Zulassungsvoraussetzungen
Für die Lehrgangsteilnehme brauchen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und 1 ½ Jahre Berufspraxis im betrieblichen Rechnungswesen. Sie können jedoch auch ohne kaufmännische Ausbildung am Kurs teilnehmen. In diesem Fall brauchen Sie 4 ½ Jahre Berufspraxis, davon mindestens 1 ½ Jahre im Rechnungswesen.
Für die Zulassung zur IHK-Prüfung benötigen Sie:
Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus 3 Jahre Berufspraxis im Rechnungswesen. Auch Teilnehmer ohne eine kaufmännische Ausbildung können zur Prüfung zugelassen werden. In diesem Fall müssen Sie mindestens eine sechsjährige Berufspraxis besitzen, davon mindestens drei Jahre in einer umfassenden Tätigkeit im betrieblichen Rechnungswesen.
Alle Voraussetzungen brauchen Sie erst am Lehrgangsende zu erfüllen.

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ich interessiere mich für den Bilanzbuchhalter.
Nun habe ich überall die Zulassungsvoraussetzungen gelesen, das man wenn man keine Abgeschlossene Berufsausbildung hat dann berufspraxis vorweisen muss im Rechnungswesen. Diese habe ich von 2002 bis 2009 gemacht, danach war ich nur in der Verwaltung tätig, dann in Elternzeit und nun seit März 2012 Arbeitssuchend.
Würde ich auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen auch wenn meine Berufspraxis ein wenig her ist?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Weinert