtest, um Sprachkenntnisse nachzuweisen oder sollte man unbedingt etwas Schriftliches vorweisen können um zum Studium zugelassen zu werden?
    Mit freundlichen Grüßen
    Hanna Schöning
  • Gast · vor 14 Jahren
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich überlege, als 2. Standbein eine Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin der spanischen Sprache zu absolvieren.
    Ich habe allerdings nie als Dolmetscherin gearbeitet, aber 3 Jahre in Spanien gelebt, und mir so die Sprache äußerst gut angeeignet. Ausser einem Zertifikat der Escuela Oficial de Idiomas in Barcelona, wo ich ca. 5 Monate meines Auslandaufenthaltes verbracht habe, liegt mir nicht vor.
    Habe ich mit diesen Voraussetzungen nun keinen Zugang zu diesem Studium?
    Herzlichen Dank vorab für Ihre kurze Stellungnahme.
    Freundliche Grüße
    Angelika Lenz
    P. s.: Ich bin als Industriekauffrau ausgebildet und momentan auch in diesem Beruf tätig.
    • Christian Wolf · vor 14 Jahren
      @Gast Werte Frau Lenz,
      zugelassen zur Prüfung werden Sie unter folgenden Bedingungen:
      Bei der Abschlussprüfung müssen Sie die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen. Zur Prüfung wird zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

      Der letztgenannte Nachweis wird normalerweise durch das Absolvieren des AKAD-Kurses erbracht. Sie sollten keine Probleme haben, zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden.
      Für nähere Informationen erkundigen Sie sich aber bitte direkt beim Anbieter AKAD sowie bei den Prüfungsämtern.
      Viel Erfolg mit Ihrer Weiterbildung!
  • Nadja Buisman · vor 4 Jahren
    Hallo,
    ich bin Halbösterreicherin und Halbspanierin und habe bereits einige Semester des Studienganges Transkulturelle Kommunikation (Deutsch, Englisch, Spanisch) in Wien hinter mir, bin aber vor Beendigung des Studiums nach Spanien gezogen.
    Dürfte ich den Kurs auch belegen oder gilt dies nur für Deutschland und die Schweiz? Falls ja, können einige der abgeschlossenenen Semester bzw ECTS angerechnet werden oder haben die beiden nichts mit einander zu tun?

    VIelen Dank!

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