Zulassungsvoraussetzungen
Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Bildungsstand wird zumindest der Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichen Bezügen (z. B. kaufmännische Ausbildungsberufe) vorausgesetzt. Bei höherem Bildungsstand wie Abitur, Fachabitur oder mittlere Reife ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht erforderlich.
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