Was braucht man, um in Deutschland Akupunktur anbieten zu dürfen?

Was braucht man hier, um Akupunktur tatsächlich an Patienten anwenden zu dürfen? Gibt es bestimmte Prüfungen oder Zulassungen, die man in Deutschland nachweisen muss (auch wenn man medizinische Vorkenntnisse hat)? Welche Heilberufe dürfen das überhaupt? Falls man "ganz regulär" als Heilpraktiker arbeiten möchte und Akupunktur mit ins Behandlungsangebot aufnehmen will, wie läuft das ab? Ich würde mich über konkrete Infos zu den Voraussetzungen und möglichen Wegen freuen!

1 Antwort

Hi Elion,

Akupunktur zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Beschwerden gilt als Ausübung der Heilkunde. Eigenverantwortlich anwenden darfst du sie grundsätzlich nur mit einer deutschen ärztlichen Approbation beziehungsweise Berufserlaubnis oder mit einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis. Medizinische Vorkenntnisse oder ein Akupunktur-Zertifikat allein reichen nicht.

Welche Berufsgruppen dürfen Akupunktur anbieten?

  • Ärztinnen und Ärzte: Sie benötigen eine deutsche Approbation. Eine befristete Berufserlaubnis genügt nur innerhalb der darin festgelegten Tätigkeit; ein ausländischer Medizinabschluss allein berechtigt nicht zur Behandlung. Die ärztliche Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ richtet sich nach der jeweiligen Landesärztekammer und setzt regelmäßig eine Facharztanerkennung sowie eine 200-stündige Weiterbildung voraus.
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker: Mit der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis kann Akupunktur angeboten werden, sofern die erforderlichen praktischen Kenntnisse vorhanden sind und die gesetzlichen Behandlungsgrenzen eingehalten werden. Eine gesonderte staatliche Akupunkturprüfung gibt es nicht.
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte: nur innerhalb ihres zahnmedizinischen Tätigkeitsbereichs.
  • Physiotherapeutinnen, Pflegekräfte und andere Gesundheitsfachberufe: Die jeweilige Berufszulassung oder ein Akupunkturkurs erlaubt keine selbstständige allgemeine Akupunkturbehandlung. Auch eine sektorale Heilpraktikererlaubnis, etwa für Physiotherapie, ist auf dieses Fachgebiet begrenzt und deckt ein eigenständiges Angebot klassischer Nadelakupunktur regelmäßig nicht ab.

Für Hebammen können innerhalb der Betreuung von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett besondere landesrechtliche Regelungen gelten. Das ist jedoch keine Erlaubnis für eine allgemeine Akupunkturpraxis.

Der Weg über die allgemeine Heilpraktikererlaubnis:

  1. Antrag bei der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Gesundheitsamt stellen.
  2. In der Regel mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss sowie gesundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
  3. Die schriftliche und mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung bestehen. Geprüft werden unter anderem medizinische Grundlagen, Krankheitsbilder, Differenzialdiagnostik, Notfälle, Hygiene und Berufsrecht.
  4. Nach erteilter Erlaubnis die Praxis entsprechend den örtlichen Vorgaben anmelden und die Hygiene-, Aufklärungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten erfüllen.
  5. Zusätzlich eine fundierte praktische Akupunkturausbildung absolvieren, insbesondere zu Anatomie, Punktlokalisation, Kontraindikationen, sterilen Einmalnadeln und möglichen Komplikationen wie Blutungen, Infektionen oder Pneumothorax.

Die Kenntnisüberprüfung ist keine staatliche Berufsausbildung und bescheinigt auch keine besondere Qualifikation in Akupunktur. Umgekehrt ersetzt ein privates Akupunktur- oder TCM-Zertifikat nicht die Heilpraktikererlaubnis. Die rechtliche Grundlage bilden das Heilpraktikergesetz und die bundesweiten Leitlinien zur Heilpraktikerüberprüfung.

Abrechnung: Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen; private oder Zusatzversicherungen erstatten sie nur abhängig vom Tarif. Gesetzlich Versicherte erhalten Akupunktur regulär nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder chronischer Kniearthrose. Abrechnen dürfen entsprechend qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung – nicht Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Geeignete Fernlehrgänge findest du in unserer Übersicht der Heilpraktiker-Ausbildungen. Der BTB-Lehrgang Heilpraktiker mit Fachrichtung Akupunktur kombiniert beispielsweise die Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung mit Webinaren und Praxisseminaren zur Akupunktur. Auch dieser Lehrgang verleiht die Behandlungserlaubnis aber nicht selbst; dafür ist anschließend die behördliche Heilpraktikererlaubnis erforderlich.

Für schnelle Antworten auf deine Fragen zu Voraussetzungen, Kursen oder dem passenden Ausbildungsweg kannst du gerne mit unserer virtuellen Studienberaterin Sophie chatten.

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