Freitag, 11. August 2017
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Hallo,
bei dem Bachelor-Studiengang Medizin- und Biowissenschaften ist die Berufsbezeichnung danach MTLA, stimmt das?! Ist das nicht eine 3-jährige Ausbildung?!
Grüße
vor etwa 6 Jahren
·
#1977
Beste Antwort
Hallo Mirjana,

du meinst vermutlich den Bachelor-Studiengang Medizin- und Biowissenschaften, der von der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Kaiserslautern angeboten wird.

Der Studiengang schließt mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Es handelt sich um ein Hochschulstudium, nicht um eine Ausbildung.

Wenn du dich für diesen Studiengang einschreiben willst, musst du bereits MTLA sein oder gerade werden.

Für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten gelten andere Voraussetzungen als für in der MTLA-Ausbildung befindliche Personen. Für Letztere wird u.a. ein Ausbildungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Schule für MTLA, die mit der Hochschule Kaiserslautern kooperiert, für die Zulassung vorausgesetzt. Für erstere neben dem Abitur oder der FH-Reife der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur MTLA gemäß Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994.
vor etwa 6 Jahren
·
#1977
Beste Antwort
Hallo Mirjana,

du meinst vermutlich den Bachelor-Studiengang Medizin- und Biowissenschaften, der von der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen in Zusammenarbeit mit der Hochschule Kaiserslautern angeboten wird.

Der Studiengang schließt mit einem Bachelor of Science (B.Sc.) ab. Es handelt sich um ein Hochschulstudium, nicht um eine Ausbildung.

Wenn du dich für diesen Studiengang einschreiben willst, musst du bereits MTLA sein oder gerade werden.

Für Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten gelten andere Voraussetzungen als für in der MTLA-Ausbildung befindliche Personen. Für Letztere wird u.a. ein Ausbildungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Schule für MTLA, die mit der Hochschule Kaiserslautern kooperiert, für die Zulassung vorausgesetzt. Für erstere neben dem Abitur oder der FH-Reife der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur MTLA gemäß Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994.
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