Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einer längeren Zeit, interessiere ich mich für die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler. Da diese Prüfungsform, leider sehr unbekannt ist, bin ich relativ verunsichert. Denn wenn ich in meinem Bekanntenkreis von dieser Möglichkeit erzählt habe, wusste bisher noch niemand, dass es diese Möglichkeit gibt, auf diesem Weg, das Abitur nachzuholen. Aufgrund meiner Verunsicherung, wollte ich fragen, ob es sich bei dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler um die reguläre Allgemeine Hochschulreife handelt oder ob es einen Unterschied zu einer am Gymnasium erworbenen, allgemeinen Hochschulreife gibt? Auch würde es mich interessieren, ob Sie Erfahrungen mit der Anerkennung des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler bezüglich eines Studiums im Ausland haben? Denn in einem Bildungsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen europäischen Land, habe ich gelesen, dass das deutsche Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife als Hochschulzugangsbefähigung in dem europäischen Land anerkannt wird. Dies müsste ja dann in der Regel, auch für das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler gelten oder?
seit einer längeren Zeit, interessiere ich mich für die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler. Da diese Prüfungsform, leider sehr unbekannt ist, bin ich relativ verunsichert. Denn wenn ich in meinem Bekanntenkreis von dieser Möglichkeit erzählt habe, wusste bisher noch niemand, dass es diese Möglichkeit gibt, auf diesem Weg, das Abitur nachzuholen. Aufgrund meiner Verunsicherung, wollte ich fragen, ob es sich bei dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler um die reguläre Allgemeine Hochschulreife handelt oder ob es einen Unterschied zu einer am Gymnasium erworbenen, allgemeinen Hochschulreife gibt? Auch würde es mich interessieren, ob Sie Erfahrungen mit der Anerkennung des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler bezüglich eines Studiums im Ausland haben? Denn in einem Bildungsabkommen zwischen Deutschland und einem anderen europäischen Land, habe ich gelesen, dass das deutsche Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife als Hochschulzugangsbefähigung in dem europäischen Land anerkannt wird. Dies müsste ja dann in der Regel, auch für das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler gelten oder?
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