Zulassungsvoraussetzungen

© alexkich/Fotolia
Für die Zulassung zum Fernkurs werden Spanischkenntnisse auf Niveaustufe C1 vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse können Sie über einen kostenlosen Eingangstest nachweisen, den Sie über die AKAD-Website absolvieren können. Sie sollten außerdem mindestens 21 Jahre alt sein und die die mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen können.
Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung gelten weitere Voraussetzungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zur Abschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen können, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Durch die 2-jährige Teilnahme an diesem AKAD-Fernkurs können Sie dies in der Regel problemlos nachweisen.
Die Prüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, z. B. in Karlsruhe, ab. Sie besteht aus fünf Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Fernstudium zum Staatlich geprüften Übersetzer Spanisch
Dieser Kurs richtet sich an Dolmetscher und Übersetzer sowie an alle, die als Spanisch-Übersetzer arbeiten und die geschütze Berufsbezeichnung Staatlich geschützter Übersetzer Spanisch tragen möchten. AKAD Weiterbildung ist derzeit der einzige Anbieter, der Ihnen die Möglichkeit bietet, sich auf die Prüfungen zum Staatlich geprüften Übersetzer per Fernstudium vorzubereiten.
Studieninhalte
Der Fernkurs vermittelt die Kompetenz, die erforderlich ist, um anspruchsvolle Texte sowohl schriftlich als auch mündlich aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt zu übertragen. Studieninhalte im Einzelnen:
- 1. Semester: Economia, Deutsche Sprache
- 2. Semester: Español C2, Deutschlandstudien, Estudios de España e Hispanoamérica
- 3. Semester: Textanalyse und Textproduktion, Allgemeine Übersetzungslehre: Spanisch – Deutsch, Übersetzen allgemeinsprachlicher Texte: Spanisch – Deutsch
- 4. Semester: Übersetzen von Wirtschaftstexten: Spanisch – Deutsch, Verhandlungsdolmetschen und Stegreifübersetzen Spanisch – Deutsch, Vorbereitung auf die Prüfung „Staatlich geprüfter/-e Übersetzer/-in Spanisch“
5 Seminare an insgesamt 11 Tagen sowie 1 Online-Seminar unterstützen das Fernstudium und bereiten auf die staatliche Abschlussprüfung vor. Die Seminare finden in Stuttgart statt.
Das Studienmaterial besteht aus insgesamt 36 Lerneinheiten sowie 2 Audio-CDs.
Studiendauer
Dieser Fernkurs ist als Fernstudium angelegt, den Sie neben dem Beruf und von zu Hause aus absolvieren können. Der Lehrgang dauert insgesamt 24 Monate. Der wöchentliche Lernaufwand liegt bei etwa 14 Stunden.
Studienabschluss und Prüfung
Der Lehrgang bereitet auf die staatliche Prüfung zum Staatlich geprüften Übersetzer Spanisch vor. Nach Bestehen dieser Prüfung dürfen Sie sich Staatlich geprüfter Übersetzer Spanisch nennen.
Die Prüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, etwa in Karlsruhe, ab. Die Prüfung besteht aus insgesamt 5 Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungen finden je nach Prüfungsamt im Frühjahr, Sommer oder Herbst statt.
Studiengebühren
Für diesen Vorbereitungslehrgang fallen Studiengebühren von insgesamt 5136 EUR in. Diese können Sie auch in monatlichen Raten von 214 EUR begleichen. Die Prüfungsämter erheben zusätzliche Gebühren. Hinweise zur Studienfinanzierung gibt der Studienführer von AKAD Weiterbildung.

Weitere Infos zum Dolmetscher-Fernstudium
Risikolos studieren und weiterbilden mit AKAD:
- Nutzen Sie den Testmonat, um herauszufinden, ob Ihnen der Übersetzer-Lehrgang mit AKAD liegt. Sind Sie nicht zufrieden mit den Studienmaterialien, können Sie innerhalb der vierwöchigen Widerrufsfrist ohne weitere Verpflichtungen und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
- Nur bei AKAD gibt es eine Geld-zurück-Garantie. Sie erhalten sämtliche Studiengebühren zurück, wenn Sie alle Kompetenznachweise innerhalb Ihres AKAD-Lehrgangs erfolgreich bearbeitet haben, an allen angebotenen Präsenz- und Online-Seminaren teilgenommen haben und trotz der Teilnahme an allen möglichen Wiederholungsprüfungen bei den externen Prüfungsstellen Ihren Abschluss nicht erreicht haben.
Erfahrungen & Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen. Hinterlassen Sie selbst eine Bewertung und helfen Sie anderen bei ihrer Entscheidungsfindung.
Jetzt bewerten
Studienberatung
Fragen an die Studienberatung? Stellen Sie Ihre Frage hier, auch anonym. Ein Mitarbeiter der Einrichtung Ausbildung oder die Redaktion wird Ihnen antworten.
or post as a guest
Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung gelten weitere Voraussetzungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Zur Abschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise nachweisen können, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Durch die 2-jährige Teilnahme an diesem AKAD-Fernkurs können Sie dies in der Regel problemlos nachweisen.
Dein Team der AKAD Weiterbildung
von AKAD empfohlen werden Sprachkenntnisse auf Niveaustufe C1, sowohl im Deutschen als auch in der Fremdsprache. Ihre Kenntnisse dürften also ausreichen. Die Sprachkenntnisse können Sie durch einen Sprachtest über die AKAD-Website nachweisen.
die Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zum Kurs können Sie weiter oben entnehmen:
was genau meinen Sie mit „Ist AKAD anerkannt?”? Ob der Anbieter AKAD Weiterbildung bei Arbeitgebern auch in der Schweiz bekannt und beliebt ist?
Oder meinen Sie den Abschluss zum „Staatlich geprüfter Übersetzer (SGÜ)?
Zu letzterer Frage können wir Ihnen sagen, dass es sich hier um einen deutschen staatlichen Abschluss handelt. Inwieweit Arbeitgeber oder Behörden in der Schweiz diesen Abschluss als Voraussetzung für eine Einstellung/Beschäftigung anerkennen, erfragen Sie am besten direkt dort.
Um zum Fernkurs zugelassen zu werden, brauchen Sie Spanischkenntnisse auf Niveaustufe C1.
der Kurs umfasst ingesamt 5 Seminare (11 Tage) sowie 1 Online-Seminar. Auch für die Prüfung würden Ihnen ggf. Reisekosten entstehen, denn die Prüfung legen Sie vor einem der zuständigen Prüfungsämter, z. B. in Karlsruhe, ab. Sie besteht aus fünf Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungen finden je nach Prüfungsamt im Frühjahr, Sommer oder Herbst statt.
vorausgesetzt, Ihre Spanischkenntnisse bewegen sich auf dem Niveau GER C1, können Sie sich jederzeit für diesen Kurs anmelden. Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung, auf die dieser Fernkurs vorbereitet, gelten weitere Voraussetzungen (siehe auch Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer/Übersetzerinnen, Dolmetscher/Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherinnen):
Letzteres weisen Sie durch die Teilnahme am AKAD-Fernkurs nach. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Zur Frage der Anerkennung: Es ist nicht ganz klar, was Sie damit meinen. Ich denke, dass Sie sich mühelos mit dieser Ausbildung auch in spanischen Unternehmen bewerben können und dass die deutsche Ausbildung zum Staatlich geprüften Übersetzer auch in Spanien einen guten Ruf besitzt.
Werfen Sie auch einen Blick auf den Bachelor-Studiengang Fachübersetzen (6 Semester, AKAD University). Der Bachelor-Abschluss ist dank Bologna-Verfahren mindestens europaweit anerkannt und vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Schöning
ich überlege, als 2. Standbein eine Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin der spanischen Sprache zu absolvieren.
Ich habe allerdings nie als Dolmetscherin gearbeitet, aber 3 Jahre in Spanien gelebt, und mir so die Sprache äußerst gut angeeignet. Ausser einem Zertifikat der Escuela Oficial de Idiomas in Barcelona, wo ich ca. 5 Monate meines Auslandaufenthaltes verbracht habe, liegt mir nicht vor.
Habe ich mit diesen Voraussetzungen nun keinen Zugang zu diesem Studium?
Herzlichen Dank vorab für Ihre kurze Stellungnahme.
Freundliche Grüße
Angelika Lenz
P. s.: Ich bin als Industriekauffrau ausgebildet und momentan auch in diesem Beruf tätig.
zugelassen zur Prüfung werden Sie unter folgenden Bedingungen:
Der letztgenannte Nachweis wird normalerweise durch das Absolvieren des AKAD-Kurses erbracht. Sie sollten keine Probleme haben, zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden.
Für nähere Informationen erkundigen Sie sich aber bitte direkt beim Anbieter AKAD sowie bei den Prüfungsämtern.
Viel Erfolg mit Ihrer Weiterbildung!
ich bin Halbösterreicherin und Halbspanierin und habe bereits einige Semester des Studienganges Transkulturelle Kommunikation (Deutsch, Englisch, Spanisch) in Wien hinter mir, bin aber vor Beendigung des Studiums nach Spanien gezogen.
Dürfte ich den Kurs auch belegen oder gilt dies nur für Deutschland und die Schweiz? Falls ja, können einige der abgeschlossenenen Semester bzw ECTS angerechnet werden oder haben die beiden nichts mit einander zu tun?
VIelen Dank!