Zulassungsvoraussetzungen
- Als Zulassungsvoraussetzung gilt die Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt, Meister) oder die erfolgreiche Hochschulzugangsprüfung.
- Technische Voraussetzung für den Kurs ist ein Internet-Zugang.
- Genauere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen sind in der Prüfungs- und Studienordnung zu finden.
Details
Der Bachelor-Fernstudiengang Personalmanagement, angeboten von Wismar International Graduation Services GmbH (WINGS), umfasst 180 ECTS-Punkte und führt zum Abschluss „Bachelor of Arts". Der Kurs erstreckt sich über einen Zeitraum von 48 Monaten, in denen die Studierenden intensiv die folgenden Themenbereiche bearbeiten:
- Betriebswirtschaft: Allgemeine BWL, Marketing & Absatz, Beschaffung & Produktion, Bilanzen, Kostenrechnung, Controlling, Strategisches Management, Steuerlehre, Qualitätsmanagement, Investition & Finanzierung, Unternehmensführung, Statistische Forschungsmethodik, Unternehmensrecht, Projekt- & Prozessmanagement, Einführung wissenschaftliches Arbeiten, Wahlpflichtmodul;
- Personalmanagement: Personalwirtschaft, Allgemeine & Biologische Psychologie, Arbeits- & Dienstrecht, Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie, Soziologie, Entwicklungs- & Pädagogische Psychologie, Organisations- & Personalentwicklung, Kommunikation & Zielgruppenansprache, Employer Branding, Personalführung & Change Management, Planspiel zum Change Management, Interdisziplinäre Personalarbeit;
- Bachelor Thesis und Kolloquium.
Das Studium erfordert ein Engagement von durchschnittlich 22 Stunden pro Woche. Für die Semesterprüfungen sind Präsenztermine an verschiedenen Orten vorgesehen, um den persönlichen Austausch und die Prüfungen durchzuführen. Dieser Fernstudiengang richtet sich an Personen, die sich umfassend im Bereich Personalmanagement weiterbilden möchten und sich für Themen wie Personalführung, Psychologie, Organisationsentwicklung und Unternehmensführung interessieren.
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Grundsätzlich gilt lt. Immatrikulationsordnung der Hochschule Wismar: "Bei einem Verlust des Prüfungsanspruches, aufgrund endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung, kann der entsprechende Studiengang und sachverwandte Studiengänge nicht mehr studiert werden."
Diese "Sachverwandtschaft" prüft die Hochschule Wismar mit einem inhaltlichen Abgleich des vorigen Studienganges und des eigenen Studienganges. Hier darf ein gewisser Prozentsatz an Übereinstimmung nicht überschritten werden. Daher ist eine pauschale Einschätzung so nicht möglich. Der Studiengang Bachelor Personalmanagement ist zudem an der Hochschule Wismar der Wirtschaftsfakultät zugeordnet und Betriebswirtschaft wäre ebenso Teil hiervon.
Die Erfahrung zeigt, dass bislang die Mehrzahl an Immatrikulationen in den Bachelor Personalmanagement, trotz des Verlust des Prüfungsanspruches innerhalb eines wirtschaftlichen Studienganges, möglich waren. Sicherheitshalber sollte dennoch die Prüfung bei der Hochschule Wismar vorab erfolgen. Benötigt wird dafür dann einmal eine Leistungsübersicht und das Modulhandbuch des Studienganges.