Zulassungsvoraussetzungen
- Es sind keine besonderen Prüfungsvoraussetzungen erforderlich.
- Es wird ein 5-tägiges Orientierungspraktikum empfohlen, idealerweise vor Lehrgangsbeginn.
- Ein 10-tägiges Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim ist notwendig.
- Der erfolgreiche Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses ist erforderlich.
Details
Der Fernkurs „Altenbetreuung - Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI“ des ILS-Instituts für Lernsysteme GmbH vermittelt umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Altenbetreuung. Die Teilnehmenden erwerben in einer Dauer von 12 Monaten praxisrelevantes Wissen, um als Betreuungskräfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen agieren zu können.
Die Kursinhalte umfassen Themen wie Betreuung und Pflege, Psychologische Aspekte des Alterns, Gesundheit und Krankheit im Alter, Ernährung, Kommunikation für Betreuungskräfte, Betreuung und Pflege in verschiedenen Alterswohnmodellen, Ernährung des kranken älteren Menschen, Rechtskunde für Betreuungskräfte sowie Demenzbegleitung. Durch diese breit gefächerten Inhalte werden die Teilnehmenden umfassend auf ihre zukünftige Tätigkeit als Betreuungskräfte vorbereitet.
Der Kurs richtet sich an Personen, die sich beruflich im Bereich der Altenbetreuung weiterqualifizieren möchten und bereits über Grundkenntnisse in der Betreuung älterer Menschen verfügen. Nach erfolgreichem Abschluss der institutsinternen Prüfung haben die Teilnehmenden das nötige Fachwissen, um qualifiziert in der Altenbetreuung tätig zu werden.

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Studienberatung
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für diesen Lehrgang zur Betreuungskraft gibt es keine besonderen schulischen oder beruflichen Voraussetzungen.
Um das Zertifikat zur erhalten, müssten Sie allerdings ein 5-tägiges Orientierungspraktikum und ein 10-tägiges Betreuungspraktikum absolvieren. Das Orientierungspraktikum soll möglichst frühzeitig absolviert werden, d. h. vor Lehrgangsbeginn oder während des kostenlosen ILS-Testmonats.
Für das Betreuungspraktikum empfiehlt das ILS, es in der zweiten Hälfte Ihres Lehrgangs zu absolvieren.
Beide Praktika können entfallen, wenn Sie bereits Erfahrungen in einer Pflegeeinrichtung im vergleichbaren Umfang nachweisen können.
Sie erhalten nach erfolgreicher Bearbeitung aller Studienhefte als Bestätigung Ihrer Leistungen das Abschlusszeugnis „Grundlagen der Altenbetreuung“. Haben Sie zusätzlich die beiden Praktika sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert, erhalten Sie das Zertifikat „Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI“. Damit können Sie sich auch in einem Altenheim bewerben.
ist man wenn man diesen Kurs belegt Examinierte Altenpflegerin oder was ist das dann für eine Bezeichnung? Gibt es Fernlehrgänge zur examinierten Altenpflegerin?
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Kobow
Fernlehrgänge für die Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin sind mir nicht bekannt.