Zulassungsvoraussetzungen
In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben
- Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
Details
Der Master of Laws der FernUniversität in Hagen ist ein konsekutiver Studiengang, der darauf abzielt, umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften zu vermitteln. Als Zielgruppe sind insbesondere Personen angesprochen, die bereits einen Bachelor in Rechtswissenschaften oder einem verwandten Fachgebiet abgeschlossen haben und ihr Wissen vertiefen möchten, mit der Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte zu setzen.
Der Studiengang ist modular aufgebaut, sodass Studierende ihr Studium flexibel nach ihren Bedürfnissen gestalten können. Es stehen insgesamt sieben Module zur Verfügung, von denen vier verpflichtend sind, während drei weitere nach individuellen Interessen gewählt werden können. Diese Module decken ein breites Spektrum der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Themen ab.
Das Studium bietet durch einen Blended Learning Ansatz eine Kombination aus asynchronen Lernphasen sowie interaktiven Elementen, die über die Lernplattform Moodle zugänglich sind. Vor Semesterbeginn werden Studienmaterialien wie digitale Studienbriefe bereitgestellt. Diese Materialien werden durch erklärende Videos, Lernkarten, Quiz-Aufgaben und Probeklausuren ergänzt.
Karrieremöglichkeiten sind vielseitig, da der Abschluss die Absolventen und Absolventinnen für weiterführende Positionen im Bereich Recht qualifiziert.
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in den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben
- Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
- Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben
- Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Juristische Prüfung bestanden
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen oder
- rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Falle müssen zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich nach § 12 Abs. 2 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS erfolgreich absolviert werden.
hast du auf deine Frage bereits mehr Informationen bekommen? Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass die Studiengänge der Hochschulen für öffentliche Verwaltung BW nicht anerkannt werden, weil der Part Zivilrecht zu wenig behandelt wurde