Zulassungsvoraussetzungen
Interessierte sollten die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Heilerziehungspfleger oder Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung besitzen, insbesondere wenn der Pflegedienst überwiegend behinderte Menschen pflegt und betreut. Personen mit einer Ausbildung und Berufserfahrung, die zu einem gleichwertigen Abschluss führten, können in Einzelfällen zugelassen werden. Eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre in einem relevanten Ausbildungsberuf wird vorausgesetzt.
Details
Diese Weiterbildung zielt darauf ab, Teilnehmer dazu zu befähigen, komplexe Management- und Leitungsaufgaben in Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Sie erlernen, Abläufe und Prozesse eigenverantwortlich zu planen, Mitarbeiter situationsgerecht zu führen und den Pflegeprozess qualitativ zu gestalten. Die Weiterbildung ist besonders geeignet für Fachkräfte, die eine berufliche Weiterentwicklung im Bereich der Leitung und Organisation von Pflegeeinrichtungen anstreben. Teilnehmer werden umfassend auf die Fachebene, organisatorische und personelle Herausforderungen vorbereitet, um die Pflege aus betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten professionell zu gestalten.
- Der Lehrgang umfasst insgesamt 14 Module und 15 Lehrbriefe. Diese werden durch Einsendeaufgaben ergänzt.
- An 14 Präsenzveranstaltungen erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit den Inhalten.
- Ein berufspraktischer Anteil und ein abschließendes Praktikum gehören ebenfalls zur Ausbildung.
- Darüber hinaus ist eine theoretische Abschlussarbeit sowie eine mündliche Prüfung (Kolloquium) Teil des Programms.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 724 Stunden, ergänzt durch einen 200-stündigen berufspraktischen Teil. Der Kurs richtet sich an Personen, die bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügen und im Bereich der sozialen und pflegerischen Leitung tätig werden möchten. Der Bildungsanbieter HÖHER Akademie fördert durch diese Weiterbildung die Karriereperspektiven im Gesundheits- und Pflegebereich.
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Vorausgesetzt wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung mit staatlicher Anerkennung, etwa als Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:in, Altenpfleger:in oder Heilerziehungspfleger:in. Wenn Sie als Betreuungskraft tätig sind, prüfen die Anbieter im Einzelfall, ob Ihre Ausbildung und berufliche Praxis einem gleichwertigen Abschluss entsprechen.
Wichtig ist außerdem, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre hauptberuflich in einem einschlägigen Bereich gearbeitet haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen oder unsicher sind, empfehle ich Ihnen, direkt Kontakt zur HÖHER Akademie aufzunehmen.
Das Zertifikat wird dann auch bei den KKassen anerkannt ?