Fernstudium und Arbeitgeber: So bringst du Studium, Job und Chef unter einen Hut
Ein Fernstudium neben dem Job – klingt nach Privatsache. Ist es auch, rechtlich gesehen. Aber wer seinen Arbeitgeber einbezieht, kann massiv profitieren: von finanzieller Beteiligung über flexible Arbeitszeiten bis hin zu Bildungsurlaub. Und seit dem Qualifizierungschancengesetz kann dein Arbeitgeber die Weiterbildungskosten sogar bis zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen.
- Du musst deinem Arbeitgeber ein Fernstudium nicht melden – aber es kann sich lohnen.
- Arbeitgeber können sich an den Kosten beteiligen – oder die Kosten über das Qualifizierungschancengesetz (bis 100 %) erstatten lassen.
- Bildungsurlaub: 5–10 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr in 14 Bundesländern (nicht Bayern/Sachsen).
- Studiengebühren sind steuerlich absetzbar – als Werbungskosten (Zweitstudium) oder Sonderausgaben (Erststudium).
- Die gängigsten Kombinationen: Teilzeitjob + Vollzeitstudium oder Vollzeitjob + Teilzeitstudium.
- Fernstudium und Vollzeitjob – welche Kombination funktioniert?
- Muss ich meinem Arbeitgeber vom Fernstudium erzählen?
- So beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Kosten
- Studiengebühren steuerlich absetzen
- Bildungsurlaub: Bezahlte Freistellung für dein Fernstudium
- Prüfungsphasen mit dem Job vereinbaren
- Häufige Fragen zu Fernstudium und Arbeitgeber
- Dein Arbeitgeber ist nicht dein Gegner – sondern potenziell dein größter Unterstützer
- Kommentare
Fernstudium und Vollzeitjob – welche Kombination funktioniert?
Bevor du loslegst, solltest du ehrlich rechnen: Wie viele Stunden pro Woche kannst du realistisch fürs Studium aufbringen? Die folgende Tabelle zeigt die vier möglichen Kombinationen:
| Kombination | Wochenstunden gesamt | Bewertung |
|---|---|---|
| Vollzeitjob + Vollzeitstudium | 65–80 Std. | Unrealistisch – nur mit massiven Anrechnungen von Vorleistungen machbar |
| Teilzeitjob + Vollzeitstudium | 45–60 Std. | Ideal: Du sammelst Berufserfahrung, verdienst Geld und kommst im Studium zügig voran |
| Vollzeitjob + Teilzeitstudium | 50–60 Std. | Gängigste Variante: Volles Einkommen, aber weniger Flexibilität in Prüfungsphasen |
| Teilzeitjob + Teilzeitstudium | 30–40 Std. | Komfortabelste Variante: Entspanntes Tempo, aber geringeres Einkommen und längere Studiendauer |
Keine dieser Varianten ist ohne Kompromisse. Aber: Die meisten Fernstudierenden wählen Vollzeitjob + Teilzeitstudium – und kommen damit gut zurecht, wenn sie realistische Erwartungen haben und ihren Arbeitgeber einbeziehen.
Muss ich meinem Arbeitgeber vom Fernstudium erzählen?
Kurze Antwort: Nein. Ein Fernstudium ist kein Nebenjob und keine meldepflichtige Tätigkeit. Arbeitsrechtlich ist es rein privat.
Aber: Es gibt gute Gründe, deinen Arbeitgeber trotzdem einzuweihen:
- Karrierechancen: Wer zeigt, dass er sich weiterbildet, signalisiert Engagement – das kann bei Beförderungen den Ausschlag geben
- Flexibilität: Wenn dein Chef Bescheid weiß, kann er dir in Prüfungsphasen entgegenkommen – z.B. Überstunden abbauen oder Urlaub genehmigen
- Abschlussarbeit: Viele Fernstudierende schreiben ihre Bachelor- oder Masterarbeit beim eigenen Arbeitgeber – das geht nur mit dessen Wissen und Unterstützung
- Finanzielle Beteiligung: Manche Arbeitgeber übernehmen Studiengebühren oder zahlen Erfolgsrämien – aber nur, wenn sie vom Studium wissen
So beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Kosten
Dein Arbeitgeber muss sich nicht beteiligen – aber er kann. Und oft lohnt es sich für beide Seiten. Es gibt drei gängige Modelle:
Modell 1: Direkter Zuschuss
Viele Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Studiengebühren oder erstatten bestimmte Kosten gegen Quittung. Auch Erfolgsrämien für bestandene Semester oder gute Noten sind verbreitet. Frag in der Personalabteilung, welche Optionen es gibt.
Modell 2: Gehaltsverzicht (Nettolohn-Optimierung)
Möchte sich dein Arbeitgeber nicht direkt beteiligen, gibt es einen Trick: Er übernimmt einen Teil deiner Studiengebühren, du verzichtest im Gegenzug auf den entsprechenden Brutto-Betrag. Vorteil für beide: Auf den Studiengebühren-Anteil fallen keine Sozialabgaben an. Dein Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten und kann die Übernahme als Betriebsausgabe absetzen.
Modell 3: Bindungsklausel
Beteiligt sich dein Arbeitgeber finanziell, kann er im Gegenzug eine Rückzahlungsklausel vereinbaren: Kündigst du vor Ablauf einer bestimmten Frist, zahlst du die Beteiligung anteilig zurück. Bei einem mehrjährigen Studium sind bis zu fünf Jahre Bindung üblich.
Gesprächstipp: Bereite eine Kostenübersicht vor und argumentiere mit dem Nutzen fürs Unternehmen. „Ich eigne mir Wissen an, das ich direkt bei uns einsetze“ wirkt überzeugender als „Ich möchte mich persönlich weiterentwickeln.“
Studiengebühren steuerlich absetzen
Unabhängig davon, ob dein Arbeitgeber sich beteiligt: Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.
- Zweitstudium (z.B. Master nach Bachelor, oder Bachelor nach abgeschlossener Ausbildung): Studiengebühren sind Werbungskosten – voll absetzbar, ohne Obergrenze. Das betrifft die meisten Fernstudierenden, da sie bereits eine Erstausbildung haben
- Erststudium (z.B. erster Bachelor ohne vorherige Ausbildung): Studiengebühren sind Sonderausgaben – absetzbar bis max. 6.000 € pro Jahr
Absetzbar sind neben den Studiengebühren auch: Fachliteratur, Arbeitsmittel (Laptop, Drucker), Fahrtkosten zu Präsenzveranstaltungen und ggf. Übernachtungskosten. Sammle alle Belege von Anfang an.
Bildungsurlaub: Bezahlte Freistellung für dein Fernstudium
In 14 von 16 Bundesländern hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – bezahlte Freistellung für Weiterbildung:
| Bundesland | Bildungsurlaub |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr |
| Bayern | Keine gesetzliche Regelung |
| Berlin | 10 Tage in 2 Jahren |
| Brandenburg | 10 Tage in 2 Jahren |
| Bremen | 10 Tage in 2 Jahren |
| Hamburg | 10 Tage in 2 Jahren |
| Hessen | 10 Tage in 2 Jahren |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage pro Jahr |
| Niedersachsen | 10 Tage in 2 Jahren |
| Nordrhein-Westfalen | 10 Tage in 2 Jahren |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage in 2 Jahren |
| Saarland | 6 Tage pro Jahr (davon 3 in der arbeitsfreien Zeit) |
| Sachsen | Keine gesetzliche Regelung |
| Sachsen-Anhalt | 10 Tage in 2 Jahren |
| Schleswig-Holstein | 10 Tage in 2 Jahren |
| Thüringen | 5 Tage pro Jahr |
Einschränkung: Viele Bundesländer schließen akademische Studiengänge vom Bildungsurlaub aus – das gilt auch für Fernstudiengänge. Bildungsurlaub kann aber für Präsenzphasen, Seminare und Weiterbildungen genutzt werden, die Teil des Studiums sind. Außerdem gibt es Ausnahmen: Die SRH Fernhochschule ist z.B. in Baden-Württemberg als Bildungsträger anerkannt.
Tipp: Stelle trotzdem einen Antrag – mehr als „Nein“ sagen kann dein Arbeitgeber nicht. Bildungsurlaub kann sich auch aus Tarifverträgen oder individuellen Vereinbarungen ergeben.
Prüfungsphasen mit dem Job vereinbaren
Die stressigsten Wochen im Fernstudium sind Prüfungsphasen. Hier musst du zwei Seiten managen:
Arbeitgeber-Seite:
- Urlaub: Klausurtage und Lernwochen rechtzeitig als Urlaub einplanen – idealerweise zu Semesterbeginn
- Überstunden: Stundenpolster gezielt für Prüfungsphasen aufbauen
- Unbezahlte Freistellung: Für längere Lernphasen (z.B. Abschlussarbeit) möglich – aber maximal einen Monat, sonst musst du dich selbst krankenversichern
Hochschul-Seite:
- Wähle eine Hochschule mit flexiblen Prüfungsmodellen (monatliche Online-Klausuren statt fester Prüfungszeiträume), wenn dein Arbeitgeber wenig Spielraum bietet
- An der IU kannst du z.B. Klausuren täglich online ablegen – an der FernUni Hagen gibt es feste Prüfungszeiträume pro Semester
Häufige Fragen zu Fernstudium und Arbeitgeber
Nein. Ein Fernstudium ist Privatsache und kein Nebenjob, der genehmigungspflichtig wäre. Dein Arbeitgeber kann dir nicht verbieten, in deiner Freizeit zu studieren. Allerdings darfst du deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen – während der Arbeitszeit zu lernen oder Prüfungen zu schreiben ist ohne Absprache nicht erlaubt.
Nur wenn du eine Rückzahlungsvereinbarung unterschrieben hast. Solche Klauseln sind üblich, wenn der Arbeitgeber sich finanziell beteiligt. Die Rückzahlung reduziert sich typischerweise anteilig mit jedem Jahr, das du nach dem Studium im Unternehmen bleibst. Bei einem dreijährigen Studium sind Bindungsfristen von zwei bis fünf Jahren üblich. Ohne schriftliche Vereinbarung musst du nichts zurückzahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Das QCG fördert Weiterbildung für Beschäftigte – inklusive AZAV-zertifizierter Fernlehrgänge. Dein Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit und kann bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet bekommen, plus Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Voraussetzung: Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden und findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt. Mehr dazu: Qualifizierungschancengesetz im Detail.
Dein Arbeitgeber ist nicht dein Gegner – sondern potenziell dein größter Unterstützer
Wer sein Fernstudium als reines Privatprojekt behandelt, verschenkt Potenzial. Ein offenes Gespräch mit dem Chef, eine kluge Kostenaufteilung und die richtige Hochschulwahl können den Unterschied machen zwischen einem Fernstudium, das sich anfühlt wie ein Kampf – und einem, das sich anfühlt wie eine Investition.
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