Zulassungsvoraussetzungen
In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben
- Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
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hast du auf deine Frage bereits mehr Informationen bekommen? Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass die Studiengänge der Hochschulen für öffentliche Verwaltung BW nicht anerkannt werden, weil der Part Zivilrecht zu wenig behandelt wurde
in den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben
- Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
- Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben
- Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.