ich interessiere mich für den Bilanzbuchhalter.
Nun habe ich überall die Zulassungsvoraussetzungen gelesen, das man wenn man keine Abgeschlossene Berufsausbildung hat dann berufspraxis vorweisen muss im Rechnungswesen. Diese habe ich von 2002 bis 2009 gemacht, danach war ich nur in der Verwaltung tätig, dann in Elternzeit und nun seit März 2012 Arbeitssuchend.
Würde ich auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen auch wenn meine Berufspraxis ein wenig her ist?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Weinert