Zulassungsvoraussetzungen
Gute kaufmännische Grundkenntnisse in den Bereichen Buchhaltung und Bilanzierung, Finanzwirtschaft, Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebs- bzw. Volkswirtschaft und Steuern; Grundkenntnisse des Bürgerlichen und Handelsgesetzbuch.
Zur Prüfung vor der IHK werden Sie zugelassen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung für den Prüfungsteil A folgende Nachweise erbringen:
1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis;
2) ODER ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis;
3) ODER eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die berufliche Praxis muss in kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zur/zum Geprüften Bilanzbuchhalter/in dienlich sind. Sie sollten dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Abweichend von den o. a. Punkten können Sie zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Zum Prüfungsteil B werden Sie zugelassen, wenn Sie nachweisen innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt zu haben.
Zum Prüfungsteil C (mündliche Prüfung) werden Sie zugelassen, wenn Sie alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile A und B bestanden haben.
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