Homöopathie in Deutschland: Darf ich ohne Approbation behandeln oder Kurse anbieten – und welche Voraussetzungen gelten?
Hallo. Ich frage mich, welche formalen Qualifikationen man braucht, um Homöopathische Mittel oder Kurse im Bereich Homöopathie anbieten oder Patienten behandeln zu dürfen. Was muss man in Deutschland erfüllen, um offiziell im Bereich Homöopathie zu arbeiten, auch ohne deutsche Approbation? Gibt es spezielle Zusatzqualifikationen oder Ausbildungen, die anerkannt werden?
1 Antwort
Hi!
Kurz gesagt: Eine Homöopathie-Ausbildung allein berechtigt in Deutschland weder zur Behandlung von Krankheiten noch zur Abgabe beliebiger Arzneimittel. Entscheidend ist, was du konkret anbietest.
Patientinnen und Patienten behandeln:
- Individuelle Anamnese, Diagnose, Mittelwahl, Dosierung oder Verlaufskontrolle gelten regelmäßig als Ausübung der Heilkunde. Dafür brauchst du eine deutsche ärztliche Approbation, eine gültige ärztliche Berufserlaubnis oder eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis. Das folgt aus § 1 Heilpraktikergesetz.
- Eine ausländische ärztliche Zulassung genügt allein nicht. Du musst die Approbation anerkennen lassen oder eine befristete, häufig auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Berufserlaubnis nach § 10 Bundesärzteordnung erhalten.
- Eine auf Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis reicht für die Behandlung körperlicher Beschwerden mit Homöopathie nicht aus.
- Heilkunde ohne erforderliche Erlaubnis kann nach § 5 Heilpraktikergesetz mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Heilpraktikererlaubnis: Für die allgemeine Erlaubnis musst du unter anderem mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen sowie gesundheitlich geeignet und zuverlässig sein. Hinzu kommt eine behördliche Kenntnisüberprüfung. Eine bestimmte Heilpraktikerschule ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Vorbereitungskurs und dessen Zertifikat ersetzen aber weder die Überprüfung noch die behördliche Erlaubnis.
Homöopathische Mittel verkaufen oder abgeben:
- Apothekenpflichtige Präparate dürfen grundsätzlich nur über Apotheken an Endverbraucher abgegeben werden; maßgeblich ist § 43 Arzneimittelgesetz.
- Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken setzt grundsätzlich einen Sachkundenachweis nach § 50 Arzneimittelgesetz voraus.
- Für Herstellung, Import oder Versand gelten weitere Pflichten. Zuständig ist die Arzneimittelüberwachung des jeweiligen Bundeslandes.
- Für registrierte homöopathische Arzneimittel darf nach § 5 Heilmittelwerbegesetz nicht mit konkreten Anwendungsgebieten geworben werden.
Kurse und Workshops: Reiner Unterricht über Grundlagen, Geschichte oder Methoden der Homöopathie ist grundsätzlich auch ohne Approbation oder Heilpraktikererlaubnis möglich. Du darfst dabei jedoch keine individuellen Krankheiten beurteilen, persönlichen Mittel- oder Dosierungsempfehlungen geben oder Behandlungsverläufe begleiten. Sobald daraus eine individuelle Krankheitsbehandlung wird, greift das Heilpraktikergesetz.
Passende Fernlehrgänge zur Vorbereitung auf die allgemeine Heilpraktikerüberprüfung:
- Rolf-Schneider-Akademie: Heilpraktiker mit Fachrichtung Klassische Homöopathie – 16 Monate, etwa 7 Stunden wöchentlich, ab 4.500 Euro insgesamt. Der Lehrgang verbindet die vollständige Prüfungsvorbereitung mit einer Spezialisierung in klassischer Homöopathie und passt deshalb am unmittelbarsten zu deinem Ziel.
- BTB: Heilpraktiker – 24 Monate, etwa 8 Stunden wöchentlich, ab 3.456 Euro insgesamt. Enthalten sind medizinische Grundlagen, Gesetzeskunde, drei Webinare und ein zweitägiges Praxisseminar; klassische Homöopathie gehört zu den behandelten Naturheilverfahren.
- SGD: Heilpraktiker/in – Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung – 20 Monate, etwa 8 bis 10 Stunden wöchentlich, ab 4.420 Euro insgesamt. Der Kurs umfasst medizinische Grundlagen und ein Praxisseminar.
- Rolf-Schneider-Akademie: Heilpraktiker – 16 Monate, etwa 5 bis 7 Stunden wöchentlich, ab 3.390 Euro insgesamt. Die allgemeine Prüfungsvorbereitung kann später durch einen separaten Homöopathie-Lehrgang ergänzt werden.
Wichtig: Auch eine ZFU-Zulassung oder das Abschlusszertifikat eines Fernlehrgangs ist keine staatliche Heilerlaubnis. Behandeln darfst du erst, nachdem die zuständige Behörde die Heilpraktikererlaubnis erteilt hat. Reine Homöopathie-Zertifikatskurse bereiten zudem nicht automatisch auf die allgemeine Heilpraktikerüberprüfung vor. Einen Überblick zur Vorbereitung auf die behördliche Heilpraktikerüberprüfung findest du in unserem Beitrag Heilpraktiker-Fernstudium und Prüfungsvorbereitung.
Für kurzfristige Fragen zur Kursauswahl und zu den Voraussetzungen kannst du außerdem unsere virtuelle Studienberaterin Sophie im Chat fragen.