Anonymer Benutzer
  Freitag, 26. Januar 2024
  1 Antworten
  78
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einer längeren Zeit, interessiere ich mich für die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler. Da diese Prüfungsform, leider sehr unbekannt ist, bin ich relativ verunsichert. Denn wenn ich in meinem Bekanntenkreis von dieser Möglichkeit erzählt habe, wusste bisher noch niemand, dass es diese Möglichkeit gibt, auf diesem Weg, das Abitur nachzuholen. Aufgrund meiner Verunsicherung, wollte ich fragen, ob es sich bei dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler um die reguläre Allgemeine Hochschulreife handelt oder ob es einen Unterschied zu einer am Gymnasium erworbenen, allgemeinen Hochschulreife gibt? Auch würde es mich interessieren, ob Sie Erfahrungen mit der Anerkennung des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler bezüglich eines Studiums im Ausland haben? Denn in einem Bildungsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen europäischen Land, habe ich gelesen, dass das deutsche Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife als Hochschulzugangsbefähigung in dem europäischen Land anerkannt wird. Dies müsste ja dann in der Regel, auch für das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler gelten oder?
vor etwa 2 Monaten
·
#2431
Beste Antwort
Hallo,

zunächst möchte ich bestätigen, dass das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das über die Nichtschülerprüfung erworben wird, tatsächlich der regulären Allgemeinen Hochschulreife, die an einem Gymnasium erlangt wird, gleichgestellt ist. In Deutschland gibt es keinen Unterschied in der Anerkennung dieser Abschlüsse. Dies bedeutet, dass Sie mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler einen vollwertigen Zugang zu Hochschulen und Universitäten haben.

Ich selbst habe mein Abitur über eine Nichtschülerprüfung erworben und konnte damit problemlos studieren.

Bezüglich der Anerkennung des deutschen Abiturs im Ausland, einschließlich der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, ist die Situation in der Regel ebenfalls positiv. In vielen Ländern, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, wird das deutsche Abitur als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Dies basiert auf verschiedenen Bildungsabkommen und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen innerhalb der EU.

Allerdings kann es von Land zu Land Unterschiede geben, insbesondere außerhalb der EU. Daher empfehle ich, sich direkt bei den Hochschulen im jeweiligen Land oder bei der deutschen Botschaft bzw. Konsulat über die spezifischen Anerkennungsbedingungen zu informieren.

Weitere Informationen zum Fernabitur: Alles zum Fernabitur: 6 Fernkurse im Vergleich + Ablauf + Kosten + meine Erfahrungen
vor etwa 2 Monaten
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#2431
Beste Antwort
Hallo,

zunächst möchte ich bestätigen, dass das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das über die Nichtschülerprüfung erworben wird, tatsächlich der regulären Allgemeinen Hochschulreife, die an einem Gymnasium erlangt wird, gleichgestellt ist. In Deutschland gibt es keinen Unterschied in der Anerkennung dieser Abschlüsse. Dies bedeutet, dass Sie mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler einen vollwertigen Zugang zu Hochschulen und Universitäten haben.

Ich selbst habe mein Abitur über eine Nichtschülerprüfung erworben und konnte damit problemlos studieren.

Bezüglich der Anerkennung des deutschen Abiturs im Ausland, einschließlich der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, ist die Situation in der Regel ebenfalls positiv. In vielen Ländern, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, wird das deutsche Abitur als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Dies basiert auf verschiedenen Bildungsabkommen und der gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen innerhalb der EU.

Allerdings kann es von Land zu Land Unterschiede geben, insbesondere außerhalb der EU. Daher empfehle ich, sich direkt bei den Hochschulen im jeweiligen Land oder bei der deutschen Botschaft bzw. Konsulat über die spezifischen Anerkennungsbedingungen zu informieren.

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