Zulassungsvoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Weiterbildung „Leitung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ wird eine abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung im Alten-, Heilerziehungs-, Kinder- oder Krankenpflegebereich, oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Pflegebereich vorausgesetzt.
Details
Die Weiterbildung „Leitung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ richtet sich an Personen, die Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, übernehmen möchten. Sie geht über die klassischen Heimleiterqualifikationen hinaus und umfasst auch die Leitung ambulanter Bereiche. Die Weiterbildung besteht aus 13 Modulen und einer Abschlussprüfung und erstreckt sich über ca. 25 Monate, wenn sie berufsbegleitend durchgeführt wird.
Die Inhalte decken alle wesentlichen Aspekte der Leitung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab, darunter der Umgang mit demenziell Erkrankten, psychologische Konzepte in der Pflege, Führung und Motivation von Mitarbeitern, sowie rechtliche Grundlagen im Gesundheits- und Sozialwesen. Des Weiteren werden unternehmerische Fähigkeiten, Qualitätsmanagement, und Projektmanagement vermittelt.
Die Weiterbildung bietet darüber hinaus flexible Lernmöglichkeiten durch mediengestütztes Lernen und Fernstudium-Optionen, ergänzt durch digitale und analoge Vertiefungsseminare. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein anerkanntes Zertifikat, das ihnen umfangreiche Karrierechancen in der Leitung von Pflegeeinrichtungen eröffnet.
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