Anonymer Benutzer
  Donnerstag, 07. März 2024
  1 Antworten
Hallo,
ich interessiere mich sehr für das Studium DaZ/DaF Lehrkraft. Genügt als Zugangsvoraussetzung "nur" die allgemeine Hochschulreife? Wird der Abschluss von BaMF anerkannt, so dass man in IK's zum Beispiel arbeiten könnte.
vor etwa 1 Jahr
·
#2469
Beste Antwort
Der Kurs DaF-/DaZ-Lehrkraft an der Fachhochschule des Mittelstands setzt als Zugangsvoraussetzung entweder die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine Berufsausbildung mit Berufserfahrung voraus. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen, um als Lehrkraft in Integrationskursen anerkannt zu werden.

Den Antrag finden Sie hier. Das Antragsformular enthält Abschnitte für persönliche Angaben der Lehrkraft, ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Liste der erforderlichen Unterlagen. Diese Unterlagen umfassen Nachweise über Sprachniveau, Studienabschlüsse, Sprachlehrerfahrung und weitere Qualifikationen. Es wird auch auf die Bedeutung eines Lebenslaufs und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen.

Es ist zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen des BAMF für Lehrkräfte in Integrationskursen von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Daher ist es ratsam, sich vor dem Antragsprozess direkt beim BAMF über die aktuellen Anerkennungskriterien und das Verfahren zu informieren. Der Abschluss dieses Kurses zielt darauf ab, die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Arbeit in Integrationskursen notwendig sind.
vor etwa 1 Jahr
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#2469
Beste Antwort
Der Kurs DaF-/DaZ-Lehrkraft an der Fachhochschule des Mittelstands setzt als Zugangsvoraussetzung entweder die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine Berufsausbildung mit Berufserfahrung voraus. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen, um als Lehrkraft in Integrationskursen anerkannt zu werden.

Den Antrag finden Sie hier. Das Antragsformular enthält Abschnitte für persönliche Angaben der Lehrkraft, ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und eine Liste der erforderlichen Unterlagen. Diese Unterlagen umfassen Nachweise über Sprachniveau, Studienabschlüsse, Sprachlehrerfahrung und weitere Qualifikationen. Es wird auch auf die Bedeutung eines Lebenslaufs und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen.

Es ist zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen des BAMF für Lehrkräfte in Integrationskursen von Zeit zu Zeit angepasst werden können. Daher ist es ratsam, sich vor dem Antragsprozess direkt beim BAMF über die aktuellen Anerkennungskriterien und das Verfahren zu informieren. Der Abschluss dieses Kurses zielt darauf ab, die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Arbeit in Integrationskursen notwendig sind.
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