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Qualifizierungschancengesetz: 100% Förderung auch fürs Fernstudium

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine Initiative auf Bundesebene zur Weiterbildungsförderung, die bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und zum 1. April 2024 ergänzt wurde.

Es stellt eine Erweiterung der staatlichen Förderleistungen für Weiterbildungen dar und hat das Ziel, die Weiterbildung von bereits beschäftigten Personen zu stärken, um sie fit für die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes zu machen. Die Förderung soll Unternehmen gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen, um Strukturwandel und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Im folgenden verschaffe ich Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Aspekten des Qualifizierungschancengesetzes, insbesondere den Voraussetzungen an Unternehmen, Mitarbeiter und Umfang der Weiterbildung, sowie der Förderhöhe und Beantragung.

Wer wird durch das QCG gefördert?

Das Angebot des Qualifizierungschancengesetzes gilt für aktuell beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Voll- und Teilzeit sowie für geringfügig Beschäftigte.

Ab dem 1. April 2024 entfällt die bisherige Einschränkung, dass das QCG nur für Personen genutzt werden kann, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind oder in Engpassberufen mit Fachkräftemangel arbeiten.

Damit adressiert das Gesetz nunmehr auch Bedarfe, die sich an notwendigen berufs- oder weiterqualifizierenden Abschlüssen ergeben, um Arbeitnehmern eine Weiterbeschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen.

Für Unternehmen sieht das Gesetz dahingehend eine Förderung durch Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelten vor. Neu ist ab 1. April 2024 für Arbeitgeber die alternative Fördermöglichkeit mit dem Qualifizierungsgeld für Beschäftigte, denen in besonderem Maße ein Jobverlust durch Strukturwandel droht.

Was ist laut QCG förderbar?

Demnach sind zwei Arten von Weiterbildungen, auch im Fernstudium, förderfähig:

  • Abschlussorientierte Qualifizierungen für geringqualifizierte, an- und ungelernte Beschäftigte
  • Anpassungsqualifizierungen für alle Beschäftigten ab einer Weiterbildungsdauer von mehr als 120 Stunden

Wie wird durch das QCG gefördert?

Das Qualifizierungschancengesetz soll eine gezielte und bedarfsgerechte Unterstützung von Unternehmen und Beschäftigten bei der beruflichen Weiterbildung darstellen. Hierzu stellt das QCG unterschiedliche Fördermöglichkeiten zu Verfügung.

  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten: Unternehmen können Zuschüsse zu den Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Die Höhe dieser Zuschüsse variiert je nach Unternehmensgröße.

und/oder

  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ihre Beschäftigten an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Höhe der Zuschüsse variiert ebenfalls je nach Unternehmensgröße.

oder

  • Qualifizierungsgeld: Anstelle der Erstattung von Lehrgangskosten oder Zuschüssen zum Arbeitsentgelt können Unternehmen auch Qualifizierungsgeld beantragen. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, deren Höhe von der sogenannten Nettoentgeltdifferenz abhängig ist, welche während der Weiterbildungsmaßnahme entstehen würde.

Wie hoch ist die Förderung?

In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und des Förderbedarfs können Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bis zu einer Fördergrenze von 100% bezuschusst werden. Darüber hinaus können Arbeitnehmern zusätzlich anfallende Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildung erstattet werden, wie beispielweise Fahrtkosten, Unterbringung oder Kinderbetreuung.

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten

Mit den Zuschüssen zu den Lehrgangskosten werden bis zu 100% der Weiterbildungskosten erstattet.

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)

  • Bis zu 100% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)

  • Bis zu 50% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)

  • Bis zu 25% Kostenerstattung

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)

  • Bis zu 15% Kostenerstattung

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Die Kosten für das Arbeitsentgelt des Mitarbeiters für die Zeit der Weiterbildung können ebenfalls erstattet werden. Die maximale Höhe des Zuschusses ist hierbei abhängig von Unternehmensgröße und Abschlussziel.

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)

  • Bis zu 75% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)

  • Bis zu 50% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)

  • Bis zu 25% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)

  • Bis zu 25% Kostenerstattung
  • Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld wird in seiner Höhe pauschaliert für einen Referenzzeitraum unmittelbar vor dem Antragsdatum berechnet und beträgt

  • für kinderlose Beschäftigte 60%
  • für Beschäftige mit mindestens einem Kind 67%

der errechneten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Die Nettoentgeltdifferenz ist dabei, verkürzt dargestellt, die Differenz aus dem Nettoentgelt des Referenzzeitraumes vor der Weiterbildung und dem Nettoentgelt abzüglich der monatlichen Weiterbildungszeit.

Übersicht der Fördermöglichkeiten
Übersicht der Fördermöglichkeiten: Ansprechpartner für die Förderung ist die Bundesagentur für Arbeit, welche über das Onlineportal Services zur Beantragung und über ihren Arbeitgeber-Service auch Beratung anbietet.

Das sind die Voraussetzungen für die Förderung

Für die Erstattung von Lehrgangskosten und Bezuschussung von Arbeitsentgelten gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • die berufliche Weiterbildung umfasst in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend insgesamt mehr als 120 Stunden
  • die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger müssen für die Förderung zugelassen sein

Für eine Förderung mit Qualifizierungsgeld gelten die folgenden Bedingungen:

  • strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft (10% bei unter 250 Beschäftigten, 20% bei 250 und mehr Beschäftigten)
  • Bedarf muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten werden, mit 10 oder weniger Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung
  • die berufliche Weiterbildung umfasst in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend insgesamt mehr als 120 Stunden
  • Bildungsträger ist für die Förderung nach AZAV zugelassen
  • die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung (Schulung) hinausgehen
  • das Qualifizierungsgeld muss schriftlich oder über den eService beantragt werden
  • die Zustimmung der Beschäftigten zur Weiterbildung ist erforderlich

Für die Förderfähigkeit von Beschäftigten gelten darüber hinaus folgende Voraussetzungen:

  • Berufsabschluss (sofern vorhanden) muss vier Jahre zurückliegen
  • keine Teilnahme an einer QCG-geförderten Weiterbildung innerhalb der letzten vier Jahre

Ablauf, Beratung und Varianten zur Beantragung für Arbeitgeber

Über die Förderung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit, welche zugleich die Beantragung online ermöglicht und umfangreiche Services für Arbeitgeber bereitstellt.

1. Weiterbildungsbedarf ermitteln

Identifizieren Sie zunächst den möglichen Weiterbildungsbedarf und die zu qualifizierenden Beschäftigten.

Überprüfen Sie, ob die Mitarbeiter die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und sich für eine Weiterbildung bereit erklären.

2. Beratung durch den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit

Lassen Sie sich kostenlos vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten, um sicherzustellen dass die Bedingungen und die Gestaltung der Förderung Ihren Erwartungen entsprechen.

Die Kontaktaufnahme kann bequem telefonisch oder online, aber auch persönlich bei einer der regionalen Agenturen erfolgen.

Im Vorfeld der Beratung wird von der BA das Dokument „AEZ Anlage beschäftigte Person“ benötigt, welches auf der Website der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt wird und dort, nach Registrierung, auch per Upload zusammen mit der Anfrage an den Arbeitgeber-Service übermittelt werden kann.

Der Service unterstützt Sie im Anschluss unter anderem bei der Auswertung von Personalstruktur und Bildungsbedarf sowie bei Bildungsbedarfsplanung und -controlling.

Klären Sie auch, ob Ihr Unternehmen einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf geltend machen kann, sofern Sie eine Förderung mit dem Qualifizierungsgeld anstreben.

3. Förderung online beantragen

Nach Beratung und Klärung des Bedarfs können Sie alle benötigten Antragsformulare im entsprechenden Downloadbereich herunterladen und ausfüllen.

Wie schon bei der „AEZ Anlage beschäftigte Person“ besteht die Möglichkeit, diese Dokumente über das Onlineportal der BA einzureichen.

Variante: Sammelantrag für mehrere Beschäftigte

Haben mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens einen vergleichbaren Weiterbildungsbedarf und sollen an derselben Weiterbildung teilnehmen, so können die Förderanträge in einem einzigen Sammelantrag zusammengefasst werden.

Entsprechende Dokumente zur Beantragung und eine Anleitung zum Ablauf stellt die Agentur für Arbeit ebenfalls auf ihrer Website zur Verfügung.

Fazit

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine wichtige Initiative zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für beschäftigte Personen.

Durch die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu Lehrgangskosten, Arbeitsentgelten und mit dem Qualifizierungsgeld soll die Weiterbildung von Arbeitnehmern und die Entwicklung von Unternehmen unterstützt werden.

Die Förderung richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte und Unternehmen, die von neuen Herausforderungen durch Strukturwandel und am Arbeitsmarkt betroffen sind oder sein werden. 

Das QCG liefert Anreize, um Fachkräfte in Unternehmen zu halten und ihnen geeignete Qualifikationen zum Joberhalt zu ermöglichen.

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